preparatory:AB 274485
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2020-12-14
Wortprotokoll
Die durchschnittlichen Nettoprämiensätze der Suva haben in den letzten Jahren sowohl in der Berufsunfallversicherung als auch in der Nichtberufsunfallversicherung deutlich abgenommen und sich mittlerweile stabilisiert. Im Bundesgesetz über die Unfallversicherung sind keine Sanktionsmöglichkeiten festgehalten, und ein Einschreiten in einem konkreten Einzelfall ist nicht vorgesehen. [PAGE 2485] Die Suva verfügt gegenüber dem einzelnen Betrieb regelmässig die Prämien. Dagegen kann Einsprache erhoben und der ordentliche Rechtsweg beschritten werden. Eine um mindestens 20 Prozent höhere Prämie darf nur verfügt werden, wenn ein Betrieb die Vorschriften über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten verletzt hat. Der Bundesrat erachtet es als richtig, dass Verstösse gegen die Vorschriften der Arbeitssicherheit entsprechend geahndet werden können. Pro Jahr ist eine zweistellige Anzahl Betriebe davon betroffen, und die Einnahmen bewegen sich im Promillebereich des gesamten Prämienvolumens. Eine strittige Unterstellung eines Betriebes unter das Teilmonopol der Suva kann vom Bundesverwaltungsgericht überprüft werden.