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Müller Damian · Ständerat · 2020-12-14

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-14

Wortprotokoll

Die Aussenpolitische Kommission hat sich am letzten Donnerstag im Rahmen der Differenzbereinigung erneut mit dem Geschäft beschäftigt. Wir behandeln das vorliegende Geschäft heute zum dritten Mal und befinden uns in der Differenzbereinigung. Es verbleibt eine letzte Differenz bei Artikel 3c der Bundesbeschlüsse 1 und 2. Artikel 3c wurde vom Nationalrat in beiden Bundesbeschlüssen eingefügt. Inhaltlich geht es um die Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens der Schweizer Vertretung sowie die Information des Parlamentes.

Die bisherigen Ratsbeschlüsse zu Artikel 3c waren folgende: In der ersten Lesung wurde Artikel 3c im Nationalrat ohne Gegenstimme angenommen. Im Ständerat wurde Artikel 3c mit 22 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Im Nationalrat wurde dem Antrag der APK-N in der zweiten Lesung mit 118 zu 68 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt. [PAGE 1342]

Unsere Kommission hat am letzten Donnerstag über den Inhalt ausführlich debattiert. Dabei wurde unmissverständlich klar, dass im Grundsatz keine Differenz besteht: Transparenz und Rechenschaftspflicht sind wichtige Prinzipien, denen wir auch in der Entwicklungszusammenarbeit Genüge tun. Das ist in der Botschaft zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 ganz prominent abgebildet. Diese Botschaft umfasst sowohl die bilateralen als auch die multilateralen Beziehungen und damit auch unsere Beziehungen zu den multilateralen Institutionen wie UNO und regionalen Entwicklungsbanken, also auch zur Weltbankgruppe und zur Afrikanischen Entwicklungsbank, um die es im Rahmen dieser Botschaft zur Kapitalerhöhung geht.

Das Wort "Transparenz" ist, wie gesagt, sehr wichtig, kann aber auch falsch interpretiert werden. Wir müssen aufpassen, dass wir unseren Handlungsspielraum nicht einschränken und die Wirksamkeit unseres Handelns in den Leitungsgremien der Entwicklungsbanken nicht unnötig einengen. Da braucht es auch ein Mass an Vertraulichkeit, damit wir aktiv sein können, wie es der Bundesrat bis anhin getan hat. Es gilt auch zu vermeiden, dass durch zu viel Transparenz negative Wirkungen entstehen, wenn gewisse vertrauliche Debatten in der Öffentlichkeit abgehalten werden.

Im vorliegenden Fall gilt es zudem zu beachten, dass wir in den zwei Entwicklungsbanken, die hier zur Debatte stehen, in einer Stimmrechtsgruppe sind und deshalb auch nichts alleine entscheiden können. Der Bundesrat definiert eine schweizerische Position, die er dann jeweils in die Büros der Entwicklungsbanken eingibt. Diese Büros erhalten auch Stellungnahmen von anderen Ländern, die sie auch berücksichtigen müssen. Deshalb ist es nicht a priori gesetzt, dass unsere Positionen eins zu eins übernommen werden.

Lange Rede, kurzer Sinn: Ihre Kommission hat am Donnerstag einen eleganten und wirkungsvollen Weg gefunden, wonach der Bundesrat die Aussenpolitischen Kommissionen periodisch über sein Handeln informiert. Das gibt uns auch die Freiheit, gezielt nachzufragen. Der vorliegende Antrag entspricht dem Geist der Transparenz und der Rechenschaft. Beim Wort "periodisch" unterstreiche ich doppelt, dass die Kommission je nach anstehenden Themen gezielt informiert werden will, also mindestens einmal pro Jahr.

Die Verwaltung hat bestätigt, dass auch sie ein Interesse daran hat, die Kommissionen periodisch zu informieren und uns Bericht zu erstatten, z. B. wenn sie mit der Weltbankgruppe Kontakt hatte.

Dem vorliegenden Antrag wurde einstimmig zugestimmt. Ich bitte Sie, ihm ebenfalls zuzustimmen.

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