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Ettlin Erich · Ständerat · 2020-12-16

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-16

Wortprotokoll

Der Berichterstatter hat es sehr gut und ausführlich umschrieben. Ich möchte Sie deshalb bitten, der Mehrheit zu folgen und diese Initiative abzulehnen.

Ich möchte zwei, drei Punkte hervorheben, die man aus dem Zusammenhang nehmen muss. Ich bin doppelt und dreifach betroffen, und zwar nicht im Sinne einer Interessenbindung, sondern weil ich Mitglied der Steuerrekurskommission meines Kantons bin. In dieser Kommission behandeln wir solche Fälle, wie sie der Berichterstatter erwähnt hat, ebenso wie Fälle, welche die eigene Steuerverwaltung aufnimmt und weiterzieht. Ich sehe also, dass das durchaus funktioniert. Ich bin ehemaliger Steuerverwalter meines Kantons. Als solcher habe ich mit der eigenen Steuerverwaltung zusammengearbeitet - vor STAF, aber immerhin in diesem System -, und mein Kanton war der einzige, der in der sogenannten Steueraffäre des Kantons die Hoheit über die eigene Steuerveranlagung verloren hat, als der Bund und die Eidgenössische Steuerverwaltung eingeschritten sind. Ich bin mir also durchaus bewusst, dass Kontrollen vorhanden sein und auch funktionieren müssen, und das tun sie auch.

Drei Punkte möchte ich betonen:

1.[NB]Das Gesetz, wie es heute vorliegt, regelt diese Kontrollen, und zwar ausführlich. Wenn Sie das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ansehen, wird in Artikel 2 festgehalten - und da appelliere ich auch an unseren Föderalismusgedanken -, dass die direkte Bundessteuer von den Kantonen veranlagt wird. Das ist der Grundsatz, und er funktioniert. Im gleichen Artikel steht aber auch, dass dies unter der Aufsicht des Bundes passiert. Es ist also schon die Grundausgangslage, dass man eine Aufsicht hat. Die Artikel 102 und 103 sehen vor, dass das Eidgenössische Finanzdepartement diese Aufsicht wahrnimmt, namentlich die Eidgenössische Steuerverwaltung, die für die einheitliche Anwendung sorgt. Es ist geregelt, und es ist auch der eigenen Steuerverwaltung zugewiesen.

2.[NB]Artikel 104 hat der Berichterstatter ebenfalls ausführlich umschrieben, d. h., es braucht noch ein unabhängiges kantonales Finanzaufsichtsorgan. Wenn Sie den Text lesen, sehen Sie, dass der Berichterstatter auch das gut aufgelistet hat. Aber ich möchte nochmals betonen: Was wird gemäss der Idee der Initianten nicht gut geprüft? Ich zitiere und wiederhole mich vielleicht auch: nicht eingetragene Steuerpflichtige, Betriebsstätten ausländischer Unternehmen, zu Unrecht steuerbefreite Steuerpflichtige, Fehler in der Veranlagung. Das ist alles materiell. Da müssen also Leute, die eine Ahnung von Steuerrecht haben, kontrollieren, und solche Leute hat die Eidgenössische Steuerverwaltung. Die Finanzkontrolle dagegen - ohne dass ich ihr zu nahe treten will - hat das nicht. Hier wird also eine zusätzliche Prüfung eines [PAGE 1405] materiellen Sachverhalts, d. h., ob richtig veranlagt worden ist, durch Wirtschaftsprüfer vorgesehen. Das ist der falsche Ansatz, das muss die Eidgenössische Steuerverwaltung machen: Sie hat die Kompetenz, sie hat das Sachwissen, sie kann im Austausch darüber befinden.

Wenn man sagen würde, man wolle genauer prüfen, ob die Zahlungen von den Kantonen an den Bund stimmen, dann wäre das etwas anderes. Verlangt wird jedoch Einsicht in die Veranlagungsprotokolle, ohne dass das notwendige Wissen vorhanden ist, und da muss ich als ausgebildeter Wirtschaftsprüfer sagen: Hier verpasst man die Wesentlichkeit! Wenn ich als Wirtschaftsprüfer an eine Rechnung herangehe, kann ich nicht alles im Detail prüfen; das geht einfach nicht. Ich muss mich damit abfinden, dass ich nur in groben Zügen prüfen kann. Das scheint mir hier vergessen zu gehen.

3.[NB]Es ist eine Misstrauens-Initiative gegenüber den Kantonen, gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung, gegenüber dem eigenen Departement, dem EFD, und gegenüber der unabhängigen kantonalen Finanzorganisation. Alle diese Organisationen sind im Gesetz aufgeführt. Hier sagt man nun, das genüge nicht. Ich würde das als Misstrauensvotum gegen mich empfinden, wenn ich Teil eines dieser Organe wäre.

Zum Schluss noch kurz zusammengefasst: Es handelt sich auch um ein Problem innerhalb des EFD. Wenn Sie den Bericht lesen, sehen Sie, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung sagt, es brauche diese zusätzliche Kontrolle nicht. Die Finanzkontrolle dagegen sagt, es brauche sie doch. Also, lassen wir die beiden das regeln und belassen wir die Regelungen so, wie sie heute sind - sie genügen, sie stimmen, sie sind richtig aufgesetzt.

Deshalb bitte ich Sie hier, der Mehrheit der Kommission zu folgen.