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Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2020-12-14

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2020-12-14

Wortprotokoll

Bei Artikel 59b Absatz 1bis Litera c beantragen wir die Streichung - das ist der Inhalt des Antrags der Minderheit. Wir wollen keine Einschränkung der Wahl von Leistungserbringenden. Das Volk hat diese Einschränkung in verschiedenen Abstimmungen auch immer wieder abgelehnt. Denn die eigene Wahl des Spitals, des Arztes, der Ärztin ist eine wichtige Grundvoraussetzung für das Vertrauen in die Behandlung. Das Vertrauen wiederum ist eine wichtige Voraussetzung oder wichtige Basis für die Genesung. Wenn wir hier zustimmen, machen wir einen weiteren Schritt hin zur Zweiklassenmedizin. Denn wer genügend Geld hat, hat keine Einschränkungen bei der Wahl. Die Tendenz ist in letzter Zeit klar: Immer weniger Leistungen in der Grundversicherung, dafür immer mehr in der Zusatzversicherung. Das wollen wir klar nicht. Der Weg, der einzuschlagen wäre, wäre eine gute Koordination des Patienten- und Patientinnendossiers, nicht die Einschränkung der Wahl.

Die Qualitätssteigerung ergibt sich eigentlich logischerweise auch wieder aus der Wahlfreiheit. Ein Patient oder eine Patientin geht dorthin, wo er oder sie das Vertrauen oder das Gefühl hat, die beste Behandlung zu bekommen. Das steigert die Qualität. Internationale Studien zeigen deutlich: Nur genügende Wahlfreiheit ist ein effektiver Ansporn für Effizienz und gute Qualität. Wir haben heute schon genügend verschiedene Modelle, die die Wahl einschränken. Dies führt heute bereits zu grosser Verwirrung der Patienten und Patientinnen. Wir brauchen also nicht noch mehr dieser Modelle. Zudem ist damit auch die Versorgung im eigenen Quartier oder in der näheren Umgebung gefährdet. Es wäre deutlich besser, die nächste Versorgung aufzusuchen als eine irgendwo weit weg, nur, weil mit dem Modell, das der Patient oder die Patientin gewählt hat, die Leistungserbringenden halt gerade da sind.

Weit effektiver, als viele Krankenkassen zu haben, die sich mit Werbung und Abwerbung beschäftigen, damit viel Verwaltung generieren und unnötig hohe Kosten verursachen, wäre ein Modell einer Krankenkasse, die wie eine öffentliche Sozialversicherung funktionieren würde. Ein solches Modell wäre deutlich günstiger, und wir hätten wesentlich mehr gespart. Die Suva ist das Paradebeispiel.

Wir bitten Sie also, die Minderheit II zu unterstützen und die Wahlfreiheit nicht einzuschränken.