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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-03-01

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-03-01

Wortprotokoll

Ich möchte vorausschicken, dass der Bundesrat den hier aufgeworfenen Fragen - also der Unterstützung von gewaltbetroffenen, traumatisierten Geflüchteten - ebenso wie der fachlichen Unterstützung eine hohe Bedeutung zumisst. Das gehört zu den Kernaufgaben im Asylverfahren.

Bevor ich auf die einzelnen Aspekte der Motion eingehe, bitte ich Sie, mir eine Vorbemerkung zu erlauben: Die Motion bezieht sich auf den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Feri Yvonne 16.3407, "Analyse der Situation von Flüchtlingsfrauen", zur Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen im Asylbereich. Während der Titel der vorliegenden Motion die Situation in den Bundesasylzentren thematisiert, stützt sich ihre Begründung auf die Analyse der kantonalen Kollektivunterkünfte, die durch das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) vorgenommen und 2019 in Form eines Berichtes veröffentlicht wurde. Die Mängel, von denen in der Begründung der Motion die Rede ist, beziehen sich also nicht auf die Unterkünfte des Bundes, sondern auf die kantonalen Kollektivunterkünfte. [PAGE 14]

Der Bund steht in diesen Fragen im regelmässigen Austausch mit den Kantonen, mit dem Ziel, gemeinsame Prinzipien und Standards zu entwickeln. Die Kompetenz zur Umsetzung der erwähnten Empfehlungen des SKMR in den kantonalen Kollektivunterkünften liegt jedoch ausschliesslich bei den Kantonen und nicht beim Bund.

Ich werde mich deshalb auf die Aspekte konzentrieren, die beim Bund liegen:

Der erste Aspekt ist die fachliche Unterstützung im Bereich der Opferidentifikation und der Betreuung gewaltbetroffener, traumatisierter Geflüchteter, die ausgebaut werden soll. Diesem Aspekt kommt heute besonders viel Bedeutung zu, im SEM war dies im Jahr 2020 sogar eine strategische Priorität. So wurden Mitarbeitende im Asylverfahren spezifisch in der Identifikation und Unterstützung gewaltbetroffener Asylsuchender geschult und für allfällige psychologische Folgestörungen sensibilisiert. Auch für das laufende Jahr gibt es Schulungen für die Mitarbeitenden. Zudem gibt es Gesundheitsfachstellen, die Medic-Help-Plattform der Bundesasylzentren, die sieben Tage pro Woche mit Pflegefachpersonen zur Verfügung steht.

Seit dem 1. Januar 2020 betreuen zudem sozialpädagogische Fachperson die unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden in den Bundesasylzentren; sie sollen eine Stabilisierung des psychischen Gesundheitszustandes erreichen und Präventionsarbeit leisten.

Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass die fachliche Unterstützung in diesem Bereich in den Bundesasylzentren gewährleistet ist.

Der zweite Auftrag besteht darin, den Zugang zu externen Angeboten auszubauen. Genauso wie die schweizerische Wohnbevölkerung haben auch Asylsuchende Zugang zur gesundheitlichen Grundversorgung. Diese Versorgung umfasst die Behandlung von Gesundheitsproblemen sowohl im Bereich der somatischen als auch im Bereich der psychischen Gesundheit. Das SEM übernimmt alle Gesundheitskosten der Asylsuchenden in den Bundesasylzentren: die Krankenversicherungsprämie, die Franchise, den Selbstbehalt und auch die Kosten für die SEM-unabhängigen Dolmetscher, die im ambulanten Bereich beigezogen werden müssen. Das Angebot ist hier also bereits gewährleistet.

Die Motion will weiter sicherstellen, dass die Knappheit an spezialisierten psychologischen und insbesondere kinder- und jugendpsychiatrischen Angeboten behoben wird. Die Versorgungslücken - insbesondere jene in der psychiatrisch-psychotherapeutischen Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen in der Schweiz - wurden in den vergangenen Jahren in mehreren Studien aufgezeigt. Der ungedeckte Bedarf in diesem Bereich betrifft hingegen nicht nur minderjährige Asylsuchende, sondern ganz allgemein Kinder und Jugendliche in der Schweiz. Entsprechend sind die Weiterentwicklung bedürfnisgerechter Angebotsstrukturen sowie die Ausbildungsförderung seit 2013 Teil der bundesrätlichen Gesamtschau Gesundheit 2020 und bleiben ebenfalls in der gesundheitspolitischen Strategie des Bundesrates 2020-2030 erhalten.

Wir haben es von Ständerat Caroni auch gehört: Wenn man darüber spricht, dieses Angebot auszubauen, geht es natürlich auch um die Förderung der Ärztinnen und Ärzte, die in diesem Bereich einen Facharzttitel erlangen. Das kann man nicht erzwingen. Zwischen 2010 und 2019 wurden durch den schweizerischen Berufsverband der Ärztinnen und Ärzte 245 Weiterbildungstitel Fachärztin oder Facharzt Kinder- und Jugendpsychiatrie verliehen. Per Ende 2019 waren schweizweit 700 Fachärztinnen und Fachärzte in diesem Bereich tätig. Das sind zwar mehr als früher, aber natürlich noch nicht genug. Hier handelt es sich also um einen allgemeinen Mangel - hier handelt es sich nicht um einen Mangel, der spezifisch junge Asylsuchende betrifft.

Im Namen des Bundesrates möchte ich Sie bitten, diese Motion abzulehnen. Soweit die Bundesasylzentren von dieser Frage überhaupt betroffen sind, sind die Anliegen bereits erfüllt.