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Rieder Beat · Ständerat · 2021-03-01

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-01

Wortprotokoll

Das Testen hat einen Vorteil. Rechtzeitig vor meiner Berichterstattung habe ich das negative Testresultat erhalten. Sie können also beruhigt sein; ich werde keine Viren um mich werfen.

Wir behandeln den Vertrag zwischen der Schweiz und Indonesien über Rechtshilfe in Strafsachen als Zweitrat. Der Nationalrat nahm die Vorlage in der Sommersession 2020 mit 153 zu 32 Stimmen bei 3 Enthaltungen sehr deutlich an. Auch die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates beantragt Ihnen einstimmig Eintreten auf das Geschäft und Annahme des Staatsvertrages.

Mit diesem bilateralen Vertrag über Rechtshilfe in Strafsachen mit Indonesien wird die völkerrechtliche Grundlage geschaffen, damit die Justizbehörden der Schweiz und Indonesiens bei der Aufdeckung und Verfolgung von strafbaren Handlungen zusammenarbeiten können. Im Vordergrund steht dabei die Bekämpfung von Wirtschaftsdelikten, Geldwäscherei und Korruption. Für die Bekämpfung und Verfolgung von Straftaten mit grenzüberschreitendem Bezug, mit denen wir im Rahmen der zunehmenden Globalisierung konfrontiert sind, sind solche Rechtshilfeverträge wie der vorliegende die unabdingbare staatsvertragliche Grundlage. Mit diesem Vertrag schafft daher die Schweiz mit Indonesien eine völkerrechtliche Grundlage, damit die Justizbehörden beider Länder bei der Aufdeckung und Verfolgung solcher Strafhandlungen zusammenarbeiten können.

Dieser Vertrag über Rechtshilfe in Strafsachen liegt inhaltlich auf der Linie der dreizehn bisher abgeschlossenen Rechtshilfeverträge. Er übernimmt die wichtigsten Grundsätze des schweizerischen Rechtshilfegesetzes und des europäischen Rechtshilfeübereinkommens. Er reduziert die formalen Erfordernisse für die Behörden beider Länder, und er bezeichnet die Behörden, welche für die Rechtshilfe zuständig sind. Wie alle bisher von der Schweiz abgeschlossenen Rechtshilfeverträge führt dieser Vertrag die Massnahmen auf, die zur Unterstützung eines Strafverfahrens im anderen Land ergriffen werden können. Er nennt die Voraussetzungen für die Leistung der Rechtshilfe. Er schreibt die Informationen vor, die ein Rechtshilfeverfahren und ein Rechtshilfegesuch enthalten müssen, damit sie vom ersuchten Staat behandelt werden können. Er regelt die Modalitäten im Zusammenhang mit der Durchführung des Ersuchens. Er statuiert für die Schweiz wichtige Grundprinzipien wie das Erfordernis der doppelten Strafbarkeit oder das Spezialitätsprinzip, also die Beschränkung der Verwendung von Informationen oder Beweismitteln. Eine abschliessende Aufzählung legt zudem die Gründe fest, bei deren Vorliegen die Rechtshilfe abgelehnt werden kann. Neu gegenüber den bisherigen Rechtshilfeverträgen ist eine Bestimmung über den Datenschutz.

Der Vertrag selbst erfordert keine gesetzgeberische Umsetzung in der Schweiz. Er beruht auf den Grundsätzen des bestehenden schweizerischen Rechtshilferechtes, seine Bestimmungen sind genügend detailliert formuliert und können direkt angewendet werden. Im Inhalt orientiert er sich, wie bereits erwähnt, in allen Punkten an den bisher abgeschlossenen Verträgen über Rechtshilfe in Strafsachen.

Vielleicht ist Ihnen auch bekannt, dass Indonesien für gewisse Straftaten, insbesondere für Drogendelikte, die [PAGE 3] Todesstrafe kennt. Im Hinblick auf diese Tatsache wurde in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe g ein entsprechender Vorbehalt eingefügt. Der ersuchende Staat, hier konkret Indonesien, müsste in solchen Fällen ausreichende Garantien abgeben, dass die Todesstrafe im konkreten Fall weder beantragt noch verhängt, noch vollzogen wird. Auch hier befinden sich ähnliche Bestimmungen in Rechtshilfeverträgen, die früher mit Partnerstaaten abgeschlossen wurden, insbesondere mit Hongkong, Mexiko und Kolumbien.

Wieso ein Rechtshilfevertrag mit Indonesien, wieso jetzt ein Abkommen? Die Beziehungen zwischen der Schweiz und Indonesien waren bisher vor allem von Wirtschaft und Aussenhandel geprägt, wie das am 7. März 2021 zur Abstimmung kommende Freihandelsabkommen mit Indonesien illustriert. Indonesien ist ein in der internationalen Politik bedeutender Staat, ein G-20-Staat, Asean-Gründungsmitglied und mit seinen 275 Millionen Einwohnern der Wirtschaftsmotor von Südostasien. Mit der steigenden wirtschaftlichen Bedeutung, gerade auch im Austausch mit der Schweiz, kommt aber dem Kampf gegen Wirtschaftsdelikte, Geldwäscherei und Korruption immer grössere Bedeutung zu. Mit Blick auf die Bemühungen der Schweiz betreffend die Integrität des Finanzplatzes Schweiz ist die Schweiz auf ein funktionierendes Rechtshilfeabkommen mit Indonesien angewiesen, da die entsprechenden Finanzströme zwischen den beiden Ländern zunehmen und die Reputation des Finanzplatzes Schweiz Schaden nehmen könnte. Selbstverständlich besteht über diesen Aspekt hinaus auch im Bereich der allgemeinen Verbrechensbekämpfung ein ausreichendes Interesse am Abschluss dieses Abkommens.

In der Vergangenheit war die Zusammenarbeit mit Indonesien im Bereich der Rechtshilfe problematisch: Die Ersuchen von Indonesien entsprachen nicht den in internationalen Rechtshilfeverfahren gängigen Standards, und es kam in der Praxis zu mehrfachen Missverständnissen betreffend die Voraussetzung für die Leistung der Rechtshilfe durch die Schweiz. In der jüngsten Zeit gab es wichtige und grössere Straffälle, welche zu indonesischen Rechtshilfeersuchen an die Schweiz führten. Aufgrund der Zunahme der Bedeutung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Indonesien und der damit verbundenen Gefahr von kriminellen Aktivitäten ist dieser Vertrag daher ein wichtiger Puzzlestein beim Abschluss von Verträgen über Rechtshilfe in Strafsachen.

Die Schweiz hat bisher mit dreizehn aussereuropäischen Staaten solche umfassenden Verträge über Rechtshilfe in Strafsachen abgeschlossen. Ich gebe sie hier zu Protokoll: mit Ägypten, Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, Ecuador, Hongkong, Kanada, Kolumbien, Mexiko, Peru, den Philippinen und - mit einem kleinen Staat! - den USA. Bezüglich Asien handelt es sich also um die Staaten Hongkong und Philippinen.

Die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates hat diesen Vertrag daher einstimmig gutgeheissen und empfiehlt Ihnen Eintreten und Annahme des Abkommens mit Indonesien.