Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2020-12-10
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-10
Wortprotokoll
Ich habe diese Interpellation eingereicht, weil ich mir ernsthafte Sorgen mache - Sorgen, dass hier eine neue Regelung für den Hypothekarmarkt eingeführt wird, die wenig zusätzliche Sicherheit bringt, gleichzeitig aber viele Folgeprobleme, eine Regulierung, die sich an angelsächsischen Verhältnissen orientiert und nicht recht auf den Schweizer Hypothekarmarkt passt, eine Regulierung, die hohe Kosten verursacht und damit in die Preisstrukturen und den Wettbewerb eingreift und die im Endeffekt die heute schon hohen regulatorischen Hürden für den Erwerb von Wohneigentum weiter verschärft.
Die Antworten des Bundesrates in seiner Stellungnahme haben diese Sorgen leider mehr bestätigt, als dass sie sie ausgeräumt hätten. Er sieht offenbar keinerlei Probleme und sagt, dass Basel III final bei selbstgenutzten Wohnliegenschaften zu keiner Verschärfung der Eigenmittelunterlegung führt. Sie werden nur risikosensitiver. Ja, was heisst "risikosensitiver"?
Das neue Basler Regulierungspaket hat seinen Ursprung in der Subprime-Krise der USA. Damals wurden Kredite, wir wissen es, an nicht zahlungsfähige Schuldner vergeben und danach verbrieft. Die Folgen waren massive Verluste auf Hypothekarforderungen in vielen Ländern, aber nicht so in der Schweiz. Der Schweizer Bankenplatz musste auf seinen Hypothekarforderungen keine solchen Verluste verbuchen. Die letzten grossen Verluste in der Schweiz gab es in den Neunzigerjahren, als das Hypothekargeschäft und die Regulierung noch ganz anders aussahen. Es kann also nicht unterstellt werden, dass die Schweizer Banken bei ihrer Kreditprüfung unsorgfältig mit ihren Risiken umgehen und einfach sorglos Hypotheken vergeben. Damit ist auch eine Verschärfung der Regulierung unter den Schweizer Gegebenheiten nicht gerechtfertigt.
Trotzdem will der Bundesrat die Regulierungsschraube weiter anziehen. Mit der Einführung von neuen fixen Vorgaben zur Tragbarkeit wird keinerlei Risikosensitivität erreicht, vielmehr wird die Hypothekarvergabe zum Sein- oder eben dann Nichtsein-Geschäft. Die besonderen Lebensumstände können nicht mehr berücksichtigt werden. Ebenso sollen bewährte Sicherheiten der zweiten und der dritten Säule nicht mehr angerechnet werden können. Stattdessen wird die Beurteilung der Kreditfähigkeit auf eine simple Kennzahl reduziert.
Hauptbetroffene wären somit Ersterwerber, d. h. gerade oftmals junge Familien. Für diese wird es in Zukunft noch schwerer - es ist heute schon nicht einfach -, ein Eigenheim zu kaufen. Aber auch Rentner und Rentnerinnen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen und ihre zweite Hypothek schon längstens zurückgeführt haben, werden von dieser Regulierung betroffen sein.
Ich frage deshalb den Bundesrat: Ist sich der Bundesrat dieses Zusammenhangs und der Folgen bewusst? Plant der Bundesrat eine Kompensation der aufgezählten negativen Folgen für z. B. eben gerade diese jungen Familien oder für die Rentnerin, den Rentner mit lediglich noch einer ersten Hypothek? Ich danke für die Beantwortung meiner zusätzlichen Fragen.