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Ruppen Franz · Nationalrat · 2020-12-17

Ruppen Franz · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-17

Wortprotokoll

Namens der Kommissionsminderheit ersuche ich Sie hiermit, dieser Initiative des Kantons Wallis Folge zu geben. Mit dieser Standesinitiative wird gefordert, die Bestimmungen zum Gewässerschutz bei der Vergabe oder Erneuerung der Konzession für Wasserkraftwerke zu lockern, um das Potenzial der Wasserkraft auszuschöpfen und die Ziele der Energiestrategie 2050 erreichen zu können.

Anlass für die Einreichung dieser Standesinitiative war die Erneuerung der Konzession für die Wasserkraftanlage Chippis-Rhone. Die Umweltverbände rekurrierten erfolgreich vor Bundesgericht gegen die Konzessionserneuerung. Die Konzessionäre waren daher gezwungen, mit den Umweltverbänden neue Verhandlungen aufzunehmen, um die Konzessionserneuerung ohne weitere, teure Verfahrensverzögerung vornehmen zu können. In der Zwischenzeit konnte dieser Konflikt gelöst werden. Aber zu welchem Preis? Der Preis ist eine Produktionseinbusse von 13 Prozent. Das ist das Sechsfache der Produktion der Windkraftanlage in Collonges. Dieses Beispiel zeigt also auf, dass es aufgrund der geltenden Gesetzesbestimmungen nicht möglich ist, das Wasserkraftpotenzial zu erhalten oder angemessen auszubauen. Wenn wir jetzt nicht reagieren und die Gewässerschutzbestimmungen mit dem Ziel der nachhaltigen Energieproduktion in Einklang bringen, dann werden wir die Ziele der Energiestrategie nicht einhalten können.

Im Rahmen der Behandlung dieser Standesinitiative wurde im Ständerat beim Bundesamt für Energie eine Studie zum Wasserkraftpotenzial in der Schweiz verlangt. Gemäss dieser Studie sind "weitere Anstrengungen in der Lösung des Interessenkonflikts zwischen der Nutzung der Wasserkraft und dem Schutz der Gewässer zu unternehmen, sodass ein nachhaltiger Ausbau der Wasserkraft erfolgen kann". Hinzu kommt, dass dieser Studie des BFE ein Produktionsausfall bei der Grosswasserkraft aufgrund von Gewässerschutzsanierungen im Umfang von 7 Prozent zugrunde gelegt wurde. Die Realität sieht aber anders aus. Wir haben bei Chippis-Rhone, bei einem einzelnen Werk, Ausfälle von 13 Prozent. In Graubünden rechnet man im Schnitt mit Ausfällen von 10 Prozent. Damit sind die Produktionsziele für die Wasserkraft im Rahmen der Energiestrategie nicht mehr zu erfüllen. Wir werden unter den gegebenen Rahmenbedingungen unsere Produktionsziele für die Wasserkraft bis 2035 bzw. 2050 nicht erreichen. Wir laufen sogar Gefahr, dass die bisherige Produktion sinken wird, da wir im Rahmen der Gewässerschutzbestimmungen mit Anforderungen konfrontiert sind, die zu Produktionsausfällen von weit mehr als den prognostizierten 7 Prozent führen werden, nämlich, wie beispielsweise im Wallis, zu Ausfällen von 13 Prozent.

Die Annahme dieser Standesinitiative bedeutet einen Auftrag an die Bundesversammlung, mit entsprechender Beteiligung aller betroffenen Kreise, auch der Fischereikreise und Umweltverbände, eine Optimierung der Stromproduktion mit möglichst geringer Beeinträchtigung des Natur- und Gewässerschutzes in Angriff zu nehmen. Andernfalls wird es wohl zu einer noch stärkeren Abhängigkeit vom Ausland kommen.

Aus all diesen Gründen ersuche ich Sie, dieser Initiative des Kantons Wallis Folge zu geben.