AB 275236
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-16
Wortprotokoll
Der vorliegende Entwurf geht auf die Motion Hegglin Peter 16.4018 zurück, die eine periodengerechtere Rechnungslegung wollte und die auch die Frage stellte, ob es die Finanzierungsrechnung diesbezüglich überhaupt noch brauche. Wir haben Ihnen dann diese Vorlage unterbreitet und bei der periodengerechteren Finanzierung entsprechende Vorschläge gemacht. Es geht um Folgendes, um es mit einfachen Worten zu sagen: Wir diskutieren jedes Jahr über die Rückstellungen bei der Verrechnungssteuer, die eigentlich gesetzlich nicht zulässig wären - die Eidgenössische Finanzkontrolle weist in ihrem Bericht jeweils darauf hin. Um Klarheit zu schaffen, ist es eigentlich richtig, dass wir diese Rückstellungen dann finanzierungswirksam verbuchen, wenn sie anfallen. Darum brauchen wir unserer Meinung nach ebenfalls solche Möglichkeiten der Abgrenzung und Rückstellung. Das haben wir im vorliegenden Entwurf vorgeschlagen.
Zum Thema "Vereinfachung der Nachträge": Das Beantragen von Nachtragskrediten ist relativ kompliziert. Das führt dazu, dass die Verwaltungseinheiten sehr vorsichtig budgetieren. Sie wollen möglichst nicht in ein Nachtragsverfahren kommen, weil das ziemlich kompliziert ist. Das ist wahrscheinlich ein Grund, warum wir regelmässig strukturelle Überschüsse von fast 1 Milliarde Franken haben; das sind Kreditreste, die nicht ausgenutzt worden sind, weil man vorsichtig budgetiert hat. Die Praxis soll gelockert werden, sodass gesetzlich gebundene Aufwände kein Nachtragsverfahren mehr brauchen. Dort, wo wir gesetzlich gebunden sind und gar nicht anders handeln können, z. B. bei der AHV, gehen wir jetzt über einen Nachtrag. Das müssten wir in Zukunft nicht mehr; Sie kennen diese Praxis vielleicht von den Kantonen. Globalbudgets dürfen um 1 Prozent bzw. um maximal 10 Millionen Franken überschritten werden. Das dürfte dazu führen, dass wir genauer budgetieren und keine so grossen Reserven mehr einbauen. Wir werden das bei den Minderheitsanträgen noch einmal diskutieren.
Wir haben auch geprüft, allein die Erfolgsrechnung vorzulegen. Dieses Vorgehen haben wir aufgrund der Verfassungsmässigkeit jedoch abgelehnt. Die Vorlage, die wir Ihnen zugestellt haben, ist eigentlich rein technischer Natur. Ihre Kommission hat dann gefunden, das gehe zu wenig weit. Sie hat verschiedene Anhörungen durchgeführt und zusätzliche Abklärungen getroffen. Aufgrund dieser Abklärungen haben wir dann einvernehmlich vorgeschlagen, dass zusätzlich zu dem, was wir Ihnen unterbreitet haben, die Finanzierungsrechnung gestrichen werden soll und dass wir uns in der Kommunikation auf die Erfolgsrechnung konzentrieren und diese stärker in den Fokus rücken.
Um die Finanzierungsrechnung zu streichen, sind ebenfalls noch einige geringfügige gesetzliche Anpassungen notwendig. In der Berichterstattung müsste das entsprechend berücksichtigt werden. Aber an den Zahlen ändert nichts, das ist eigentlich das Wichtigste. Das Ergebnis wird einfach anders dargestellt; die Zahlen bleiben logischerweise die gleichen. Für die Haushaltssteuerung mit der Schuldenbremse bleiben weiterhin die Einnahmen und Ausgaben zentral, sonst würde ja das Konzept der Schuldenbremse verändert. Die Einhaltung der Schuldenbremse wird zukünftig aus der Erfolgs- und Investitionsrechnung hergeleitet. Das braucht dann einen kleinen entsprechenden Zusatz, damit das, so wie bisher, entsprechend aufgezeigt werden kann.
Eine Klammerbemerkung: Der Bundesrat wird Anfang des nächsten Jahres eine Vorlage zur Anpassung der Schuldenbremse bzw. zum Abbau der Corona-Schulden in die Vernehmlassung geben. Wir gingen einst davon aus, dass wir diese Vorlage bereits im Dezember machen würden, und haben das auch entsprechend angekündigt. Wir möchten aber in Anbetracht der Lage Ihnen diese Vernehmlassungsvorlage mit den neuesten Zahlen unterbreiten, damit man die Entwicklung auch sieht.
Das Fazit dieser Änderung des Finanzhaushaltgesetzes ist eine Vereinfachung in der Darstellung. Mit der Streichung der Finanzierungsrechnung wird sich die Kommunikation der Bundesrechnung derjenigen der Kantone annähern. Was Sie aus den Kantonen kennen, werden wir dann auch beim Bund machen können. Damit sind die Vergleichbarkeit und auch das Verständnis unserer Meinung nach besser gegeben, weil wir dann auch beim Bund eine Rechnung haben, die dem entspricht, was wir in den Kantonen und auch in den Gemeinden haben. Der Bund hat jetzt mit dieser Zweiteilung in Finanzierungsrechnung und Erfolgsrechnung ein Modell, in das man sich immer wieder hineindenken muss und das jährlich zu entsprechenden Diskussionen Anlass gibt. Wir sind überzeugt, dass die Darstellung der Rechnung verständlicher wird und in Bezug auf die Abgrenzung auch klarer ist.
Diese Vorlage bietet gewisse Erleichterungen in den Prozessen der Nachtragskredite und stellt insgesamt eine Verbesserung dar. Wir haben diese Gesetzesvorlage in Zusammenarbeit mit Ihrer Kommission nach den Anhörungen erweitert. Wir sind der Meinung, dass sie heute dem entspricht, was wir wollen und was Sie wollen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und dann Ihrer Kommission zu folgen.