Fässler Daniel · Ständerat · 2020-12-17
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-17
Wortprotokoll
Wir beraten Artikel 76b. In dieser Bestimmung geht es, wie der Marginalie zu entnehmen ist, um die Offenlegungspflicht der politischen Parteien. Die Kommission hat mit 9 zu 2 Stimmen entschieden, am früheren Beschluss festzuhalten. Das heisst, die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien sollen einmal im Jahr ihre gesamten Einnahmen sowie Zuwendungen im Wert von mehr als 25[NB]000 Franken pro Zuwender und pro Jahr offenlegen müssen.
Ständeratskollege Müller hat in seinem Eintretensvotum bereits dargelegt, weshalb die Kommission eine Änderung der Formulierung in dieser Bestimmung und in weiteren Bestimmungen beantragt. Ich kann mich daher als Berichterstatter der Kommission zu dieser sprachlichen Änderung etwas kürzer halten. Immerhin so viel: Gemäss Bericht der Kommission unseres Rates vom 24. Oktober 2019 soll die Offenlegungspflicht alle wirtschaftlichen Vorteile umfassen, die einer Partei freiwillig gewährt werden. Das heisst, dass der Begriff des wirtschaftlichen Vorteils eigentlich gemäss Bericht heute schon sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Zuwendungen umfasst. Die Kommission beantragt Ihnen trotzdem, diese umfassende Definition des Begriffes "Zuwendung" mit einer Ergänzung zu unterstreichen. Es soll dem Wortlaut des Gesetzes entnommen werden können, dass sowohl monetäre als auch nicht monetäre Zuwendungen von der Offenlegungspflicht betroffen sind. Dieser Antrag der Kommission, ich habe es bereits gesagt, betrifft eine Vielzahl von Bestimmungen und ist nicht bestritten. Das hat auch die Sprecherin der Minderheit, Frau Ständerätin Mazzone, ausdrücklich festgehalten.
Nun zur Differenz: Diese betrifft die Frage, ab welchem Betrag Zuwendungen an Parteien von diesen offengelegt werden müssen. Hier gibt es weiterhin differierende Meinungen. Eine Minderheit Mazzone möchte, das wurde bereits ausgeführt, Zuwendungen bereits ab 10[NB]000 Franken der Offenlegungspflicht unterwerfen. Der gleiche Grenzwert soll auch bei Wahlen in den Nationalrat sowie bei Abstimmungskampagnen gelten. Mit dem Schwellenwert von 10[NB]000 Franken für einzelne Zuwendungen übernimmt die Minderheit Mazzone eine Forderung der Transparenz-Initiative. Die Kommissionsmehrheit möchte demgegenüber den Grenzwert bei 25[NB]000 Franken belassen, auch um den administrativen Aufwand zu begrenzen. Über diese Differenz hat unser Rat übrigens vor einem Jahr schon einmal entschieden. Der Beschluss fiel damals mit 31 zu 12 Stimmen klar aus.