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Gredig Corina · Nationalrat · 2021-03-03

Gredig Corina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-03-03

Wortprotokoll

Sie alle kennen das Sprichwort "Gut Ding will Weile haben". Getreu diesem Sprichwort werden wir heute zum zweiten Mal die parlamentarische Initiative für mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung beraten.

Im September letzten Jahres trat der Nationalrat zwar mit 136 zu 57 Stimmen auf die Vorlage ein. Nach zahlreichen Änderungen wurde die Vorlage in der Gesamtabstimmung dann aber verworfen - aus unterschiedlichen Gründen. Dieser Entscheid des Nationalrates kommt einem Nichteintreten gleich. Deshalb führen wir jetzt zum zweiten Mal eine Eintretensdebatte zu dieser Vorlage. Der vorliegende Entwurf ist als indirekter Gegenvorschlag der Staatspolitischen Kommission des Ständerates zur Transparenz-Initiative konzipiert.

Die Entwicklungen in den Kantonen und die Stellungnahmen während der Vernehmlassung müssen wir aufgreifen. Noch wichtiger sind aber die Signale aus dem Volk. Das Bedürfnis nach mehr Transparenz spüren wir alle. Die Bevölkerung will wissen, wie Wahl- und Abstimmungskämpfe finanziert werden. Es geht auch um Glaubwürdigkeit. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass Politik, unser Wirken, wieder mehr Glaubwürdigkeit erhält. Der indirekte Gegenvorschlag nimmt diese Anliegen auf und setzt sie auf Gesetzes- statt auf Verfassungsstufe um. Damit können Erfahrungen gesammelt und das Gesetz später auf einfachere Art wieder angepasst werden.

Der Ständerat beschloss im Dezember in seiner zweiten Beratung, am Eintreten festzuhalten. Es sei weiterhin unbestritten, dass Handlungsbedarf bestehe. Einige Kantone seien bereits aktiv geworden, aber auf nationaler Ebene sei bis jetzt noch nichts passiert. Im Zuge dieser zweiten Beratung beschloss der Ständerat sowohl redaktionelle als auch inhaltliche Änderungen. Einerseits präzisierte der Ständerat den Begriff der Zuwendungen. So ist nun auch im Gesetz klar umschrieben, dass es sich bei Zuwendungen sowohl um monetäre als auch um nicht monetäre Leistungen handelt. Andererseits schlägt der Ständerat vor, die Limite bei Kampagnen tiefer anzusetzen. Kampagnen sollen ab einem Budget von 50[NB]000 statt 250[NB]000 Franken offengelegt werden.

Es gibt für den Ständerat wie auch für Ihre vorberatende Kommission keinen Grund, weshalb für kleine Kampagnen keine Offenlegungspflicht gelten sollte, denn in der Realität sind es oft viele kleinere Kampagnen, die alle das gleiche Anliegen verfolgen und gemeinsam grossen Einfluss erzielen. Es ist ein Gebot der Fairness, gleich lange Spiesse auch für diese Kampagnen herzustellen. Damit wird vor allem auch bei den Abstimmungskämpfen mehr Transparenz bei den diversen Komitees hergestellt.

Ihre Staatspolitische Kommission hat im Januar die Vorlage zum zweiten Mal beraten. Ziel ist es, einen guten politischen Kompromiss zu schaffen. So schlägt Ihnen die Mehrheit der Kommission neu Beitragsschwellen vor, ab welchen die Herkunft einer Spende offengelegt werden soll. Damit ist auch das Kernanliegen der Initiative Teil des Antrages der Mehrheit Ihrer Kommission. Die Höhe dieser Beitragsschwellen werden wir in der Detailberatung diskutieren.

Die SPK des Nationalrates hat sich für drei Ergänzungen des Entwurfes des Ständerates ausgesprochen:

1.[NB]Mit 14 zu 10 Stimmen beantragt sie, dass Parteien zusätzlich offenlegen müssen, welche Beiträge sie von ihren Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern erhalten.

2.[NB]Mit 16 zu 7 Stimmen will sie, dass Offenlegungspflichten für Mitglieder des Ständerates bezüglich ihres Wahlkampfbudgets bestehen. Die Offenlegungspflicht soll dabei erst ab dem Zeitpunkt der Wahl eines Ständerates oder einer Ständerätin greifen. Ab diesem Zeitpunkt hat der Bund auch die Kompetenz, seine eigenen Behörden selbstständig zu regeln.

3.[NB]Mit 14 zu 10 Stimmen spricht sich die Kommission für eine stichprobenweise Kontrolle aus, damit das Transparenzanliegen auch glaubwürdig umgesetzt werden kann.

Eine Minderheit der Kommission plädiert für Nichteintreten auf die Vorlage, dies primär, weil das schweizerische Politsystem Besonderheiten aufweise, welche mit dem Transparenzanliegen nicht zu vereinen seien, und weil befürchtet wird, dass Spendeneinnahmen mit der Offenlegung zurückgehen werden.

Da die Vorlage ein indirekter Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative ist, muss sie spätestens in der Sommersession verabschiedet werden.

Ihre Staatspolitische Kommission schlägt Ihnen mit 14 zu 8 Stimmen vor, auf die Vorlage einzutreten.