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Töngi Michael · Nationalrat · 2021-03-02

Töngi Michael · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2021-03-02

Wortprotokoll

Die neue Förderung der Online-Medien ist das Herzstück dieser Vorlage. Sie ist enorm wichtig, damit die Medien eine Zukunft haben. Der Niedergang der gedruckten Presse ist erschreckend. Wir wissen aus Untersuchungen, dass vor allem Jugendliche kaum noch eine Zeitung in die Hand nehmen, aber auch das ältere Publikum informiert sich vermehrt digital. Es ist deshalb klar, dass sich auch traditionelle Verlage digitalisieren müssen. Auch traditionelle Zeitungen müssen in den Digitalbereich gehen, damit sie überleben können. Es braucht eine Förderung, damit sie nicht noch länger Zeitungen drucken, die sie vielleicht gar nicht mehr bräuchten.

Noch wichtiger ist die Online-Förderung für reine Online-Angebote. Sie schaffen gerade jetzt regionale Medienvielfalt, brechen Monopolsituationen auf und kreieren neue innovative Angebote. Das brauchen wir für unsere Demokratie, das brauchen wir für guten Journalismus, und daran orientieren wir uns bei den Anträgen. Ich habe jetzt viel gehört von Markt, von einer Vielfalt von Angeboten und von der Unabhängigkeit der Presse. Ich habe mich gefragt, ob wir im gleichen Medienraum leben. Ja, die Vielfalt im Online-Bereich ist gross, aber das sind viele Blogs, das sind einzelne Leute, die Filmchen ins Internet stellen; das ist noch nicht Qualitätsjournalismus.

Wir haben sehr grosse Probleme, eben guten Journalismus zu haben. Wir hatten noch nie Medien, die einfach so im Markt überlebt haben. Sie haben eine gewisse Zeit dank Inserate-Einnahmen überlebt, die brechen jetzt aber weg. Sie überleben dank potenten Geldgebern, was für ihre publizistische Freiheit auch nicht so gut ist. Der Traum, der hier geträumt wird, von unabhängigen Medien, die wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen, ist längst ausgeträumt. Die Abhängigkeit wird durch die Online-Förderung auch nicht grösser. Es ist völlig egal, ob die Subvention am Schluss über eine Posttaxenvergünstigung oder über eine direkte Zahlung an ein Medium geht. Die Voraussetzungen im Postgesetz respektive in der Verordnung sind sehr ähnlich gestaltet wie bei den Online-Medien.

Wir lehnen den Minderheitsantrag II (Christ) klar ab, gemäss dem auch Werbeeinnahmen in der Berechnung mitgezählt werden. Wir wissen: Qualitätsjournalismus kostet, und die Gratismentalität, die eben auch eine gewisse Zeit lang von den Medien gefördert wurde, war ein Problem und hat letztlich dem Journalismus in der Schweiz geschadet. Die Qualität hängt nicht davon ab, ob es gratis ist oder nicht. Doch ich glaube, wir müssen die Leute wieder davon überzeugen, dass Qualitätsjournalismus etwas kostet und wir diesen deshalb auch so fördern müssen. Würden wir alle ohne eine Bezahlschranke fördern, dann müssten wir auch klar über Qualitätskriterien sprechen. Das würde dann auf Leistungsaufträge hinauslaufen. Das ist genau das, was viele in diesem Rat nicht wollen.

Wir unterstützen die Minderheit Pasquier und wollen journalistische Leistungen, die anständig bezahlt sind. Viele Arbeitsstellen im Journalismus sind prekär, Überstunden sind normal, Abgeltungen unklar. Ich denke, hier können wir auch etwas einfordern, wenn wir eine neue Förderung einführen. [PAGE 65] Weiter sind wir klar für eine maximale Förderung von 80 Prozent, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hat, und unterstützen auch die Holdingklausel. Mit dieser Verteilung bekommen die kleineren und die grösseren Zeitungen je ungefähr 50 Prozent aus dem Topf. Es ist ja so, dass wir vor allem die grösseren Zeitungen mit der indirekten Presseförderung, insbesondere mit der neuen Frühzustellermässigung, stärker als die kleinen fördern.

Ebenfalls unterstützen wir die Minderheit I (Pult) und damit die Erhöhung der Förderbeiträge auf 50 Millionen Franken. Diese 50 Millionen waren ursprünglich im Entwurf des Bundesrates enthalten. Wenn wir die Online-Medien fördern wollen, dann ist es richtig, dass wir diese auch mit einem guten Beitrag hier stützen.

Weiter lehnen wir ganz klar ab, dass wir diese Revision jetzt auf fünf Jahre begrenzen. Das ist ein Unding in diesem Gesetz. Wir müssen ja zuerst eine Auswertung machen und die Förderung überhaupt einführen. Wenn wir nach fünf Jahren schon wieder ein neues Gesetz brauchen, dann heisst das konkret, dass wir in zwei oder zweieinhalb Jahren schon wieder mit der nächsten Revision beginnen müssen.

Aus unserer Sicht brauchen die Online-Medien eine Perspektive, auf der sie aufbauen müssen. In dem Sinne bitte ich Sie sehr, dieser Vorlage zuzustimmen, damit die Medienvielfalt in der Schweiz eine Chance hat.