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Grüter Franz · Nationalrat · 2020-12-10

Grüter Franz · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-10

Wortprotokoll

Es geht hier um eine Differenz bei Artikel 3c, wo wir Sie bitten, der Mehrheit der Kommission zu folgen.

Die Mehrheit des Parlamentes befürwortete eine Kapitalerhöhung für die Weltbankgruppe und die Afrikanische Entwicklungsbank. Das bedeutet, dass die Schweiz rund 300 Millionen Franken an Steuergeldern zusätzlich ausgeben wird. Sie wissen, dass wir gegen diese Erhöhung waren, weil sie unehrlich ist, weil es absehbar ist, dass die nächste Kapitalerhöhung folgen wird. Nun, der Beschluss ist gefasst; National- und Ständerat haben dieser Kapitalerhöhung zugestimmt. Nun geht es bei diesem Artikel, bei dem wir noch eine Differenz haben, um Schadensbegrenzung. Genau dies wollen wir hier noch umzusetzen versuchen. Wenn sich die Schweiz schon mit Hunderten Millionen Franken an den beiden Banken beteiligt, dann soll das Geld wenigstens korrekt verwendet und sollen die Governance-Richtlinien eingehalten werden.

Genau hier gibt es für uns grosse Fragezeichen: Die beiden Banken vergeben Kredite an Staaten, die oft ein Korruptionsproblem haben. Und leider spricht vieles dafür, dass genau dieses Konstrukt eben auch Finanzflüsse in ein Korruptionsgeflecht mindestens ermöglichen könnte. Wie Sie wissen, läuft zurzeit eine Untersuchung wegen Ungereimtheiten gegen den Präsidenten der Afrikanischen Entwicklungsbank. Solche undurchsichtigen Konstruktionen wie die beiden Banken sind anfällig dafür, dass sehr viel Geld in korruptionsähnliche Strukturen oder mindestens in Ineffizienzen versickert. Was es braucht, sind Kontrollen. Wir sind der Meinung, dass diese Kontrolle auch über die Schweizer Vertretung in den beiden Banken ausgeübt werden kann. Wir brauchen also sozusagen eine Aufsicht über die Aufsicht.

Wir haben heute keine Ahnung, wie die Schweiz über einzelne Projekte abstimmt. Diese Institutionen sind Dunkelkammern. Das möchten wir mit Artikel 3c ändern. Es ist eigentlich eine demokratische Selbstverständlichkeit, dass, wie beispielsweise auch hier im Parlament, das Abstimmungsverhalten bekannt ist, dass es öffentlich ist, dass man sieht, wie wir uns dort verhalten, und dass auch alle zwei Jahre darüber Bericht erstattet wird. Das ist, was Artikel 3c verlangt. Wenn die Schweiz schon in internationalen Gremien und solchen Institutionen mitmacht, dann wollen wir wenigstens wissen, wie man sich darin verhält und wie mit diesen Geldern umgegangen wird.

Ich danke Ihnen deshalb, wenn Sie hier der Mehrheit folgen und Artikel 3c zustimmen.

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