AB 27647
Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-11-25
Wortprotokoll
Wir behandeln hier eine Differenz im Bereich der Aus- und Weiterbildung. Die Version, welche Ihnen von der Mehrheit der Kommission vorgeschlagen wird, deckt sich inhaltlich weitgehend mit dem Beschluss des Ständerates. Doch da sie konkrete Probleme präziser aufführt und anspricht, wird sie für die Rechtsprechung hilfreicher sein. Wenn Sie den Text auf Seite 3 der Fahne anschauen, sehen Sie, dass Litera a absolut identisch ist mit dem Beschluss des Ständerates. Die Differenz besteht einzig im Bereich von Litera b, das ist unten an der Seite.
Verschiedene Vorrednerinnen haben darauf hingewiesen, welches die Bedeutung dieser Präzisierung ist: Man muss beim Bildungsangebot Rücksicht nehmen, immer unter dem Vorbehalt der Verhältnismässigkeit, der auch hier zum Tragen kommt. Das gilt auch für die Prüfungen. Diese Dinge sind wichtig. Ich nehme das Beispiel der Gehörbehinderten: Es gibt ganz, ganz wenige Gehörlose, die es schaffen, eine Matura abzulegen. Warum? Nicht weil sie weniger intelligent sind, sondern weil der Schulbetrieb und insbesondere die Prüfung nicht auf ihre besonderen spezifischen Bedürfnisse Rücksicht nehmen.
Wir wollen, dass in Zukunft diese Ausgrenzungen und zusätzlichen Erschwernisse im Alltag der Schule, der Fachhochschulen, der Universitäten aufhören. Es sind nicht nur die Gehörlosen sehr stark betroffen, es gilt auch für die Blinden, die heute dank einer hervorragenden Informatik eigentlich alle Texte bewältigen könnten - aber der entsprechende Rahmen muss gegeben sein. Es gibt auch kleine Dinge im Schulbetrieb, an die man in Sachen Rücksichtnahme denken muss: beispielsweise das Bedürfnis von Behinderten in Ausbildung, länger auf die Toilette gehen zu können, oder die Anpassung der Schulräume und Hörsäle - etwa bezüglich der Pulte - an die Bedürfnisse eines Rollstuhlfahrers. Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen: Ich habe von Beginn des Studiums bis zum Staatsexamen an der Universität Bern immer wieder vergeblich darauf hingewiesen, der Hörsaal sollte so eingerichtet werden, dass ich mit dem Rollstuhl hinter einem Pültchen sitzen könne; es war nicht möglich. Sieben Jahre lang ist es nicht möglich gewesen, diese kleine Änderung, die nichts kostet, herbeizuführen. Wir finden: Wenn man diese Missstände nicht mehr will, dann darf man es auch sagen.
Ich bitte Sie deshalb, hier diese Präzisierung vorzunehmen und in diesem wichtigen Bereich der Aus- und Weiterbildung zugunsten der Behinderten zu zeigen, dass Sie für Rücksichtnahme sind und das entsprechend auch im Gesetz verankert haben wollen.