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Ritter Markus · Nationalrat · 2020-12-16

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-16

Wortprotokoll

Die Mitte-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und bei den beiden Minderheiten jeweils der Mehrheit folgen.

Die Förderung des Wohnungsbaus ist in Artikel 108 der Bundesverfassung als Daueraufgabe des Bundes verankert. Das wichtigste Ausführungsgesetz dazu ist das Wohnraumförderungsgesetz vom 21. März 2003. Dieses Gesetz enthält Massnahmen zu allen drei Teilzielen des Verfassungsauftrages. Der Bund äufnet einen Fonds de Roulement, gewährt in Einzelfällen Rückbürgschaften und verbürgt die Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger. Diese Instrumente sind wirkungsvoll und zielgerichtet. Die Mitte-Fraktion steht zu dieser Aufgabe und möchte sie im bewährten Rahmen weiterführen.

Im Zuge der Ablehnungsempfehlung des Parlamentes für die Initiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" im Jahr 2018 wurde der Fonds de Roulement um 250 Millionen Franken für einen Zeitraum von zehn Jahren aufgestockt. Damit wurden die Instrumente zur Wohnbauförderung bewusst gestärkt. Die Situation auf dem Wohnungsmarkt ist in der Schweiz sehr unterschiedlich. In vielen Regionen gibt es heute genügend freie Wohnungen. In anderen Regionen, um Zürich zum Beispiel oder in der Westschweiz, ist die Lage nach wie vor angespannt. Deshalb machen diese Instrumente nach wie vor Sinn und ermöglichen etwas preisgünstigeres Wohnen.

Mit dieser Vorlage wird nun der Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2021 bis 2027 gesprochen. Mit diesem Rahmenkredit können Bürgschaften sowie Rückbürgschaften gesprochen werden. Dieses Instrument ist seit 2003 in Kraft, und damit werden solche Bürgschaften vergeben. Es gilt zu erwähnen, dass der Bund in dieser Zeit noch nie eine solche Bürgschaft honorieren musste. Die Vergabe der Bürgschaften erfolgt nach vorsichtig gewählten Kriterien und ist im Bereich der Absicherung von Wohnraum auch mit relativ überschaubaren Risiken behaftet. Die Höhe des Rahmenkredits wurde durch den Bundesrat gemäss Seite 7539 der Botschaft aufgrund der Erfahrungswerte mit 1700 Millionen für die Jahre 2021 bis 2027 berechnet. Diese Zahlen sind erhärtet und konnten uns auch vom Bundesrat und der Verwaltung glaubhaft dargelegt werden. Die Mitte-Fraktion wird daher bei Artikel 1 der Mehrheit folgen und die Minderheitsanträge für eine Senkung beziehungsweise eine Erhöhung des Zahlungsrahmens ablehnen.

Mit Artikel 2 der Vorlage soll der Bundesrat mit einem Planungsbeschluss gemäss Artikel 28 des Parlamentsgesetzes beauftragt werden, den nächsten Rahmenkredit so zu konzipieren, dass das Bürgschaftsvolumen nicht schneller wächst als die Zahl der Haushalte. Damit wird das Wachstum stabilisiert. Das bisherige Förderniveau kann weitergeführt werden. Im Zusammenspiel von Rückzahlungen, Konversionen und neuen Finanzierungen werden der nötige Handlungsspielraum und auch Planungssicherheit geschaffen. Die Mitte-Fraktion wird daher bei Artikel 2 ebenfalls der Mehrheit folgen und die Minderheitsanträge ablehnen.

Zusammengefasst wird die Mitte-Fraktion auf diesen Beschlussentwurf eintreten und überall der Mehrheit folgen. Ich bitte Sie, dasselbe zu tun.