Widmer Céline · Nationalrat · 2020-12-15
Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-15
Wortprotokoll
Man ist geneigt zu sagen, der Berg hat eine Maus geboren. Es sind verglichen am gesamten Bundeshaushalt doch relativ geringfügige Änderungen, die wir mit diesem eigens erlassenen Bundesgesetz mit dem vielversprechenden Titel "Administrative Erleichterungen und Entlastung des Bundeshaushalts" nun umsetzen. Aber so schlimm ist das nicht. Einerseits wurden bereits zahlreiche Massnahmen umgesetzt, für die es keine Gesetzesänderung brauchte. Natürlich werden die grossen strukturellen Reformen separat behandelt. Andererseits wissen wir ja, dass der mantraartige Ruf nach mehr Effizienz meistens implizit auf Leistungsabbau zielt, oft im Sozialbereich, also eine spezifische politische Agenda verfolgt.
Nun, die sozialdemokratische Fraktion begrüsst natürlich die regelmässige Überprüfung der Aufgaben des Bundes. Es ist [PAGE 2571] auch richtig, wenn solche Prozesse selbstlaufend überprüft und verbessert werden. Die SP hat sich schon in der Vernehmlassung zustimmend zu den vorliegenden Änderungen im Geoinformationsgesetz, im Subventionsgesetz, im Tabaksteuergesetz sowie im Eisenbahngesetz und im Bahninfrastrukturfondsgesetz geäussert.
Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderung im Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs waren und sind wir aber nicht in allen Punkten einverstanden. Gegen die Einführung von Pauschalen und damit eine Vereinfachung von Abrechnung und Rechnungsbegleichung spricht unseres Erachtens nichts. Dass aber im gleichen Zug, sozusagen nebenbei, auch die Rechtsgrundlage geschaffen werden soll, damit Daten im Verarbeitungssystem des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr neu auch analysiert werden können, um weitreichende Schlüsse über Personennetzwerke sowie Kommunikations- und Bewegungsgewohnheiten von überwachten Personen zu ermöglichen, geht uns zu weit.
Wir sind deshalb froh, dass die Kommission unserem und dem Anliegen der mitberichtenden Kommission für Rechtsfragen gefolgt ist und die Artikel 7 und 8 des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in eine separate Vorlage ausgegliedert hat. Somit kann die Frage, ob es eine neue gesetzliche Grundlage für die Nutzung von Analysefunktionen im Verarbeitungssystem des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr braucht, vertieft und vor allem auch von der zuständigen Sachkommission geprüft werden. Es handelt sich hier doch um einen sehr sensitiven Politikbereich und um den Umgang mit besonders schützenswerten Personendaten. Das sollten wir nicht in einem Massnahmenpaket über administrative Erleichterungen abhandeln.
Bei den Änderungen der Indexierung der Einlagen in den Bahninfrastrukturfonds handelt es sich um eine finanztechnische Änderung. Es ist eine Anpassung an die gängigen Verwaltungsgepflogenheiten. Dagegen spricht unseres Erachtens nichts. Am zentralen Ziel des Ausbaus des öffentlichen Verkehrs ändert sich damit nichts.
Im Namen der SP-Fraktion empfehle ich Ihnen daher, im Entwurf 1 die Minderheitsanträge abzulehnen und die erwähnten Änderungen des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in den Entwurf 2 auszulagern und diesen dann gleich mittels Rückweisung an die zuständige Kommission zur Vorberatung zu übergeben.