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Kutter Philipp · Nationalrat · 2021-03-02

Kutter Philipp · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-02

Wortprotokoll

Das Massnahmenpaket zugunsten der Medien war in der Kommission umstritten, speziell das neue Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien, zu dem wir später kommen werden. Sie erinnern sich, dass Ihre Kommission am 10.[NB]September vergangenen Jahres beantragt hatte, die Vorlage aufzuteilen. Der Nationalrat hat diesem Antrag nicht zugestimmt. Heute können Sie über das ganze Massnahmenpaket beraten. Die KVF beantragt Ihnen, der Vorlage mit einigen Änderungen zuzustimmen.

Im Grundsatz sind wir uns vermutlich einig: Die Medienfreiheit und die Medienvielfalt sind wichtig für unser Land. Unabhängige Medien informieren, kritisieren und schaffen Plattformen für Diskussion. Es ist auch unbestritten, dass die einheimischen Verlagshäuser unter wirtschaftlichem Druck stehen. Grund dafür ist, vereinfacht gesagt, der digitale Wandel und die Suche nach neuen Geschäftsmodellen. In dieser Transformationsphase sind die Verlagshäuser an den Bundesrat gelangt, und der Bundesrat hat die Notrufe der Verlage erhört. Das Ergebnis ist das vorliegende Massnahmenpaket. Es geht also um Geld. Es geht aber nicht nur um Geld; es geht auch um die Fragen, wie stark Verlage unterstützt werden sollen, auf welchem Weg und ob mit dieser Unterstützung ihre Unabhängigkeit beschädigt wird.

Bei Block 1 geht es um die bestehende indirekte Presseförderung. Von ihr profitieren bisher kleinere Tages- und Wochenzeitungen mit einer Auflage von maximal 40[NB]000 Exemplaren oder, wenn es sich um einen Kopfblattverbund handelt, Zeitungen mit einer Gesamtauflage von maximal 100[NB]000 Exemplaren. Der Bundesrat möchte diese indirekte Förderung auf alle abonnierten Tages- und Wochenzeitungen ausweiten. Die Auflagenobergrenze und auch das sogenannte Kopfblattkriterium sollen aufgehoben werden. Hierzu sollen die finanziellen Mittel von 30 auf 50 Millionen Franken pro Jahr erhöht werden. Der Ständerat hat als Erstrat die Unterstützung zusätzlich aufgestockt; er hat insbesondere eine Ermässigung der Früh- und Sonntagszustellung eingefügt. Dafür beantragt er zusätzlich 40 Millionen Franken.

Auch bei der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse war der Ständerat grosszügiger als der Bundesrat. Er beschloss eine Erhöhung der Bundesbeiträge von 20 Millionen auf 30 Millionen Franken pro Jahr. Insgesamt hat der Ständerat die indirekte Presseförderung von total 70 Millionen auf 120 Millionen Franken pro Jahr ausgebaut. Ich weiss, das sind in diesen Zeiten keine hohen Beträge, aber ich denke, man sollte das trotzdem zur Kenntnis nehmen.

Ihre Kommission folgt dem Ständerat mit einer Ausnahme. Sie verzichtet auf eine Erhöhung der Mittel zugunsten der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse und folgt damit dem Bundesrat. Nach Ansicht der Kommission ist eine Erhöhung nicht angezeigt, da es sich nicht um unabhängige Publikationen handelt. Sie erfüllen damit die verfassungsmässige Aufgabe der Medien als vierte Gewalt im Staat nicht gleichwertig wie unabhängige Medienhäuser. Diese Position wird von der Minderheit I (Pasquier) bekämpft, und Sie haben dazu auch einen Einzelantrag Regazzi erhalten. [PAGE 43]

Die Diskussion in der Kommission drehte sich weiter um die Modalitäten der bestehenden Zustellermässigung und um die neue Frühzustellermässigung. Bei Artikel 16 Absatz 4 und Absatz 7 verlangt die Minderheit Wasserfallen Christian, dass die bestehende Zustellermässigung neu auch gewährt wird, wenn Zeitungen nicht mit der Post, sondern mit anderen Anbietern transportiert oder am Kiosk verkauft werden. Bei Artikel 16 Absatz 4 Buchstabe a verlangt die Minderheit I (Wasserfallen Christian), dass die Unterstützung auch auf Gratiszeitungen ausgedehnt werden soll.

Die Mehrheit der Kommission lehnt beide Anträge ab, weil damit das bestehende System grundsätzlich verändert würde.

Die Frühzustellermässigung, die der Ständerat eingefügt hat, wird grundsätzlich von der Minderheit Christ bestritten. Die Minderheit I (Pasquier) hingegen verlangt bei Artikel 19a Absatz 5 eine Erhöhung der Mittel auf 50 Millionen Franken, und die Minderheit Pult verlangt bei Artikel 19b Absatz 2 Buchstabe d, dass die privaten Zustellorganisationen die gleichen Arbeitsbedingungen einhalten müssen wie die Post.

Die Mehrheit der Kommission unterstützt die Förderung der Frühzustellung, sie lehnt aber zusätzliche Mittel und eine zusätzliche Regulierung ab.

Zum Schluss noch einige Erläuterungen zu den Anträgen der Minderheit II (Christ) zu verschiedenen Artikeln: Diesen Anträgen liegt ein dynamisches Konzept zugrunde. Die finanziellen Beiträge sollen in der indirekten Presseförderung jährlich reduziert und innerhalb von zehn Jahren auf null abgebaut werden. Im Gegenzug soll die Online-Medienförderung jedes Jahr aufgestockt und damit die Transformation der Medien im Online-Zeitalter stärker gefördert werden. Die Kommissionsmehrheit lehnt die jährliche Umschichtung ab, da ihr dieser Weg als zu forsch erscheint.

Ich beantrage Ihnen, den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen.