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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-12-16

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-12-16

Wortprotokoll

Sie haben es gehört, wir sind bei der Bereinigung der letzten Divergenz im ZGB, es geht um Artikel 216. Der Ständerat hat hier, auch unter Berücksichtigung der Diskussion in Ihrem Rat, ein neues Konzept vorgeschlagen, das die Bedenken, die hier vorgetragen wurden, beseitigen soll. Danach sollen die ehevertraglichen Zuwendungen bei der Berechnung der Pflichtteilsmasse der gemeinsamen Kinder nicht mehr berücksichtigt werden. Damit wird die Position des überlebenden Ehegatten weiter gestärkt. Diese Lösung widerspricht zwar inhaltlich dem ursprünglichen Entwurf des Bundesrates, aber es ist dem Bundesrat auch ein Anliegen - wir haben ja bei anderer Gelegenheit schon darüber gesprochen -, dass der bestehende Meinungsstreit gelöst und die Rechtssicherheit in dieser wichtigen Frage wiederhergestellt wird, und zwar sowohl für bestehende als auch für künftige Vereinbarungen.

In Abweichung zum Beschluss des Nationalrates wird mit der ständerätlichen Lösung jetzt auch vermieden, dass für die neuen Verfügungen ein anderes Regime als für die bestehenden gilt. Das Übergangsrecht wird hier also obsolet.

Ich beantrage Ihnen deshalb, sich im Sinne dieser Überlegungen ebenfalls dem Ständerat anzuschliessen.