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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-12-14

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-12-14

Wortprotokoll

Ich habe vorhin im Vorzimmer die Diskussion hier etwas mitverfolgt. Ich gebe zu, das Thema interessiert mich natürlich sehr, weil ich Regierungsrätin war, als die sogenannte Effizienzvorlage umgesetzt werden musste. Und ich gebe zu, dass ich damals von ihr wenig begeistert war, wie viele andere Regierungsrätinnen und Regierungsräte auch. Das heisst aber jetzt nichts in Bezug auf die Ausgangslage für das heutige Postulat. Es ist ja immer so, dass in den Kantonen solche Veränderungen nicht nur begrüsst werden, sondern auch gewisse Befürchtungen damit verbunden sind.

Die Anliegen gemäss den Ziffern 1 und 3 des Postulates betrachtet Ihre Kommission nach Diskussion mit der AB-BA als erfüllt, und Ihr Rat entscheidet dann.

Ich äussere mich nur zu Ziffer 2. Hier scheint es dem Bundesrat angezeigt, dass die heute geltende Zuständigkeitsregelung einer genauen Prüfung unterzogen wird. Bekanntlich war die Bundesanwaltschaft in letzter Zeit aus verschiedenen Gründen Thema intensiver Diskussionen in der Politik und auch in den Medien. So ein Scheinwerferlicht ist weder dem Ansehen der Bundesanwaltschaft noch der ruhigen, zielgerichteten Erfüllung ihrer Aufgaben förderlich. Im schlimmsten Fall vermögen dauernde Kritik, Grundsatzdiskussionen und Medienberichterstattung die Stabilität der Institution Bundesanwaltschaft zu schwächen. Deshalb erscheint die Durchführung einer Überprüfung der Aufgaben der Bundesanwaltschaft als ein Mittel, um die Stabilität der Institution Bundesanwaltschaft sicherzustellen. Gleichzeitig soll die Prüfung auch dazu dienen, allfälligen Änderungsbedarf aufzuzeigen.

Herr Ständerat Stöckli hat darauf hingewiesen: Die Kantone haben sich schriftlich an Sie gewandt. Sie sehen eigentlich keinen Handlungsbedarf; ich möchte das hier auch festhalten. Sie möchten nicht, dass ein System, das sich jetzt grundsätzlich eingeschliffen hat und sich im Grossen und Ganzen auch bewährt hat, über den Haufen geschmissen wird - wenn ich das so sagen darf. Sie wollen auch nicht eine Regionalisierung oder eine totale Veränderung der Situation. Sie sind der Meinung, die Zuständigkeiten hätten sich bewährt. Sie waren an sich für die Ablehnung des Postulates.

Aber auf der anderen Seite ist es trotzdem so - das ist die Auffassung des Bundesrates, und ich denke, die Kantone können damit leben -, dass es nach dieser Zeit mit der eidgenössischen Strafprozessordnung und der Effizienzvorlage vielleicht jetzt schon angezeigt ist, diese Zuständigkeiten zu überprüfen. Herr Ständerat Jositsch hat bei den Zuständigkeiten für Delikte von "Wildwuchs" gesprochen. Ich weiss nicht, ob man so weit gehen kann, aber es gibt schon Abgrenzungsschwierigkeiten. Es gab beispielsweise in diesem Jahr in der Romandie eine Beschädigung eines Strommastes. Es war nicht klar, ob es einfach Sabotage oder auch eine terroristisch motivierte Tat war. Jetzt ist es so: Wenn ein Strommast einfach beschädigt wird, ist es Sache des Kantons; wenn Sprengstoff involviert ist, ist die Bundesanwaltschaft zuständig. Solche Fragen stellen sich - das ist schon schwierig. In der Praxis sollte, wenn es sich tatsächlich um einen terroristischen Anschlag handelt, die Zuständigkeit hier geklärt sein. Es mag Ihnen jetzt vielleicht etwas marginal erscheinen, aber solche Fragen können eben, wenn es sich tatsächlich um terroristische Anschläge handelt, auch eine gewisse Dimension erhalten.

Sehr wesentlich ist es, dass bei der Überprüfung der Aufgaben der Bundesanwaltschaft von Anfang an die Kantone einbezogen werden, denn die Aufgaben der Bundesanwaltschaft sind ja eng mit jenen der kantonalen Strafverfolgungsbehörden verzahnt. Ich habe die Absicht, sollten Sie hier Ziffer 2 dieses Postulates annehmen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen; das ist schon vorbesprochen. Sie wäre unter der Co-Leitung des Direktors des Bundesamtes für Justiz und des, wie ich jetzt sagen muss, ehemaligen Präsidenten der KKJPD, Urs Hofmann, der auch nach Ausscheiden aus der kantonalen Regierung dieses Mandat für die Kantone weiterführen würde. Damit wäre gewährleistet, dass die Kantone mit einer erfahrenen Person mit an Bord sind.

Ich danke Ihnen also, wenn Sie Ziffer 2 annehmen.