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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-12-09

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-12-09

Wortprotokoll

Das Züchtigungsrecht der Eltern wurde mit der Revision des Kindesrechts von 1978 aufgehoben. Und auch wenn das geltende ZGB kein ausdrückliches Verbot enthält, lässt sich daraus kein Züchtigungsrecht ableiten.

Es ist heutzutage auch unbestritten, dass körperliche Gewalt in der Kindererziehung keinen Platz hat. Der Bundesrat ist überzeugt davon, dass eine Bestimmung im Zivilgesetzbuch nicht die Lösung des Problems ist. Aus diesem Grund hat er letztes Jahr beantragt, eine entsprechende Motion Bulliard-Marbach abzulehnen. In seiner Stellungnahme hat er damals aber gesagt, er sei bereit, im Rahmen eines Berichtes [PAGE 2424] zu prüfen, wie dem Anliegen, nämlich dem Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung, am besten entsprochen werden kann.[GZ]

Deshalb beantragt der Bundesrat Annahme des Postulates.