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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2020-12-16

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-16

Wortprotokoll

Die vorliegende Teilrevision des Ausländer- und Integrationsgesetzes beinhaltet im Wesentlichen zwei Themen: zum einen die Erleichterung eines Kantonswechsels für vorläufig Aufgenommene, zum andern gesetzliche Regeln für Reisen ins Ausland für vorläufig Aufgenommene und, damit verbunden, einen Katalog an Sanktionen für Personen, die verbotenerweise in ihre Heimat reisen. Letzteres geht auf die Motion Pfister Gerhard 15.3953, "Keine Reisen ins Heimatland für vorläufig Aufgenommene", zurück, die in diese Teilrevision eingebaut wurde. Danach sollen vorläufig Aufgenommene generell nicht mehr in ihren Herkunftsstaat reisen dürfen. Heute können sie mit einer guten Begründung beim SEM eine Reisebewilligung beantragen und sich dabei auch ins Heimatland begeben.

Vorläufig Aufgenommene zählen wie Asylbewerber, die sich noch im Verfahren zur Abklärung der Asylgründe befinden, zu den sogenannten Asylpersonen. Bei den vorläufig Aufgenommenen wurde das Verfahren aber beendet und das Gesuch abgewiesen; sie vermochten zwar keine Fluchtgründe nachzuweisen, wurden indes mit einem Bleiberecht beschieden und erhalten den Ausländerstatus F. Aufgrund dieses Asylstatus geniessen sie keine Niederlassungsfreiheit innerhalb der Schweiz, sondern werden vom SEM einem Kanton zugeteilt; sie geniessen keine Reisefreiheit mit Blick auf Reisen ins Ausland, wie beispielsweise Personen mit Flüchtlingsstatus.

Mit der Erleichterung des Kantonswechsels, der allerdings die Zustimmung des Bundes bedingen würde, würde der Gesetzgeber dann alle Hürden zur Erwerbsaufnahme abbauen, nachdem bereits die Sonderabgabe in der Höhe von 10 Prozent des Lohns gestrichen wurde und nachdem für die Arbeitsaufnahme bei vorläufig Aufgenommenen keine Bewilligung mehr erforderlich ist; der viel zitierte Inländervorrang gilt ja auch für vorläufig Aufgenommene. Dieser Teil der Vorlage war weitgehend unbestritten.

Zuerst ist eine Mehrheit Ihrer Staatspolitischen Kommission auf die Vorlage eingetreten, um sie dann am Ende doch, mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen, abzulehnen, was einem Nichteintretensantrag gleichkommt. Diese Mehrheit setzt sich aus zwei Lagern mit unterschiedlichen Motiven zusammen: Das eine Lager erkennt ausschliesslich Handlungsbedarf bezüglich des erleichterten Kantonswechsels, also keinen Handlungsbedarf bei den Reiserestriktionen; diese würden für sie weit übers Ziel hinausschiessen. Der andere Teil der ablehnenden Mehrheit ist zuerst auf die Teilrevision eingetreten; als dann aber ein neuer Gesetzespassus für eine Lockerung Eingang in die Vorlage fand, lehnte sie die ganze Vorlage ab.

Dieser umstrittenen neuen Passage zufolge soll künftig das SEM Reisebewilligungen für unsere vier Nachbarstaaten ausstellen müssen, wenn im Schul- oder Ausbildungsbetrieb eine Reise ansteht, eine aktive Teilnahme an Sportanlässen glaubhaft gemacht wird oder die Beziehung zu nahen Verwandten gepflegt werden soll. Findet ein solcher Anlass in Deutschland, Österreich, Italien oder Frankreich statt, muss dem Betroffenen die Reise gestattet werden. Mit anderen Worten: Findet der Anlass in einem anderen Land statt, besteht weiterhin kein Anspruch auf eine Reisebewilligung. Damit sei eine gewisse Willkür verbunden.

Entscheidend für die Ablehnung der gesamten Vorlage und den daraus resultierenden Nichteintretensantrag war, dass vorläufig Aufgenommene die Reisebewilligung für einen unserer Nachbarstaaten zu einer Weiterreise nutzen könnten. Die Schweizer Behörden hätten keine Kontrolle mehr darüber, ob sich die reisenden Schweizer Asylpersonen trotzdem in ihren Heimatstaat begeben würden. Genau das wollte aber das Parlament mit der Annahme der Motion Pfister Gerhard vermeiden. Ansonsten würden auch jene Schlagzeilen nicht versiegen, die wir mit dieser Revision eigentlich zu verhindern beabsichtigten. Diese Motive waren ausschlaggebend für den Nichteintretensantrag.

Ich bitte Sie, Ihrer Staatspolitischen Kommission zu folgen.