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AB 275199

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-16

Wortprotokoll

Es wurde schon erwähnt: Was Sie hier vorschlagen bzw. was vorgeschlagen ist, ist ein gesetzestechnischer Sündenfall. Wir weichen damit eigentlich von allen Grundsätzen ab, die wir im Arbeitslosenversicherungsgesetz bezüglich Versicherungen festgelegt haben. Das Thema hat uns aber eigentlich während der ganzen Session begleitet. Der Nationalrat hat sich zwischen vier Vorschlägen schlussendlich für diesen entschieden, der, wenn schon, der beste ist, indem er nicht einfach eine fixe Grenze, sondern zwischen 3470 und diesen 4340 Franken eine konstante Entschädigung von 3470 Franken vorsieht. Ich muss darauf aufmerksam machen, dass wir das im summarischen Verfahren abrechnen müssen. Eine Kontrolle einzelner Angaben ist also nicht möglich. Damit besteht die Gefahr des Missbrauchs. Das muss man einfach wissen. Man kann dem nur im Wissen zustimmen, dass es eine befristete Lösung ist, die vom 1. Dezember 2020 bis am 31. März 2021 gilt. Nur unter diesem Aspekt kann man das auch begründen, denn jetzt gelten diese einschränkenden Massnahmen, die der Bundesrat erlassen hat und die bis zum 22. Januar 2021 gelten. Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass noch etwas dazukommt oder dass nach dem 22. Januar noch irgendwelche Verlängerungen erfolgen. Es geht eigentlich wirklich nur darum.

Daher kann man dem zustimmen, wenn es auf diese vier Monate befristet ist; aber - das wurde auch schon gesagt - es kann auf keinen Fall verlängert werden. Nur schon dazu, dass das noch einmal diskutiert werden dürfte, müsste die Welt wirklich kopfstehen. Es ist eine Ausnahmeregelung in diesem Bereich. Sie kann dazu führen, dass es für diese Zeit lohnender ist, nicht zu arbeiten, als zu arbeiten, wobei es auch schwierig ist, in dieser Zeit eine alternative Arbeitsstelle zu finden. Also unter all diesen Aspekten kann es Sinn machen, diese Härtefalllösung jetzt einzufügen. Es wird uns nach Schätzung des SECO einige hundert Millionen Franken kosten, je nachdem, wie sich die Situation in diesen vier Monaten entwickelt. Das geht dann zulasten des Arbeitslosenfonds. Dessen Verschuldung dürfte dadurch etwas rascher ansteigen, als wir uns das alle wünschen. Aber was ich wirklich noch einmal doppelt unterstreichen möchte: Es ist eine befristete Lösung vom 1. Dezember 2020 bis zum 31. März 2021.