preparatory:AB 27653
Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-11-25
Wortprotokoll
Frau Bangerter hat eigentlich nicht materiell diskutiert; sie hat sich insbesondere nicht gegen die Durchführung von Pilotversuchen gewendet. Aber ich denke, dass sie sich nicht bewusst ist, dass ihr Antrag sehr starke Auswirkungen haben wird, die sie gar nicht anstrebt. Das Problem liegt in der Systematik und Abgrenzung, die sie angesprochen hat, aber auch in der Koordination zwischen Invalidenversicherung und Behindertengleichstellungsgesetz.
Vorweg, Frau Bangerter: Es wird hier kein neuer Begriff eingeführt, sondern der Begriff der Behinderten ist in Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung definiert. Wir haben keinen neuen Begriff. Aber ein Behinderter ist nicht unbedingt ein Invalider. Gerade im Arbeitsbereich ist es so, dass nur Rente bekommt, wer eben wegen seines Gebrechens keiner Arbeit nachgeht oder nachgehen kann. Was wir wollen, Frau Bangerter, ist ja das Gegenteil: Wir möchten, dass immer weniger Menschen in diese Rentensituation gebracht werden, dass man schaut - schrittweise, mit Versuchen -, wie man die Integration ins Erwerbsleben verbessern kann, um die Invalidenversicherung zu entlasten.
Je mehr Integration ins Erwerbsleben stattfindet, desto besser steht es um die IV. In der IV hatten wir in den letzten zehn Jahren einen erschreckenden Anstieg der Berentungen festzustellen. Dieser Trend ist nicht nur unwirtschaftlich, er ist auch unmenschlich, weil das Erwerbsleben nun einmal für uns alle zentral ist - auch für Menschen, die eine Behinderung haben.
Wenn man hier einseitig nur die IV sieht, dann verkennt man die Tragweite des Problems. Man verkennt, dass eben genau diejenigen Behinderten, die nicht unter die IV fallen, sondern arbeiten und tätig sind, im Arbeitsmarkt gehalten werden sollen, dass sie darauf angewiesen sind, ihre Integration in der Arbeitswelt - zumindest punktuell, mit solchen Versuchen - verbessern oder bewahren zu können.
Ein Zweites: Sie fürchten, dass die Koordination nicht gegeben ist. Da darf ich Sie etwas trösten, weil der Bundesrat zur Anordnung der Pilotversuche zuständig ist - auch nach der neuen Bestimmung im IVG, die es ja noch nicht gibt, die jetzt aber in der Pipeline der Gesetzgebung ist. Bei beiden Bestimmungen liegt die Kompetenz also beim Bundesrat. Es ist klar, dass der Bundesrat diese Koordinationsaufgabe wahrnehmen soll und auch wird. Da habe ich keine Probleme. Gerade im BSV ist es keineswegs so, dass zwischen den Ämtern oder den Dienststellen irgendwelche Konflikte bestünden.
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Wichtig ist aber, dass diese Kräfte gebündelt werden, dass man sich beim Bund wirklich nachhaltig dafür engagiert, die Erwerbssituation zu verbessern. Natürlich, Frau Bangerter, sind die Leute in der Invalidenversicherung kompetent. Sie haben beispielsweise ja auch über Pro Infirmis bereits mit dem Arbeitgeberverband versucht, im Kleinen solche Pilotprojekte durchzuführen und zu schauen, mit welchen Anreizen die Arbeitssituation verbessert werden kann. Aber es gibt noch andere Stellen. Der Vollzug in diesem Bereich liegt weitgehend bei Pro Infirmis und nicht etwa beim BSV. Wir haben auch die Koordination mit der Arbeitslosenversicherung und den Massnahmen, die dort ergriffen werden, sicherzustellen. In diesen grösseren Rahmen sollen diese Pilotprojekte eingebettet sein, damit man schrittweise Erfahrungen machen kann, die Situation mit der Zeit doch wieder zu verbessern und den Trend zu ändern. Mit Ihrem Antrag, Frau Bangerter, bewirken Sie das Gegenteil von dem, was Sie eigentlich unterstützt haben, nämlich dass diese Pilotversuche stattfinden können. Die von Ihnen gerügten Probleme sind Scheinprobleme - sie können gelöst werden.
Ich bitte den Rat, der Kommission zu folgen.