Lauri Hans · Ständerat · 2002-10-02
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-10-02
Wortprotokoll
Frau Kollegin Spoerry bringt uns in eine nicht ganz einfache Lage. Ich habe diesen Antrag in der Kommission abgelehnt, und zwar, wenn ich mich richtig erinnere, weil er nicht so präzise formuliert war, wie er es jetzt ist. Wenn er damals so präzise formuliert gewesen wäre, hätten wir nicht die allgemeine Formulierung vorgefunden, sondern die präzise, wie wir sie jetzt gehört haben.
Seit dieser Präzisierung habe ich, muss ich sagen, eine gewisse Sympathie für den Antrag, und ich sage Ihnen auch weshalb:
1. Jetzt wird gesagt: Die IRV muss gelten. Die IRV ist im November 2000 von 22 Kantonsregierungen verabschiedet worden. Was ihr noch fehlt, ist die rechtsgültige Verabschiedung, u. a. durch die Parlamente. Aber dass das kommen muss, ist eine absolute Selbstverständlichkeit, sonst wird dieses System nicht tragfähig sein. [PAGE 897]
2. Wir haben in Artikel 48a beschlossen, dass es gemeinsame Arbeiten der Kantone geben muss für "Institutionen zur Eingliederung und Betreuung von Invaliden". Das ist der zweite Punkt, den Frau Spoerry angezogen hat. Und in der Übergangsbestimmung haben wir festgelegt, dass die Kantone innerhalb von drei Jahren Konzepte vorlegen müssen, die vom Bund nach bestimmten Kriterien zu überprüfen sind. Auch das ist eine Selbstverständlichkeit.
3. Jetzt das entscheidende neue Argument, das sich gestern aus einem Votum von Kollege Schweiger ergeben hat, zu dem ich allerdings eine andere Auffassung vertreten habe. Nämlich: Wir werden eine zweite Botschaft erhalten mit ungefähr 20 Gesetzen, wir werden noch vier referendumspflichtige Bundesbeschlüsse zu fassen haben, bevor dem Ganzen Rechtskraft erwachsen kann; und, ich habe das beim Eintreten gesagt, ohne Tatbeweis, dass wir das ganze System in Kraft setzen wollen - auch im jetzt behandelten Bereich, insbesondere gegenüber den Invalidenorganisationen -, haben wir keine Chance. Das ist vielleicht etwas hart formuliert, aber ich glaube, es ist so.
Daraus ergibt sich als Schlussfolgerung, dass wir uns nicht nur nichts vergeben, wenn wir dem Antrag der Minderheit zustimmen, sondern dass wir für das ganze Werk sogar etwas gewinnen, nämlich die Sicherheit in zwei für mich selbstverständlichen Punkten. Daher, glaube ich, kann man dem Antrag der Minderheit zustimmen. Aber es wäre am Platz, dass der Zweitrat formuliert, was Frau Spoerry jetzt mitgeteilt hat, nämlich das, was sie tatsächlich wollte.