Bäumle Martin · Nationalrat · 2020-12-17
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2020-12-17
Wortprotokoll
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 18. und 19. Mai die Standesinitiative geprüft, welche der Grosse Rat des Kantons Wallis am 29.[NB]Mai 2018 eingereicht hat. Mit der Standesinitiative wird gefordert, die Bestimmungen zum Gewässerschutz bei der Vergabe oder Erneuerung von Konzessionen für Wasserkraftwerke zu lockern, um das Wasserkraftpotenzial angemessen ausschöpfen zu können.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 17 zu 6 Stimmen ohne Enthaltungen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, der Standesinitiative Folge zu geben.
Gestützt auf den Entscheid des Ständerates, der die Standesinitiative nach Anhörung der Standesvertretung in der Kommission im Rat mit 26 zu 13 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt hat, diskutierte Ihre UREK diese Standesinitiative. Sie bewegt sich im generellen Spannungsfeld zwischen dem Ausbau der Wasserkraft und dem Naturschutz. Damit die Gewässer ihre ökologischen Funktionen bewahren können, wenn Wasser zur Energieerzeugung genutzt wird, erlässt der Bund gemäss Artikel 76 Absatz 3 der Bundesverfassung Vorschriften zur Sicherung angemessener Restwassermengen. Um diese Restwassermengen adäquat festzulegen und eine Interessenabwägung zu erlauben, werden im Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer Mindestrestwassermengen [PAGE 2658] definiert sowie die Gründe für eine Erhöhung oder Ausnahmeregelung für eine Senkung dieser Grenzwerte festgelegt. Die Vorschriften für die Restwassermengen gelten sowohl für die Vergabe von Neukonzessionen als auch bei der Erneuerung von Konzessionen. Die Restwasserbestimmungen sind seit dem 1. November 1992 in Kraft und wurden am 1. Januar 2011 durch zusätzliche Ausnahmeregelungen ergänzt.
Die Kommission ist sich bewusst, dass bei der Nutzung von Gewässern verschiedene Interessen aufeinandertreffen. Sie stellt aber grundsätzlich und auch im betroffenen Einzelfall keinen Bedarf fest, die geltenden Regelungen deshalb zu ändern. Die Bestimmungen zu den Restwassermengen haben sich im Grundsatz bewährt und werden massvoll umgesetzt. Die Einbussen in der Stromproduktion aufgrund der Vorschriften der Restwassermengen sind eine Güterabwägung zwischen Schutz und Nutzung und aus Sicht der Kommission insgesamt vertretbar. Gemäss Auswertungen des BAFU unterscheiden sich die Einbussen zwischen Wasserkraftanlagen natürlicherweise. Im Durchschnitt betragen sie je nach Berechnungsweise zwischen 5,6 und 7,6 Prozent. Berechnungen des Bundesamtes für Energie zum Wasserkraftpotenzial lassen zudem darauf schliessen, dass der im Energiegesetz verankerte Ausbau der Wasserkraft bis 2015 trotz diesen Einbussen erreicht werden kann. Es werden aber weitere Anstrengungen notwendig sein, um die für 2050 geplanten Ziele zu erreichen.
An ihrer Sitzung - und das ist sehr wichtig - hat Ihre Kommission auch feststellen können, dass beim konkreten Fall der Erneuerung dieser Konzession für die Wasserkraftanlage Chippis-Rhone, welche eben den Anlass zur Einreichung der Standesinitiative gab, eine Lösung in Aussicht steht. Die Kommission sieht daher auch anlässlich des konkreten Falls keinen zusätzlichen Handlungsbedarf. Eine Änderung dieser Regelung könnte schliesslich den Kompromiss gefährden, der als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser" ausgearbeitet worden ist. Zudem haben wir auch im Rahmen der Energiestrategie 2050 einen weiteren Schritt in Richtung einer Güterabwägung gemacht, indem wir die nationalen Interessen beim Ausbau erneuerbarer Energien auf eine andere Ebene gehoben haben. Die Kommission plädiert deshalb weiterhin dafür, dass in konkreten Projekten ein konstruktiver Dialog zwischen allen Beteiligten der bessere Weg ist.
Nochmals zusammengefasst: Die Kommission beantragt mit 17 zu 6 Stimmen ohne Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.