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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-10-02

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-10-02

Wortprotokoll

Ich finde auch, dass die Härtefallklausel ein vernünftiger Artikel ist, weil es solche Fälle gibt. Es ist nicht sehr teuer; es ist so kompliziert geworden, weil wir meinen, man solle nicht abschliessend Fälle regeln. Man hat früher von AHV-Altersabzügen usw. gesprochen. Wir sind der Meinung, es soll ein Abzug sein, der generell Wechselfälle des Lebens abfedern kann: Krankheit, Tod, Arbeitslosigkeit und anderes. Deshalb klingt es etwas kompliziert, ist dafür aber flexibler auf die Wirklichkeit des Lebens anwendbar.

Es sind Fälle, in denen die Besteuerung des Eigenmietwertes dauerhaft zu einer untragbaren Belastung wird. Dazu gibt es ein paar Eckpfeiler: Es braucht ein Gesuch des Steuerpflichtigen. Man kann die Steuern herabsetzen: je nachdem, wie Sie jetzt entscheiden, um 20 Prozent oder mehr von den 60 Prozent. Es muss selbst genutztes Wohneigentum am Wohnsitz sein, und das Missverhältnis zwischen Einkommen und Vermögen und den Kosten muss dauerhaft sein.

Es ist eine Ermessensfrage: Ob man etwas weiter geht oder etwas weniger weit - Sie haben es gehört -, es kostet nur 5 Millionen Franken. Es sind wahrscheinlich Fälle, in denen vom Einkommen her ohnehin keine direkte Bundessteuer mehr bezahlt wird und die bei den Kantonen - wie Sie das gesagt haben - im flachen Teil der Progression sind. Es kann niemand schätzen, was die Differenz ist. Es ist dann vielleicht das Doppelte - ich weiss es nicht. Es ist ja ein Tiefstwert; man kann höchstens so viel herunter. Es muss dann im Einzelfall eine Lösung getroffen werden, was etwas aufwendig ist, aber es sind ja relativ wenig Fälle.

Der Bundesrat wehrt sich nicht gegen eine solche Regelung. Wie tief Sie das machen wollen, liegt letztlich in Ihrem Ermessen.