Suter Gabriela · Nationalrat · 2020-12-18
Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-18
Wortprotokoll
Ich gehe in meinem Votum gleich auf beide parlamentarischen Initiativen ein, denn die beiden Geschäfte sind miteinander verbunden und wurden auch in der Kommission gleichzeitig behandelt. Das gemeinsame Thema der beiden parlamentarischen Initiativen ist das Spannungsfeld zwischen zwei Aufgaben von grossem öffentlichem Interesse: Auf der einen Seite steht der Schutz von Ortsbildern von nationaler Bedeutung, auf der anderen Seite die Siedlungsverdichtung nach innen. Die parlamentarischen Initiativen möchten gesetzlich verankern, dass von der ungeschmälerten Erhaltung im Sinne des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (Isos) abgewichen werden kann. Für diesen Ausnahmetatbestand soll ein öffentliches Interesse, insbesondere die Verdichtung der Siedlungsflächen nach innen, bestehen.
Die parlamentarische Initiative Rutz Gregor schlägt dazu eine Änderung im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz vor, die parlamentarische Initiative Egloff hingegen eine Regelung im Raumplanungsgesetz.
Anlässlich der Vorprüfung im Januar 2019 hat eine knappe Mehrheit der Kommission den beiden Initiativen Folge gegeben. Ausschlaggebend war vor allem das Argument, dass für Kantone und Gemeinden Rechtsunsicherheit herrsche. Darauf hat man aber in der Zwischenzeit reagiert: Seit Januar 2020 ist die revidierte Verordnung zum Isos in Kraft. Neu ist auf Verordnungsstufe geregelt, nach welchen Grundsätzen Ortsbilder ins Isos aufgenommen werden. Das hat die Rechtssicherheit für Kantone und Gemeinden erhöht und erleichtert die Umsetzung des Inventars. Die Verordnung war in der Vernehmlassung und fand bei den meisten Kantonen Zustimmung.
Weiter ist zu sagen, dass das Isos nichts unter Schutz stellt, sondern bloss festhält, was Schutz verdient. Das Isos dient als Entscheidungsgrundlage für die Interessenabwägung. Die Gemeinden können bereits heute gegen die Planungsgrundsätze und gegen die Ziele des Isos entscheiden, wenn sie dafür gute Gründe anführen können. Hierzu gibt es mittlerweile auch ein Bundesgerichtsurteil, welches das nationale Interesse an Verdichtung bestätigt. Und schliesslich läuft momentan eine externe Analyse, die am Beispiel von verschiedenen Gemeinden in verschiedenen Kantonen gute Lösungen aufzeigen und allfälligen Handlungsbedarf eruieren soll. Die Ergebnisse dazu sollen im Frühjahr 2021 vorliegen.
Aus all diesen Gründen ist die Mehrheit der Kommissionsmitglieder der Meinung, dass die Interessenabwägung zwischen Schutz des Ortsbilds und Verdichtung nach innen auch im bestehenden Recht gemacht werden kann, dass das berechtigte Anliegen der beiden Initiativen also auch mit aktuellem Recht umsetzbar ist und es keine Gesetzesergänzung braucht.
Die Kommission empfiehlt Ihnen deshalb mit jeweils 14 zu 11 Stimmen, die beiden Initiativen abzuschreiben. Eine Minderheit der Kommission findet, dass eine Anpassung auf Ebene Gesetz noch mehr Rechtssicherheit bringen würde, und beantragt Ihnen, die parlamentarischen Initiativen nicht abzuschreiben.