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Engler Stefan · Ständerat · 2021-03-02

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-02

Wortprotokoll

Ich kann mich relativ kurz halten, nachdem auch der Bundesrat die Annahme dieser Motion der SPK des Nationalrates befürwortet und nachdem der Nationalrat sie stillschweigend und ohne Diskussion im Plenum angenommen hat: Die Motion möchte, gestützt auf die Erkenntnisse des Berichtes 2019 zur Förderung der Mehrsprachigkeit der Bundesverwaltung, den Bundesrat beauftragen, während einer angemessenen Zeit ein Monitoring der Bewerbungen bei den offenen Stellen durchzuführen, um die Sprachgemeinschaften, aber auch den Herkunftskanton der Bewerberinnen und Bewerber zu eruieren.

In seiner Stellungnahme hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass durch den erwähnten Bericht viele Anhaltspunkte vorhanden seien, die für die Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung auch genutzt würden. Er stellt sich auch nicht dagegen, die in der Motion aufgeworfenen Anliegen aufzunehmen. Er weist allerdings darauf hin, dass der "Herkunftskanton" als Kriterium schwierig sei, weil aus den Bewerbungen nicht immer ersichtlich sei, woher ein Bewerber oder eine Bewerberin kommt, wo er oder sie aufgewachsen ist bzw. die Schulen besucht hat. Vielmehr müsse der Wohnsitzkanton herangezogen werden, um daraus entsprechende Erkenntnisse gewinnen zu können.

Nun ist es so, dass die Sprachenvielfalt in der Verwaltung ja nur ein Element der Förderung der Mehrsprachigkeit in unserem Land darstellt. Sie stellt aber eine wichtige Forderung dar, die beim Bund ernst genommen wird, zumal nicht nur ein periodischer Bericht darüber erstellt wird und eine Delegierte die Entwicklungen quasi permanent überwacht.

Die Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung ist nicht nur verfassungsmässig und gesetzlich verankert, sie ist auch in der Sprachenverordnung festgelegt. Insofern ist es für den Bund verpflichtend, darauf zu achten, dass in der Verwaltung eine angemessene Verteilung der Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber auf die verschiedenen Sprachgemeinschaften abgesichert ist.

Ich habe es bereits angesprochen: Ein Instrument der Überprüfung, ob tatsächlich Fortschritte erzielt werden, bildet das Reporting. Das Reporting vermittelt zum einen Anhaltspunkte dazu, woher die Leute kommen, die in der Bundesverwaltung arbeiten, zum andern lässt es auch Hinweise zu den Sprachkompetenzen zu.

Ganz kurz, wo liegen wir heute? Die Sprachenverordnung sieht Vorgaben für die Sprachenvertretungen vor: für Deutsch 68,5 bis 70,5 Prozent, für Französisch 21,5 bis 23,5 Prozent, für Italienisch 6,5 bis 8,5 Prozent und für Rätoromanisch immerhin 0,5 bis 1,0 Prozent. Diese Zahlen bzw. die diesbezüglichen Auswertungen findet man im erwähnten Bericht, der eine durchaus positive Entwicklung mit folgenden Trends zeigt: Beim Deutsch-Anteil ist der Trend rückläufig, d.[NB]h., der Wert für 2018 liegt bei 70,8 Prozent und damit nur noch um 0,3 Prozentpunkte über dem oberen Zielwert. Beim Französischen sieht man einen Aufwärtstrend mit 22,1 Prozent. Damit sind die Vorgaben aus der Sprachenverordnung erfüllt. Auch erfüllt sind die Vorgaben betreffend den Italienisch-Anteil, dessen Wert bei 6,6 Prozent liegt. Beim Rätoromanischen wird die Vorgabe mit 0,4 Prozent zwar knapp verfehlt, doch auch dort ist eine schwache Zunahme zu verzeichnen.

Wenn man in die einzelnen Verwaltungseinheiten hineinblickt, stellt man allerdings grössere Unterschiede fest. So gibt es Verwaltungseinheiten, welche die Ziele voll und ganz erreichen, andere dagegen liegen bei gewissen Sprachanteilen deutlich daneben. Ein Grund dafür könnten organisatorische Besonderheiten sein, wenn eine Verwaltungseinheit beispielsweise über einen zentralen Sprachdienst verfügt, wie etwa die Bundeskanzlei, wo die Sprachen natürlich breiter vertreten sind als in anderen Einheiten.

Weiter hat der geografische Standort einen Einfluss, sei es, weil sich die Verwaltungseinheit, wie beispielsweise das Bundesamt für Statistik, im französischsprachigen Teil der Schweiz befindet oder, wie beispielsweise die Eidgenössische Zollverwaltung, über die ganze Schweiz verteilt ist. Es kann aber auch damit zu tun haben, dass es in gewissen Berufen einen Mangel an Arbeitskräften gibt und das Reservoir an verschiedensprachigen Arbeitskräften entsprechend kleiner ausfällt. Es gibt also immer gute Gründe, die erklären, weshalb die Ziele nicht erreicht sind.

Nun möchte die SPK des Nationalrates noch etwas mehr Hintergrundinformationen bekommen und möchte den Bundesrat beauftragen, dafür ein Monitoring zu erstellen, woher die Bewerber kommen. Es geht nicht um die Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber, sondern man möchte das Bewerberpotenzial dahingehend überprüfen, woher diese Leute kommen bzw. ob genug dafür gemacht wird, um in den entsprechenden Landesteilen und bei den entsprechenden Sprachgemeinschaften Stelleninteressierte anzuwerben.

In der Kommission sind zwei Themen kurz angesprochen worden. Das eine betrifft die staatsnahen Betriebe. Hier wäre es wünschenswert, dass das, was für die engere Bundesverwaltung gilt, auch für die staatsnahen Betriebe angestrebt wird, sprich für die Post, für die SBB, aber auch für die ETH und andere. Das zweite Thema, das angesprochen wurde, war die Frage, ob es wirklich zielführend ist, lediglich den Wohnsitz als Indikator dafür zu nehmen, woher sich jemand für eine Stelle interessiert bzw. aus welchem Landesteil er stammt, einem, der in der Verwaltung untervertreten ist, oder ob das Augenmerk nicht eher auch auf die Herkunft zu richten ist. Das sind die Überlegungen, die sich die Kommission zusätzlich gemacht hat.

Die Kommission möchte diese Motion unterstützen, wie es der Nationalrat will und wie es auch der Bundesrat tut.