Lexipedia

Rösti Albert · Nationalrat · 2020-12-17

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-17

Wortprotokoll

Bei der vorliegenden parlamentarischen Initiative vertrete ich die Minderheit, das heisst den Antrag, dieser Initiative Folge zu geben. Die Initiative ist im Nachgang zu den Diskussionen rund um das Covid-19-Gesetz entstanden, wo wir festgestellt haben, dass es sehr viele kleine Unternehmen - GmbH und AG - gibt, in denen der Betriebsleiter gleichzeitig der eigentliche Eigentümer ist. Herr Kollege Aeschi hat es gesagt: Ein-Mann-GmbH sind voll beitragspflichtig. Leute, die eine GmbH gründen, gelten in diesem Sinne als Unselbstständigerwerbende. Aber wenn es dann darum geht, Beiträge zu beziehen, haben diese Leute, wie sich gerade in der Covid-Krise gezeigt hat, keine Möglichkeit dazu, obwohl sie unter Umständen jahrelang einbezahlt haben.

Wir haben das, was den Erwerbsersatz anbelangt, für die Covid-Zeit gemeinsam in sehr klaren Entscheiden korrigiert. Diese vielen kleinen Unternehmen sind nun erwerbsersatzberechtigt. Wir werden das mit der morgigen Schlussabstimmung noch entsprechend erweitern. Uns geht es hier um die Zeit nach Covid, um eine langfristige Lösung. Wir möchten nicht eine neue Kategorie von Bezügern einer Kurzarbeitsentschädigung schaffen, sind aber gleichzeitig der Meinung, jemand, der nicht bezugsberechtigt ist, soll auch nicht einbezahlen müssen. Mit dieser parlamentarischen Initiative möchten wir - die Minderheit, für die ich hier spreche - das entsprechend korrigieren. Ich sage es nochmals: Unselbstständigerwerbende in arbeitgeberähnlicher Stellung - die Formulierung in der parlamentarischen Initiative ist hier etwas grobschlächtig - sollen von der Beitragspflicht befreit werden.

Es ist einfach so: Wenn wir es umgekehrt machen, so wie es Herr Kollege Silberschmidt will, dass nämlich diese Beitragszahlenden in Zukunft auch bezugsberechtigt sind, dann öffnen wir dem Missbrauch Tür und Tor. Es ist dann sehr einfach, zum Beispiel die Ehefrau rasch einzustellen und sie dann in Kurzarbeit oder sogar in die Arbeitslosigkeit zu schicken. Deshalb hat auch das Bundesgericht bereits mehrfach entschieden, dass diese Unselbstständigen in arbeitgeberähnlicher Stellung keine Beiträge erhalten sollen, obschon sie einzahlen.

Wir möchten Sie bitten, das zu ändern, indem Sie der parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion Folge geben.