Minder Thomas · Ständerat · 2020-12-15
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-15
Wortprotokoll
Das Thema Landesversorgung und Pflichtlagerhaltung, Sie haben es gehört, haben wir bereits in der letzten Herbstsession beraten. Heute liegen uns bereits zwei weitere, ähnliche Motionen aus dem Schwesterrat vor. Dies zeigt zunächst, Herr Bundesrat, dass das Thema vordringlich ist. Erstaunlich ist, dass Sie diese beiden Motionen zur Annahme empfehlen, während Sie die beiden Motionen Häberli-Koller 20.3268 und Minder 20.3906 im letzten Herbst nicht entgegennehmen wollten. Ich möchte gerne wissen, nach welchen Kriterien der Bundesrat solche praktisch gleichlautenden Motionen beurteilt.
Nun zum Inhaltlichen; in der Herbstsession war Ihr Hauptargument gegen unsere beiden Motionen: "Il est essentiel que nous prenions le temps d'établir une vue d'ensemble dans le domaine de la sécurité et de l'approvisionnement."
Diese Aussage war und ist erstaunlich. Zum einen dauert die Pandemie nun doch schon bald ein ganzes Jahr, genügend Zeit also, um die Schweizer Versorgungssicherheit im Praxistest einer Evaluation zu unterziehen. Zum andern müssten das Hinterfragen der Auslandabhängigkeit für wichtige Güter, die Definition, welche Produkte überhaupt darunterfallen, und schliesslich die Anpassung des Beschaffungskonzeptes und der Pflichtlagerhaltung Daueraufgaben des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung sein.
Artikel 62 des Landesversorgungsgesetzes schreibt in diesem Sinne vor: Der Bundesrat beobachtet "dauernd" die Versorgungslage und ordnet die für die Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung erforderlichen statistischen Erhebungen an - das geschieht also nicht erst im Falle einer Pandemie. Wenn ich nun höre, dass erst jetzt geprüft werde, ob und welche Masken, Desinfektionsmittel oder auch Mengen an Ethanol künftig bevorratet werden sollen, ist das erstaunlich. Immerhin ist der Entscheid gefallen, dass Ethanol künftig der ordentlichen Pflichtlagerhaltung unterstellt werden soll, doch - man staune - erst ab 2022.
Herr Bundesrat, ich habe gehört, dass eine gewisse Reserve vorhanden ist. Aber wenn es wirklich der Fall ist, dass man die Pflichtlagerhaltung von Ethanol erst per 2022 aufbaut, dann garantiere ich Ihnen ein Déjà-vu. Ethanol bekommt man fast nur bei Thommen-Furler, der früheren Alcosuisse. Thommen-Furler war während der ersten Welle der Corona-Pandemie nicht in der Lage, die Schweiz mit genügend Ethanol zu beliefern, obwohl die Firma Rohstoffe aus 26 Ländern besorgt. Sie hat Ethanol bis anhin auch nicht selber hergestellt. Nun hat die Firma sich entschieden, selber Ethanol herzustellen. Ich würde mir ganz allgemein eine viel grössere Dynamik hinsichtlich der Anpassung des Pflichtsortiments wünschen.
Herr Bundesrat, um uns herum besteht derart viel Unsicherheit. Man kann auch eine erneute einseitige Grenzschliessung nicht ausschliessen. Private Firmen haben dieses Jahr innert Wochen, innert Tagen, innert kürzester Zeit ihre Produktion umgestellt. Dies geschah einerseits, um innerhalb kurzer Zeit Güter herzustellen, die neu benötigt werden, und andererseits, um den Betrieb an die pandemiebedingten personellen Ausfälle anzupassen oder um auf die bundesrätlich verfügten Ladenschliessungen zu reagieren.
Ein weiteres Fragezeichen, Herr Bundesrat, mache ich bei der Zuständigkeit: Wer ist überhaupt für die Pflichtbevorratung zuständig? Ich meine, dies sei das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung. Doch wieso wurde die Zuständigkeit beim Einkauf der Schutzmasken und weiterer Medizinprodukte plötzlich der Armeeapotheke übertragen? Fehlt hier die klare Zuständigkeit und Verantwortlichkeit?
Immerhin sind wir uns bei den beiden Motionen 20.3197 und 20.3448 einig: Die SiK empfiehlt die beiden Motionen zur Annahme.