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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-03-01

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-03-01

Wortprotokoll

Herr Müller verlangt, dass der Bundesrat Verhandlungen mit Algerien aufnimmt, um Rückführungen auf dem Seeweg zu ermöglichen. Er möchte auch, dass ein Immigration Liaison Officer nach Algerien entsandt wird.

Der Bundesrat teilt das Anliegen des Motionärs, wonach Rückführungen nach Algerien tatsächlich auch vollzogen werden müssen. Darum hat der Ausbau der Zusammenarbeit mit Algerien im Rückkehrbereich für ihn höchste Priorität. In den vergangenen Jahren hat entgegen dem, was jetzt gesagt wurde, die Schweiz sehr viel unternommen, um die Abläufe in der Rückkehrzusammenarbeit mit Algerien zu verbessern. Dank diesen Anstrengungen konnten die Vollzugspendenzen aus Algerien seit 2015 um immerhin 30 Prozent reduziert werden.

Anfang 2020 gab es an sich weitere positive Entwicklungen. Leider ist es aufgrund der Corona-Pandemie seit letztem Frühling aber nicht mehr möglich, Personen nach Algerien zurückzuführen: Die Landesgrenzen sind geschlossen - Punkt! Das heisst, auf dem Flugweg wie auch sonst kann man im Moment, ausser als Diplomatin oder Diplomat oder für einen offiziellen Staatsbesuch, nicht nach Algerien einreisen. Das trägt dazu bei, dass die Situation in den Bundesasylzentren und in den Kantonen in Bezug auf abgewiesene Asylbewerber aus Algerien derzeit angespannt ist. Wir haben deshalb auch das Zentrum in Les Verrières erneut eröffnet. Ich kenne die Problematik selbst: Damals, im Arabischen Frühling, hatten wir in den Kantonen ähnliche Probleme mit Personen aus den Maghreb-Staaten, insbesondere auch mit solchen aus Algerien.

Ich muss hier sagen: Wir verfügen grundsätzlich über eine gute Basis der Zusammenarbeit mit Algerien. Die Schweiz ist neben Deutschland, Spanien und Grossbritannien eines der wenigen Länder, die mit Algerien ein Rückübernahmeabkommen abschliessen konnten; das war 2006. Dieses Abkommen wird insgesamt von der algerischen Seite verbindlich umgesetzt. Zwangsweise Rückführungen sind in normalen Zeiten möglich und werden auch durchgeführt. Allerdings sieht dieses Abkommen nur Linienflüge vor und keine Sonderflüge. Das heisst also, dass keine Sonderflüge mit renitenten Personen durchgeführt werden können, weil Algerien das nicht akzeptiert - das muss man einfach zur Kenntnis nehmen. Wir können die Algerier hier nicht zwingen.

Das ist auch keine Schweizer Besonderheit. Algerien lässt ganz generell keine Sonderflüge für Rückführungen zu, von keinem europäischen Land.

Was die Rückführungen auf dem Seeweg betrifft, so ist Frankreich der einzige europäische Staat, der solche maritimen Rückführungen durchführen kann. Wir sind ja in Bezug auf Marokko auch privilegiert und können das machen. Aber man redet halt in der Öffentlichkeit nicht so gerne darüber. Wenn man darüber spricht, dann ist es eben so, dass diese Länder diese Konzessionen auch wieder zurückziehen. Das ist auch ein Problem, die Gesichtswahrung spielt hier eine grosse Rolle.

Die Einwilligung eines Transitlandes einzuholen, wie vom Motionär gefordert, würde erst dann Sinn machen, wenn Algerien den Rückführungen per Seeweg tatsächlich zustimmen würde, was das Land bisher in unseren Kontakten konsequent abgelehnt hat. Sollte sich dies ändern, wird der Bund sich mit potenziellen Transitstaaten in Verbindung setzen, wie er es im Fall Marokko auch getan hat. Wir stehen in regelmässigem Dialog mit Algerien, und wir loten alle Möglichkeiten aus, um die Zusammenarbeit im Rückkehrbereich weiter zu verbessern. Hier rennt die Motion also offene Türen ein.

Jetzt wird kleingeredet, dass wir vereinbaren konnten, neu auch ab Basel-Mülhausen Rückführungen machen zu können. Das ist für die Kantone zentral. Wissen Sie, die Kantone haben die Leute in der Ausschaffungshaft, und wenn Sie jemanden beispielsweise von Chur oder St. Gallen nach Genf bringen müssen, dann ist das eine zusätzliche Belastung, und es ist auch ein zusätzliches Sicherheitsrisiko, weil immer etwas passieren kann. Deshalb war es wirklich ein Quantensprung, dass wir das ab 2020 erwirken konnten.

Der Bundesrat ist zudem zuversichtlich, dass sich diese neue Massnahme positiv auswirken wird, sobald in Algerien die Grenzen wieder geöffnet werden. Ich möchte nochmals betonen: Die Grenzen sind zu. Da können Sie Motionen machen, so viele Sie wollen: Wenn ein Land seine Grenzen schliesst, schliesst es sie.

Wir werden mit Algerien natürlich im Dialog sämtliche Optionen zur weiteren Verbesserung der Rückkehrzusammenarbeit thematisieren. Im Moment, da die Grenzen ja geschlossen sind, ist es auch nicht wirklich sinnvoll, zwingend einen Immigration Liaison Officer zu entsenden; den können wir im Moment besser anderswo einsetzen. Das könnte sich ändern, wenn die Grenzen wieder offen sind.

Der Bundesrat teilt also das Grundanliegen des Motionärs. Wir wollen den Vollzug von Rückführungen selbstverständlich verbessern. Bundesrat Cassis war in Algerien. Auf Wunsch des EJPD hat er das Thema angesprochen. Ich möchte in der Öffentlichkeit nicht darüber sprechen, was unsere Pläne sind, weil - ich habe es gesagt - es immer etwas delikat ist, wenn man diese Länder bereits mit öffentlichen Verlautbarungen unter Druck setzt. Es ist einfach besser, wenn man hier diskret hinter den Kulissen arbeitet.

Ich möchte aber noch etwas sagen, was für diese Motion auch noch entscheidend ist: Praktisch in allen Fällen von algerischen Asylsuchenden hat die Schweiz ein Dublin-Ersuchen an einen anderen Staat gestellt. Wir müssen sie gar nicht direkt nach Algerien zurückführen. 2020 hatten wir 988 Gesuche von Algeriern. Bei 985 Gesuchen haben wir ein Dublin-Ersuchen gestellt, weil die meisten Asylsuchenden eben schon in Italien und in Frankreich waren. Im letzten Jahr konnten wir rund 200 Algerier im Dublin-Verfahren rückführen; dies trotz Corona und obwohl Dublin nicht mehr richtig funktionieren konnte, denn teilweise haben die Italiener und die Franzosen die Leute nicht zurückgenommen.

Im Übrigen ist die Schweiz - und das zeigt sich daraus - nicht primäres Zielland. Wir sind so etwas wie ein Transitland. Es hat auch sehr viele Algerier, die in Frankreich waren und in die Schweiz kommen. Dann wird beispielsweise auf ihr Gesuch nicht eingetreten, oder ihr Gesuch wird abgeschrieben, weil sie nicht kooperieren, und sie reisen weiter nach Frankreich. Das ist etwas "aus den Augen, aus dem Sinn", mögen Sie vielleicht sagen, aber so ist es eben in der Tat, und die meisten Fälle sind Dublin-Fälle.

Ich möchte Sie bitten, hier dem Bundesrat nicht ein verbindliches Verhandlungsmandat zu erteilen, das ich als aussichtslos erachte.