Lexipedia

Müller Leo · Nationalrat · 2020-12-16

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-16

Wortprotokoll

Bei diesem Geschäft geht es um einen Rahmenkredit von 1700 Millionen respektive 1,7 Milliarden Franken als Eventualverpflichtung für die kommenden Jahre, von Mitte 2021 bis Ende 2027. Es ist vorgesehen, dass pro Jahr zwei bis vier Emissionen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger verbürgt werden. Es ist vorgesehen, jährlich rund 200 bis 300 Millionen Franken als Eventualverpflichtung zur Verfügung zu stellen. Die gesamte Eventualverpflichtung beträgt per 31. Dezember 2019 aufgrund der Rückzahlungen 3,5 Milliarden Franken. Mit diesem neuen Paket würde diese Eventualverpflichtung, ebenfalls unter Berücksichtigung von Rückzahlungen, auf 4,2 Milliarden Franken steigen.

Basis für diese Eventualverpflichtung ist Artikel 108 der Bundesverfassung, in dem die Wohnraumförderung geregelt ist. Darauf basierend haben wir das Wohnraumförderungsgesetz vom 21. März 2003 geschaffen. Das Wohnraumförderungsgesetz sieht einerseits vor, einen Fonds de Roulement einzurichten, der treuhänderisch von den Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus verwaltet wird. Dort werden zinsgünstige Darlehen für Neubau- und Erneuerungsprojekte zur Verfügung gestellt. Als zweite Massnahme ist andererseits vorgesehen, dass der Bund Garantieleistungen erbringt, und zwar an gemeinnützige Wohnbauträger, die in Selbsthilfe Finanzierungsinstrumente betreiben. Um diese Massnahme geht es hier.

Mit dem Bundesbeschluss vom 15. März 2015 wurde ein Rahmenkredit von 1900 Millionen Franken bewilligt. Es ist jetzt vorgesehen, diese Massnahme fortzuführen. Dies soll deshalb erfolgen, weil es wichtig ist, insbesondere in städtisch geprägten Regionen und für wirtschaftlich schwächere Haushalte und Angehörige des Mittelstandes solche Sicherheiten zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Massnahme wird das Wohnraumangebot nicht ausgeweitet, denn diese Verpflichtungen stehen vor allem für bereits vermietete Liegenschaften, die erneuert werden sollen, zur Verfügung.

Die WAK unseres Rates hat dieses Geschäft am 2. November 2020 behandelt und mit 17 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen Eintreten beschlossen. Die Zustimmenden waren der Meinung, dass diese Massnahme nach wie vor wichtig und weiterzuführen sei. Die Gegner dieser Massnahme haben Bedenken geäussert und daran erinnert, wie es bei anderen Bürgschaften des Bundes gegangen sei. Sie haben darauf hingewiesen, dass solche Bürgschaften gezogen worden seien und der Bund schlussendlich dafür habe geradestehen müssen; deshalb sei darauf zu verzichten. Aber, wie gesagt, die Mehrheit ist für Eintreten.

In der Kommission wurden zwei Anträge zu Artikel 1 gestellt: Ein Antrag verlangte eine Erhöhung des Rahmenkredits auf 1,9 Milliarden Franken. Es wurde damit argumentiert, dass dieser Eventualkredit wieder in der Höhe von 2015 bewilligt werden sollte. Dieser Antrag wurde mit 15 zu 8 Stimmen abgelehnt. Der andere Antrag verlangte, den Gesamtbetrag auf 1,4 Milliarden Franken zu reduzieren. In diesem Zusammenhang wurde auf die Leerstände hingewiesen. Dieser Antrag wurde aber auch abgelehnt, und zwar mit 16 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen.

In der Kommission gab es auch eine Diskussion zum Thema Plafonierung bei Artikel 2. Der Bundesrat will die Richtung vorgeben und sagen, dass beim nächsten Beschluss das Volumen nicht stärker steigen soll als die Zahl der Haushalte. Dafür gab es eine Zustimmung von 13 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen.

In der Gesamtabstimmung hat die Kommission der Vorlage mit 16 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen zugestimmt. Ich danke Ihnen, wenn Sie der Mehrheit der Kommission folgen.