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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2002-10-02

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

Diese beiden Anträge lagen der Kommission nicht vor, obwohl beide Antragsteller Mitglieder der Kommission sind; das möchte ich doch festgehalten haben.

Ich versuche zuerst eine Beurteilung des Antrages Pfisterer Thomas: Er möchte in Absatz 1 noch beifügen: "Er (d. h. der Bund) sorgt für einen angemessenen Finanzausgleich." Ich habe in meinem ersten Votum darauf hingewiesen, wie die neue Formulierung zustande gekommen ist. Es gibt ein Papier, das uns ausgeteilt wurde, Herr Kollege Pfisterer, in dem Sie die Begründung haben. Es steht dort, dass in der Gesetzessprache nur Behörden und Institutionen für etwas sorgen könnten, ein Gesetz hingegen müsse etwas bezwecken; insofern sehe ich eigentlich keine materielle Differenz.

Was sodann Absatz 5 anbetrifft, so haben Sie zu Recht darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um die Aufnahme von Artikel 10a der Gesetzesvorlage auf der Verfassungsstufe handle. Nun ist meines Erachtens Artikel 10a eine Konkretisierung von Artikel 10 Buchstabe c. Wenn schon, dann hätte man eigentlich diese Bestimmung auf Verfassungsstufe anheben müssen, aber nicht die Konkretisierung. Kommt dazu, dass diese Formulierung, wenn ich mich richtig entsinne, in der interkantonalen Rahmenvereinbarung enthalten ist. Wir haben diese jetzt schon auf die Gesetzesstufe angehoben und sollten sie jetzt noch auf die Verfassungsstufe anheben. Das scheint mir doch etwas übertrieben zu sein.

Bleibt noch Absatz 4, den wir auch im Gesetz haben: Es geht um die Formulierung "wird angestrebt". Darf ich nochmals auf den politischen Zusammenhang hinweisen? Damit komme ich dann auch zum Antrag Epiney. Wir haben uns in der Kommission auch Rechenschaft darüber gegeben, dass wir - nachdem wir 1999 doch eine recht schöne Verfassung gemacht haben - die Verfassung jetzt nicht wieder mit Bestimmungen anreichern sollten, die an sich nicht auf die Verfassungsstufe gehörten, zumindest aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht. Wir haben aber diese Zusammenarbeitsbereiche aus politischen Gründen auf Verfassungsstufe gehoben, und wir haben - gleichsam als das Gegenstück - zugestanden, dass man auch diesen relativen Begrenzungsmechanismus plus die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Verhältnis aufnimmt. Wir müssen schon Sorge tragen, dass wir dieses Gleichgewicht jetzt nicht stören.

Herr Epiney hat natürlich Recht, wenn er das Problem der Schuldenbremse thematisiert; das haben wir tatsächlich in der Kommission nicht getan. Daher wäre ich froh, wenn Herr Bundespräsident Villiger hierzu einige Ausführungen machen könnte. Ich muss Ihnen aber beantragen, den Antrag Epiney in dieser Form abzulehnen. Es ist ein Erfordernis der politischen Balance, das wir Absatz 3 grundsätzlich in der Verfassung behalten müssen, aber wir könnten prüfen - das könnte auch die nationalrätliche Kommission tun -, ob man allenfalls mit Blick auf die Schuldenbremse nicht einen Vorbehalt einbauen müsste.