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preparatory:AB 27460

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

Als ich Herrn Kollege Fünfschilling zugehört habe, habe ich mich gefragt: Wenn das Modell Baselland so vorteilhaft ist, warum hat es bisher kein anderer Kanton gemerkt und nachgeahmt? Das ist für mich die Frage. Wenn ich die Vernehmlassungszusammenstellung anschaue, hätte ich noch einen anderen Satz aus der Stellungnahme von Schwyz zitiert. Der Regierungsrat schreibt nämlich dort: "Der Kanton Schwyz würde sich hingegen einem Ausbau der Säule 3a nicht widersetzen und folgt damit in diesem Punkt dem Bundesrat." Es geht heute nicht um die Frage alles oder nichts. Es geht darum, ob man etwas im Rahmen der Säule 3a macht, wie es der Bundesrat vorgesehen hat, oder aber das Modell des Kantons Baselland den anderen Kantonen vorschreibt.

Nach der Version des Nationalrates, die von Herrn Dettling übernommen wird, ist eine Auszahlung, also eine Mittelverwendung aus diesem Modell absolut steuerfrei. Wenn ich hingegen Mittel aus der Säule 3a nehme, dann ist das nicht [PAGE 916] der Fall. Warum diese Privilegierung? Auch das müsste man noch einmal genau ansehen. Jeder junge Mensch, der nach der Version Nationalrat beim Bausparen verbleibt, wäre dumm, denn er kann überhaupt nichts verlieren. Er kann nur gewinnen, indem er Gelder unter Umständen völlig steuerfrei verwenden kann oder aber nachträglich die üblichen Steuern bezahlt. Wenn er aber Gelder aus der Säule 3a herauslöst, um sie für Wohneigentumserwerbszwecke zu verwenden, dann wird er mit einer Einmalsteuer belegt. Ich sehe nicht, warum diese Privilegierung von Bauspargeldern bestehen soll. Weiter hat Herr Kollege Wicki auf einen Umstand hingewiesen, der in der Vernehmlassung auch zum Ausdruck kommt: Für die Kantone führt das Bausparen nicht nur bei der direkten Bundessteuer zu Steuerausfällen, sondern insbesondere auch auf kantonaler und Gemeindeebene. Das können wir uns nicht leisten. Luzern hat das ausgeführt, der Kanton Uri ebenfalls.

Schliesslich möchte ich noch einmal betonen, dass sich in der Vernehmlassung alle Kantone - wirklich alle Kantone - gegen dieses Modell gewandt haben. Aber einige Kantone sind bereit, einem moderaten Ausbau im Rahmen der Säule 3a zuzustimmen. Das beantragt Ihnen auch die Mehrheit der Kommission im Rahmen des bestehenden Systems, das keine neuen Ungerechtigkeiten schafft. Wenn Gelder einmal im Rahmen der Säule 3a beim Bezug mit einer Einmalsteuer belegt werden und ein andermal im Rahmen eines Bausparmodelles völlig steuerfrei bleiben, so ist das eine Differenz, die ich nicht verstehe.

Ich bitte Sie, einen moderaten Schritt zu tun: Bauspareinlage ja, aber gemäss dem Antrag der Mehrheit der Kommission im Rahmen der Säule 3a, wie dies der Bundesrat vorschlägt.