Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-10-02
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-02
Wortprotokoll
Nachdem wir in der ersten Sessionswoche die Vorlage über die Ehepaar- und Familienbesteuerung sowie das Bundesgesetz über die Stempelabgaben behandelt haben, bleibt nun noch der Teil 2 des Steuerpaketes, nämlich die Besteuerung des Wohneigentums. Gemäss Ihren Beschlüssen der ersten Woche werden wir auch den Antrag der WAK beziehungsweise den Einzelantrag Spoerry über die Frage zu behandeln haben, ob alle drei oder nur zwei Teile des Steuerpaketes zu einer Vorlage verbunden oder aber alle drei Teile vollständig voneinander getrennt werden sollen.
Ich möchte meine Ausführungen wie folgt gliedern: Zuerst will ich einen kurzen Überblick über die Ausgangslage vermitteln. Anschliessend werde ich den Antrag der Kommissionsmehrheit auf Eintreten darlegen. Sollte der Rat auf die Vorlage eintreten und damit den Nichteintretensantrag Leuenberger ablehnen, so hat der Rat alsdann den Systementscheid zu fällen. Die Kommissionsmehrheit lehnt den vom Nationalrat mit Stichentscheid der damaligen Vizepräsidentin beschlossenen Systemwechsel ab und möchte im geltenden System, also unter Beibehaltung des Eigenmietwertes, Verbesserungen vornehmen. Sollte der Rat alsdann der Mehrheit folgen, so wäre anschliessend die Vorlage im Detail zu beraten.
Sollte der Rat dagegen auf den Minderheitsantrag David und damit den Nationalrat einschwenken, wäre der Eventualantrag zu behandeln. Für diesen Fall muss ich Ihnen schon jetzt mitteilen, dass wir, sollte der Eventualantrag abgelehnt werden, die Vorlage nach der Version der Minderheit, d. h. des Nationalrates, ohne Kommissionssprecher beraten müssten. Es war der Kommission schlicht nicht möglich, auch noch die Variante der Minderheit bzw. des Nationalrates auf den heutigen Tag, für den Fall der Fälle, vorzuberaten. Im Übrigen ist noch darauf hinzuweisen, dass die Minderheit beim System dem Nationalrat folgt, für die Abfederung des Systemwechsels aber wesentlich weniger Mittel zur Verfügung stellen will.
Zum Eintreten: Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, auf die Vorlage 2, Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Besteuerung des Wohneigentums, einzutreten. Der Bundesrat hat in seinem Steuerpaket für die Neuordnung des Bereiches Wohneigentumsbesteuerung, d. h. für den Systemwechsel, einen Betrag von 190 Millionen Franken eingesetzt. Damit sollen in diesem Bereich Verbesserungen, insbesondere durch Ausmerzung der leidigen Frage der Eigenmietwertbesteuerung, erzielt werden. Sowohl bei der Mehrheit als auch bei der Minderheit besteht Einigkeit darüber, dass ein Betrag in der Höhe, wie er vom Bundesrat ins Steuerpaket aufgenommen wurde, für Verbesserungen bei der Wohneigentumsbesteuerung eingesetzt werden soll, und zwar unabhängig davon, ob ein Systemwechsel erfolgt oder nicht.
Handlungsbedarf wurde allgemein anerkannt. Zudem kann nicht übersehen werden, dass seinerzeit bei der Bekämpfung der Hauseigentümer-Initiative erklärt wurde, Verbesserungen bei der Besteuerung von selbst bewohntem Wohneigentum seien angebracht. Diese Versprechungen sollen nun eingelöst werden. Nachdem sich der Rat bei den Vorlagen 1 und 3 des Paketes an die finanziellen Vorgaben des Bundesrates gehalten hat, besteht aufgrund der bundesrätlichen Vorlage nur ein minimaler Spielraum für Verbesserungen bei der Wohneigentumsbesteuerung - es sei denn, der Rat würde entsprechend höhere Steuerausfälle in Kauf nehmen. Nicht leisten können wir uns nach Auffassung der Kommission die nationalrätliche Variante, welche die vom Bundesrat vorgegebene Summe von 190 Millionen Franken an Ausfällen um das Eineinhalbfache übersteigt.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen demzufolge, auf Vorlage 2 einzutreten, wie Sie das auch bei der Vorlage 1 bzw. der ursprünglichen Vorlage 3 getan haben.
Zum Systementscheid: Wenn Sie Eintreten beschliessen sollten, kämen wir wie bei der Vorlage über die Ehepaar- und Familienbesteuerung wieder zu einem Grundsatzentscheid. Der Nationalrat ist mit der knappsten denkbaren Mehrheit (Stichentscheid) der Fassung des Bundesrates bzw. seiner Kommissionsminderheit gefolgt und hat sich für einen Systemwechsel ausgesprochen. Die Mehrheit der WAK-SR hingegen beantragt Ihnen, beim heutigen System zu bleiben und daran Verbesserungen anzubringen, beispielsweise was den Satz des Eigenmietwertes betrifft oder mit einer Härtefallklausel für selbst bewohntes Wohneigentum, wenn neben dem Einkommen aus dem Eigenmietwert wenig übriges Einkommen und kein oder nur geringes Vermögen vorhanden sind.
Allerdings möchte ich betonen: Fälle wie jener der Witwe im abbezahlten Haus, die durch den Eigenmietwert steuerlich stark belastet wird, dürften dank den relativ hohen Freigrenzen bei der direkten Bundessteuer doch relativ selten sein. Ich erinnere daran, dass wir bei Vorlage 1 das Bruttoeinkommen für Alleinstehende, bis zu welchem keine direkte Bundessteuer bezahlt werden muss, von heute 22 000 auf neu 39 000 Franken angehoben haben.
Ganz kurz zum Entwurf des Bundesrates: Der Bundesrat beantragt in seiner Vorlage einen Systemwechsel mit Abschaffung des Eigenmietwertes und des Schuldzinsenabzuges für selbst bewohntes Wohneigentum; Beibehaltung eines Unterhaltskostenabzuges, wenn die Unterhaltskosten grösser als 5000 Franken sind, maximal aber 5000 Franken pro Jahr bzw. 45 000 Franken für ausserordentlichen Unterhalt alle fünf Jahre; einen Schuldzinsenabzug für Ersterwerber, maximal 5000 bzw. 10 000 Franken während zehn Jahren, jährlich um 10 Prozent abnehmend. Schliesslich enthält der Entwurf des Bundesrates noch einen Bausparabzug, allerdings nicht nach dem Modell des Kantons Baselland, sondern im Rahmen der Säule 3a.
Der Steuerausfall für die direkte Bundessteuer beim Modell des Bundesrates beträgt ungefähr 190 Millionen Franken für Bund und Kantone. Für den Bund allein wären es etwa 130 Millionen Franken.
Der Nationalrat hat, wie erwähnt, einen Systemwechsel beschlossen, und zwar mit Stichentscheid der Vizepräsidentin. Die Mehrheit der WAK-NR war dagegen für eine Verbesserung des heute geltenden Systems der Eigenmietwertbesteuerung. Der Nationalrat hat also beschlossen, dass inskünftig der Eigenmietwert nicht mehr besteuert werden soll, wodurch grundsätzlich auch kein Schuldzinsenabzug mehr möglich wäre. Er hat zudem einen unbeschränkten Unterhaltskostenabzug für Beträge über 4000 Franken sowie einen Schuldzinsenabzug für Ersterwerber beschlossen. Dieser beträgt maximal 7500 Franken pro Jahr während zehn Jahren, in den ersten fünf Jahren voll abziehbar, dann jährlich um 20 Prozent abnehmend. Weiter hat er sich für einen Bausparabzug nach dem Modell des Kantons Baselland entschieden.
Der Steuerausfall bei der direkten Bundessteuer beträgt insgesamt 480 Millionen Franken, wovon 335 Millionen Franken zulasten des Bundes und 145 Millionen Franken zulasten der Kantone.
Welches sind die Gründe, die die Kommission für Wirtschaft und Abgaben mit dem Verhältnis von 9 zu 3 Stimmen veranlasst haben, nicht dem Nationalrat bzw. dem Bundesrat zu folgen? Zugunsten eines Systemwechsels werden ins Feld geführt:
1. Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Eigenmietwertes bzw. bei der Festlegung der Ausgangsbasis.
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2. Negative Liegenschaftsrechnungen und Belohnung des Schuldenmachens.
3. Störende Ausnützung von Steuervorteilen durch Beibehaltung von hohen Grundpfandschulden und Investitionen in steuerbegünstigte Anlagevehikel wie Einmaleinlagen zu Vorsorgezwecken.
Ich nehme an, Herr David wird diese Punkte in seiner Begründung noch ausführen.
Aus der Sicht Ihrer Kommission ist nicht zu bestreiten, dass die gerechte Festlegung des Eigenmietwertes zuweilen Schwierigkeiten bereitet. Es kann aber nicht übersehen werden, dass unter dem Einfluss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung in den Kantonen grosse Arbeit geleistet und Systeme eingerichtet worden sind, die leidlich funktionieren. Nichts ist perfekt, kein Eigenmietwertsystem, aber auch kein System, das auf die Besteuerung des Eigenmietwertes verzichtet. Die Abgrenzungsprobleme, die sich bei der Aufhebung der Möglichkeit ergeben, private Schuldzinsen abzuziehen, zeigen dies mit aller Deutlichkeit: Wer Schulden durch andere Werte absichern kann als durch selbst bewohntes Grundeigentum, kann die Vorteile des Systems des Schuldzinsenabzuges auch unter dem neuen System geltend machen. Wer das nicht kann, hat bei einem Systemwechsel die Nachteile dieses Wechsels zu tragen.
Der Systemwechsel muss durch besondere Massnahmen zugunsten von Neuerwerbern und im Bereich der Unterhaltskosten abgefedert werden. Diese Massnahmen haben ihren Preis, falls sie wirksam sein sollen. Die Kosten dürften den Betrag, welcher vom Bundesrat festgelegt worden ist, erheblich übersteigen - oder aber man kann diese Abfederung nicht im gewünschten Ausmasse vornehmen. Nach dem Beschluss der Minderheit sollen für die Abfederung dieses Überganges nicht wesentlich mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden als im System des Bundesrates. Das führt zwangsläufig dazu, dass diese Abfederung weniger ausgeprägt ausfallen kann, und das geht zulasten der Neuerwerber.
Die kantonalen Finanzdirektoren haben sich denn auch zugunsten der Lösung Ihrer WAK ausgesprochen und diese Lösung - mit angemessenen Verbesserungen des heutigen Systems - als grundsätzlich akzeptabel bezeichnet.
Das heutige System ist sowohl für die Neuerwerber wie auch für Altbesitzer vorteilhaft, denn es ermöglicht den umfassenden Abzug der Schuldzinsen und insbesondere der Unterhaltskosten. Sein Mangel liegt vor allem in den Schwierigkeiten, denen man bei der Festlegung des Eigenmietwertes begegnet, sowie in der Belastung, die diese Besteuerung für Steuerpflichtige darstellt, die ihre Hypotheken abbezahlt haben und die nur über bescheidene finanzielle Mittel verfügen. Die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben findet, dass das heutige System in diesen Punkten verbessert werden kann, und sie macht entsprechende Vorschläge, insbesondere auch mit der Härtefallklausel.
Aus diesen Gründen beantragen wir Ihnen, auf den Systemwechsel zu verzichten und beim heutigen System zu bleiben, aber zwei wesentliche Korrekturen vorzunehmen, nämlich die Gewährung eines Abschlages von 40 Prozent auf dem Marktmietwert für alle Eigentümer mit selbst bewohntem Wohneigentum und eine entsprechende Klausel für Härtefälle. Dazu möchte ich nochmals ausführen, dass die Zahl der Fälle, die unter diese Härtefallklausel fallen können, angesichts der hohen Beträge, bis zu denen bei der direkten Bundessteuer keine Besteuerung erfolgt, relativ klein sein wird. Sie ersehen das auch aus der Zusammenstellung über die Ausfälle: Man rechnet beim Bund mit Ausfällen in der Grössenordnung von 2 bis 5 Millionen Franken.
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, beim heutigen System zu bleiben, auf den Systemwechsel zu verzichten, den Antrag der Minderheit abzulehnen und alsdann das System der Mehrheit entsprechend den Anträgen der WAK zu beraten.
Noch ein Wort für den Fall, dass Sie der Minderheit folgen sollten: Dann müsste ich Ihnen nahe legen, das Geschäft an die Kommission zurückzuweisen, weil wir die Minderheitsvariante nicht haben durchberaten können. Ich kann Ihnen allerdings nicht sagen, wie schnell die neue Vorlage wiederum ins Plenum gebracht werden könnte. Ich glaube kaum, dass es für die Wintersession 2002 reicht, in Anbetracht der Landwirtschaftsvorlagen, mit denen sich die WAK in den nächsten Wochen zu befassen haben wird.