Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-12-09
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-12-09
Wortprotokoll
Mitte November standen die verheerenden Terroranschläge von 2015 in Paris wieder im Fokus der Öffentlichkeit; es wurde daran erinnert. Die Bilder der Anschläge machen auch heute, fünf Jahre danach, immer noch fassungslos. Einer der Attentäter, Salah Abdeslam, wurde an der Grenze zu Belgien zwar kontrolliert, aber nicht festgehalten, weil die korrekten und vollständigen Informationen nicht rechtzeitig vor Ort vorhanden waren.
Sie erinnern sich bestimmt auch noch an das Attentat von 2016 auf den Berliner Weihnachtsmarkt. Der dortige Attentäter, Anis Amri, war in Gemeinden in Deutschland mit insgesamt vierzehn verschiedenen Alias-Namen als Asylsuchender registriert. Die deutsche Polizei kommunizierte dem Fedpol fünf verschiedene Identitäten von Amri, unter denen er polizeilich registriert war. Dank der Interoperabilität können solche Falsch- und Mehrfachidentitäten künftig sofort aufgedeckt werden.
Mittlerweile wissen wir zudem, dass der Attentäter von Wien Munition in Slowenien beschaffen wollte, nachdem er sich kurz zuvor mit zwei Schweizer IS-Sympathisanten getroffen hatte. Auch dieses Beispiel zeigt, wie Terrorismus grenzüberschreitend agiert und auch Bezug zur Schweiz hat.
Diese Beispiele verdeutlichen, wie Terrorismus und Schwerstkriminalität vernetzt sind und keine Grenzen kennen. Die Schweiz ist mittendrin und Teil einer europäischen Sicherheitsarchitektur. Als Antwort auf Terrorismus und transnationale Kriminalität braucht es zwingend eine verstärkte Kooperation der Polizei-, Grenzkontroll- und Migrationsbehörden. Mit der Interoperabilität schaffen wir eine Lösung, die es den Behörden im Schengen-Raum und damit auch in der Schweiz erlaubt, die richtigen und vollständigen Informationen rechtzeitig zu erhalten. Die Schweizer Polizei-, Grenzkontroll- und Migrationsbehörden können heute zwar auf verschiedene europäische Informationssysteme zugreifen, nur sind diese Systeme - Sie haben es gehört - untereinander nicht vernetzt; jedes System muss separat abgefragt werden. Sie können sich vorstellen, dass das ineffizient und umständlich ist, dass es viel Zeit kostet und dass es zu Informationsverlust führt. Hier gibt es Handlungsbedarf.
Die Interoperabilität ist eine Schengen-Weiterentwicklung, die Informationen aus den verschiedenen europäischen Informationssystemen miteinander verbinden soll. Um die relevanten Informationen aus den verschiedenen Systemen zu erhalten, reicht in Zukunft - das haben Sie gehört - eine Abfrage über ein gemeinsames Suchportal. So stehen den zuständigen Polizei-, Grenzkontroll- und Migrationsbehörden relevante Informationen schneller zur Verfügung. Somit erhalten sie von Personen, wie z. B. von den Attentätern, die ich vorhin beschrieben habe, ein zeitgemässes und vollständigeres Bild.
Aufgrund der Diskussion in Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission möchte ich noch eine Präzisierung zum Informationsaustausch der verschiedenen Systeme machen: Wer sich vorstellt, dass durch die Interoperabilität ein riesiger Datenpool entsteht, in dem die Informationen aller Systeme zusammenfliessen, liegt falsch. Es ist eben nicht Big Data oder Bigger Data. Durch die Interoperabilität werden weder zusätzliche Daten erhoben, noch werden zusätzliche Daten gespeichert; die Zugriffsrechte werden weder erweitert noch verändert. Es werden den einzelnen Behörden auch nicht mehr Daten zur Verfügung gestellt als heute, nur haben sie die benötigten Daten rascher und damit rechtzeitig.
Die Interoperabilität soll ab 2022 zeitlich gestaffelt in Betrieb gehen und 2023 voll operativ sein.
Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zum Datenschutz: Der Datenschutz wurde bei der Ausarbeitung der EU-Verordnungen umfassend berücksichtigt; er ist bei der Umsetzung in Schweizer Recht vollumfänglich gewährleistet. Die zuständigen Datenschutzbeauftragten wurden von Anfang an in die Arbeiten einbezogen, so auch der Edöb, der konsultiert wurde und keine Einwände hatte. Damit ist die Vorlage mit unserem Datenschutzrecht kompatibel.
Bei der Beratung der SIS-Vorlage schlägt die vorberatende Kommission des Ständerates vor, die Überwachungsfunktion des Edöb gesetzlich zu verankern. Ich möchte hier erwähnen - ich habe es bereits bei der Beratung der SIS-Vorlage getan -, dass diese Bestimmung auch auf die Interoperabilität anwendbar wäre. Es scheint mir wichtig, klarzustellen, dass Abfragen nur fallbezogen erfolgen können. Die Behörden können nur diejenigen Daten abfragen und sehen, für die sie heute schon eine Berechtigung haben. Teils wurde auch die Befürchtung geäussert, dass Drittstaatsangehörige stigmatisiert würden; dem ist nicht so. Die Daten von Drittstaatsangehörigen werden wie bisher in den einzelnen Informationssystemen erfasst. Die Interoperabilität ändert weder den Bearbeitungszweck, noch werden zusätzliche Daten erhoben.
Nun noch zum Minderheitsantrag Marti Min Li in Artikel 101 Absatz 2 AIG: Dieser fordert, dass die zuständige Behörde sicherzustellen hat, dass die Integrität der Personen, deren Daten bearbeitet werden, gewahrt bleibt und dass die erforderlichen Massnahmen getroffen werden, um Diskriminierung zu vermeiden. Der Bundesrat ist mit dem Inhalt dieses Antrages grundsätzlich einverstanden. Ich möchte aber darauf aufmerksam machen, dass Artikel 5 der beiden EU-Interoperabilitätsverordnungen bereits vorsieht, dass bei der Verarbeitung von Daten die Personen nicht diskriminiert werden dürfen und die Menschenwürde und die Integrität sowie die Grundrechte der Betroffenen zu wahren sind. Diese Bestimmung ist für die Schweiz direkt anwendbar. Man kann den Minderheitsantrag also annehmen, letztlich ist das aber bereits in den EU-Verordnungen geregelt und somit direkt anwendbar. Inhaltlich ändert man nichts.
Ich möchte Sie nun bitten, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. [PAGE 2421]