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Lauri Hans · Ständerat · 2002-10-02

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-10-02

Wortprotokoll

Wie soeben ausgeführt wurde, handelt es sich hier wirklich um eine entscheidende Bestimmung. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass in diesem Projekt einmal an einer Weggabelung standen, wo es schien, es sei auf des Messers Schneide, ob man weiterkomme oder nicht. Die Lösung, die der Bundesrat vorschlägt, hat einen sehr weiten Konsens bei den Kantonen gefunden. Ich glaube, nur ein Kanton, der anwesend war - es waren fast alle anwesend -, war nicht dafür zu haben und hat sich nicht für diese von der Minderheit vorgeschlagene Lösung, die mit jener des Bundesrates identisch ist, ausgesprochen.

Es könnte der Eindruck entstehen, der Vorschlag der Minderheit bzw. des Bundesrates führe dazu, dass dieser Härteausgleich nie ein Ende nehme und dass er eigentlich schlecht führbar sei. Dieser Eindruck wäre falsch. Ich möchte Ihnen zeigen, dass vier Steuerungsmöglichkeiten bestehen, genau gleich wie beim Vorschlag der Mehrheit, und es gibt nur einen einzigen Unterschied.

1. Es gibt die Steuerungsmöglichkeit, dass die Bundesversammlung mit einem referendumspflichtigen Bundesbeschluss einmalig den Beitrag des Bundes und die Beiträge der Kantone festlegt.

2. Die Bundesversammlung kann, wiederum mit einem referendumspflichtigen Bundesbeschluss, den Härteausgleich aufheben, wenn er nicht mehr notwendig ist. Ich gehe davon aus, dass das Notwendigsein sich an der grossen Masse der Kantone orientiert und dass es hier nicht darum gehen würde, auf den letzten noch möglichen Fall zu warten.

3. Wenn einmal dieser Härteausgleich festgelegt ist und ein Kanton, der bisher davon profitierte, das schweizerische Mittel erreicht, darüber hinauskommt und später wieder unter das schweizerische Mittel fällt, dann bekommt er keinen Härteausgleich mehr. Es ist also eine Einbahnstrasse. Wenn man sich verbessert hat - und das ist der Sinn dieses Finanzausgleichsmechanismus -, gibt es kein Zurück mehr. Es gibt also auch von daher eine Steuerungsmöglichkeit.

4. Auch bei der Minderheit und beim Bundesrat nimmt der Härteausgleich wertmässig ab, indem er zu Beginn einmal festgelegt wird und dann im Rahmen der Teuerung erodiert. Das kommt vielleicht aus dem Text nicht so deutlich hervor, ist aber ganz klar durch Interpretation zu gewinnen, und es steht auch so auf Seite 2484 der bundesrätlichen Botschaft.

Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Lösungen besteht also darin: einerseits Abbau im Rahmen der Teuerung und andererseits Abbau nach vier Jahren im Umfang von 5 Prozent linear pro Jahr.

Wenn Sie in der Botschaft die heute bestehende Globalbilanz anschauen - sie kann, ja, sie wird sich noch ändern, das wissen wir, aber es ist immerhin eine Grundlage für unsere Diskussion -, dann merken Sie, dass für etliche, vorab welsche Kantone dieser Härteausgleich von ganz entscheidender Bedeutung ist. Der Kanton Jura bekommt ohne Härteausgleich ein für ihn falsches Vorzeichen; er gehört dann nicht zu den Gewinnern dieser Vorlage, sondern zu den Verlierern - immer nach der Globalbilanz, die vorliegt. Das Gleiche gilt für die Kantone Neuenburg, Waadt, Appenzell Ausserrhoden, Freiburg und Obwalden. Für Bern gilt es, nebenbei bemerkt, nicht. Bern hat immer das gleiche Vorzeichen.

Nun hört man etwa den Vorwurf, wenn das so sei und wenn das so bedeutungsvoll sei, dann habe eben das neue System einen Fehler. Das ist natürlich nicht der Fall. Das neue System wurde verschiedentlich wissenschaftlich daraufhin überprüft, ob man dazu stehen könne. Die Antwort war immer eindeutig. Die Ausgangslage, das alte System, hat eben Mängel. Aber die Kantone waren nun während Jahrzehnten in diesem System, und deshalb muss man den ressourcenschwachen Kantonen sicher eine ganz wesentliche Übergangshilfe geben.

In meiner Argumentation ist auch die Feststellung wichtig, dass das wirtschaftliche Erstarken eines Kantons im heutigen Umfeld - wir haben gestern bereits kurz davon gesprochen - sehr lange Zeit braucht. Ich bin persönlich überzeugt, dass das rasche Aufsteigen eines Kantons, wie man das in den Achtziger- und Neunzigerjahren erlebt hat, unter den heutigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht mehr möglich ist.

Die finanz- oder ressourcenschwachen Kantone haben nicht nur dieses Problem, sondern sie haben gleichzeitig ein überdurchschnittlich tiefes Volkseinkommen und eine deutlich überdurchschnittliche Steuerbelastung. Diese Faktoren wirken in der Summe eher abhaltend als animierend, wenn es darum geht, Zuzüge aus der Wirtschaft zu ermöglichen. Das Hauptproblem ist: Weil diese Kantone auch hohe Steuern haben, erleben sie es oft, dass wohl die Firmen zuziehen, dass aber die Kader ausserhalb des Kantons leben. Das ist heute überhaupt kein Problem mehr; ich könnte Ihnen viele solche Fakten in Grenzgebieten zwischen schwachen und starken Kantonen aufzeigen.

Von den Steuern der juristischen Personen allein kann heute kein wirtschaftsschwacher Kanton mehr erstarken: Einmal weil er zu Beginn sehr oft verpflichtet ist, wenn er überhaupt noch Firmen bekommen will, ein Steuerabkommen abzuschliessen; das ist offiziell nach dem Steuerharmonisierungsgesetz möglich. Zum anderen erlebt er sehr oft später, dass die Gewinne nicht so sind, dass man hohe Steuern von juristischen Personen hätte. Typischerweise haben vor allem die wirtschaftsstarken Kantone auch hohe Einnahmen durch die juristischen Personen und die anderen weniger.

Dazu kommt - das ist eine Tatsache -, dass es objektiv schlechte Standortfaktoren und Kantone mit objektiv schlechten Standortfaktoren gibt. Ich habe gestern in der Diskussion hier auch den Satz gehört, sehr oft seien eben diese Kantone selber schuld an ihrer Situation. Das gibt es ganz sicher, das glaube ich auch: Solche Kantone gibt es, die in ihrer Vergangenheit Fehler strategischer Art gemacht haben. Aber es gibt daneben auch andere, die in dieser objektiv ungünstigen Welt leben und sich damit auseinander setzen müssen, mit eigenen Kräften weiterzukommen. Das braucht eine sehr lange Zeit.

Wegen all dem schiene es mir sehr wichtig, dass gerade die Ständekammer als Erstrat sich der Minderheit und damit dem Bundesrat anschliessen würde, im Wissen darum, dass auch das System der Minderheit steuerbar ist, dass es in der Projektentwicklung den Konsens mit der überwiegenden Mehrheit der Kantone fand und dass es nötig ist, damit das System überhaupt von Anfang an und für längere Zeit den wirtschafts- und ressourcenschwachen Kantonen etwas bringt.

Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen.