preparatory:AB 274481
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2020-12-14
Wortprotokoll
Der Bundesrat lehnt aus Gründen der Patientensicherheit den Parallelimport von Arzneimitteln ab. Ohne Zulassung könnte Swissmedic die Überwachung dieser Produkte nicht wahrnehmen. Das heisst, Swissmedic könnte, falls bei einem dieser Medikamente Sicherheits- oder Qualitätsprobleme auftreten, keinen Rückruf des Produktes veranlassen; dies einerseits, da Swissmedic die entsprechende Information nicht erhält, und andererseits, da es in der Schweiz keine verantwortliche Zulassungsinhaberin gibt, welche den Rückruf durchführen muss und für allfällige Schäden beim Patienten haftet. Ebenfalls besteht das Risiko, dass Fälschungen auf den Schweizer Markt gelangen könnten. In der Schweiz wurden dank nationaler Zulassung und enger Kontrolle bisher in den legalen Vertriebskanälen keine Fälschungen entdeckt. Die Erfahrungen in der EU zeigen, dass über den Parallelimport auch Fälschungen in die legale Vertriebskette gelangen.