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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-12-16

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-12-16

Wortprotokoll

Mit der Motion der Staatspolitischen Kommission Ihres Rates soll die Unterstützung von gewaltbetroffenen, traumatisierten Geflüchteten in den Bundesasylzentren sichergestellt werden. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass gewaltbetroffene Geflüchtete fachlich angemessene Unterstützung erhalten müssen. Die Motion formuliert hierzu drei Aufträge, auf die ich kurz eingehen möchte.

1.[NB]Die fachliche Unterstützung im Bereich Opferidentifikation und Betreuung für gewaltbetroffene, traumatisierte Geflüchtete in den Bundesasylzentren soll ausgebaut werden. Diesem Aspekt kommt bereits heute viel Bedeutung zu. Im SEM war dies im Jahr 2020 sogar eine strategische Priorität. So wurden Mitarbeitende im Asylverfahren spezifisch in der Identifikation und Unterstützung gewaltbetroffener Asylsuchender geschult und für allfällige psychologische Folgestörungen sensibilisiert. Auch für das nächste Jahr sind weitere Schulungen für die Mitarbeitenden in der Betreuung und in der Sicherheit sowie für die Pflegefachpersonen und die Partnerärzteschaft geplant. Diese werden unter anderem auch in Zusammenarbeit mit dem BAG durchgeführt. Für gesundheitliche Belange stehen den Asylsuchenden in den Gesundheitsfachstellen Medic-Help der Bundesasylzentren zudem bereits heute sieben Tage pro Woche Pflegefachpersonen zur Verfügung, die eine wichtige Rolle bei der fachlichen Unterstützung von gewaltbetroffenen Asylsuchenden wahrnehmen. Im Budget 2021 wurden hierfür übrigens 9,7 Millionen Franken eingestellt. Seit dem 1. Januar 2020 betreuen ausserdem sozialpädagogische Fachpersonen die unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden in den Bundesasylzentren.

2.[NB]Der Zugang zu externen Angeboten soll ausgebaut werden. Genauso wie die schweizerische Wohnbevölkerung haben auch Asylsuchende Zugang zur regulären gesundheitlichen Grundversorgung. Diese Versorgung umfasst die Behandlung von Gesundheitsproblemen sowohl im Bereich der somatischen als auch im Bereich der psychischen Gesundheit durch externe Fachärztinnen und -ärzte. Das SEM übernimmt die Gesundheitskosten für die Asylsuchenden. Konkret bedeutet das neben dem Betrieb der Gesundheitsfachstelle in den Bundesasylzentren die Übernahme der Krankenversicherungsprämie, der Franchise, des Selbstbehalts und auch der Kosten für Dolmetscher im ambulanten Bereich. Aus Sicht des Bundesrates ist der Zugang zu externen Angeboten folglich bereits heute gewährleistet.

3.[NB]Man möchte sicherstellen, dass die Knappheit an spezialisierten psychologischen und insbesondere kinder- und jugendpsychiatrischen Angeboten behoben wird. Die Versorgungslücken insbesondere in der psychiatrisch-psychotherapeutischen Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen betreffen nicht nur minderjährige Asylsuchende; sie betreffen Kinder und Jugendliche unabhängig davon, ob sie einen Migrationshintergrund aufweisen oder nicht. Seit 2013 sind die Weiterentwicklung bedürfnisgerechter Angebotsstrukturen sowie die Ausbildungsförderung darum auch Teil der bundesrätlichen Gesamtschau Gesundheit 2020. Seit 2016 arbeiten der Bund, die Kantone und die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz sowie die Leistungserbringer im Rahmen des Dialogs Nationale Gesundheitspolitik verstärkt auch im Bereich der psychischen Gesundheit zusammen. Man weiss also, dass es hier, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, eine Knappheit an Angeboten gibt.

Ich möchte an dieser Stelle zusammenfassen: Alle drei Anliegen der Motion sind entweder bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung. Ich bitte Sie deshalb im Namen des Bundesrates, die Motion abzulehnen.