Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-03-03
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-03-03
Wortprotokoll
Ich habe Ihnen die Haltung des Bundesrates zum indirekten Gegenvorschlag bereits in meinem Eintretensvotum im letzten September erläutert. Seither ist einige Zeit vergangen. Ich möchte Ihrer Kommission, der SPK, herzlich danken für die Arbeiten, die sie geleistet hat, und auch dafür, dass sie unter den Fraktionen tatsächlich auch Kompromisse gesucht hat.
Ich möchte kurz rekapitulieren: Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass ein Mentalitätswandel stattgefunden und sich die politische Ausgangslage seit der Einreichung der Transparenz-Initiative daher geändert hat. Neben Tessin, Genf und Neuenburg führten weitere Kantone Transparenzregeln ein, beispielsweise die Kantone Schaffhausen, Freiburg und Schwyz. In anderen Kantonen, z. B. Wallis und Zürich, wurden entsprechende Vorstösse eingereicht, in Zug werden Unterschriften für Volksinitiativen gesammelt. Auch im Kanton Jura wird man über eine entsprechende Initiative abstimmen, und kürzlich haben die Stimmberechtigten der Stadt Bern die Einführung von Transparenzregeln mit fast 90 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Das ist Ausdruck eines gestiegenen Bedürfnisses nach Transparenz in der Politikfinanzierung.
Der Bundesrat hat zwar weiterhin gewisse Vorbehalte, insbesondere was die Umsetzbarkeit der hier vorgeschlagenen Regelung betrifft. Er möchte auch vor übertriebenen Erwartungen an diese Vorlage warnen. In der Praxis können Offenlegungspflichten relativ einfach umgangen werden. Zudem würde diese Vorlage nicht nur für den Staat, sondern auch für alle Beteiligten einen hohen administrativen und finanziellen Aufwand zur Folge haben. Der Bundesrat nimmt aber die gesellschaftlichen Entwicklungen ernst und hat deshalb die Vorlage, wie sie vom Ständerat ursprünglich verabschiedet wurde, unterstützt. Er erachtet diesen Gesetzentwurf als ausgewogen. Es ist eine angemessene Kompromisslösung. Der Bundesrat zieht ihn der Volksinitiative deshalb klar vor.
Sie haben die Vorlage des Ständerates im letzten September in der Gesamtabstimmung zunächst deutlich abgelehnt. Ihre Kommission hat sich nun aber entschieden, der Vorlage eine zweite Chance zu geben. Ich habe Ihnen bereits dafür gedankt.
Ich gehe kurz auf die Minderheiten ein, damit kann ich es abkürzen. Ich werde dann in der Detailberatung nur noch zum Einzelantrag Aeschi Thomas sprechen, der neu eingegangen ist.
Zunächst zu den Minderheitsanträgen zur Senkung des Schwellenwertes bei Zuwendungen: Ihre Kommission schliesst sich insbesondere bei der Höhe der offenzulegenden Zuwendungen dem Ständerat an. Eine Minderheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen allerdings, die Schwelle, ab welcher Parteien oder Komitees gespendete Beiträge offenlegen müssen, von 25[NB]000 auf 10[NB]000 Franken zu senken. Eine andere Minderheit beantragt Ihnen eine Schwelle von 15[NB]000 Franken. Ein Schwellenwert von 10[NB]000 Franken entspricht jenem der Volksinitiative. Wie die Mehrheit Ihrer Kommission will auch der Bundesrat, dass eigentlich nur bedeutende Spenden von der Offenlegungspflicht erfasst [PAGE 84] sind. Der Bundesrat ist aber offen. Der Bundesrat kann mit einer tieferen Schwelle durchaus leben. Ich bitte Sie, hier einer Kompromisslösung zum Durchbruch zu verhelfen.
Zum Schwellenwert von 50[NB]000 Franken bei Wahl- und Abstimmungskampagnen: Dieser wurde vom Ständerat im letzten Dezember beschlossen. Ihre Kommission beantragt Ihnen, sich hier dem Ständerat anzuschliessen. Der Bundesrat hat damals in der Debatte im Ständerat gesagt, er stehe diesem Schwellenwert skeptisch gegenüber. Der Bundesrat verschliesst sich aber einem Kompromiss zwischen den Fraktionen selbstverständlich nicht. Es sind ja primär die politischen Parteien, die betroffen sind.
Schliesslich beantragt Ihnen Ihre Kommission drei Änderungen zur Vorlage des Ständerates vom letzten Dezember. Ich möchte mich dazu noch kurz äussern.
Zu Artikel 76b Absatz 2 Buchstabe c: Ihre Kommission möchte regeln, dass die Parteien zusätzlich offenlegen müssen, welche Beiträge sie von ihren Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern erhalten. Dieser Punkt ist im Zusammenhang mit dieser Vorlage neu. Der Bundesrat hat sich deshalb nicht mit dieser Frage befasst. Ich kann aber darauf hinweisen, dass Mandatsbeiträge, sofern sie als Zuwendungen erfolgen, ab einem gewissen Schwellenwert bereits in diesem Rahmen offengelegt werden müssen, nämlich gemäss Artikel 76b Absatz 2 Buchstabe b.
Zur Offenlegungspflicht bei Ständeratswahlen in Artikel 76c Absatz 2bis: Ihre Kommission schlägt Ihnen vor, dass die Wahlkampffinanzierung für Mitglieder des Ständerates offengelegt werden soll. Es ist Ihnen bekannt, dass sich der Bundesrat aus föderalistischen Gründen gegen eine Offenlegungspflicht bei Ständeratswahlen ausgesprochen hat, denn die Regelung der Wahl in den Ständerat ist bekanntlich dem kantonalen Recht vorbehalten; Artikel 150 Absatz 3 der Bundesverfassung regelt dies so. Der Antrag Ihrer Kommission trägt dem immerhin insoweit Rechnung, als diese Offenlegungspflicht für die Kampagnenführer erst zum Tragen kommt, wenn eine Ständerätin oder ein Ständerat tatsächlich gewählt wurde.
Schliesslich noch zur Erweiterung der formellen Kontrolle mit inhaltlichen Stichproben in Artikel 76e Absatz 1: Ihre Kommission schlägt Ihnen eine Änderung bei der Kontrolle durch die zuständige Stelle vor. Der Ständerat hat sich für eine formelle Kontrolle entschieden, bei der geprüft wird, ob alle Angaben und Dokumente innert Frist eingereicht wurden. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist nun der Meinung, dass zusätzlich stichprobenweise kontrolliert werden soll, ob die eingereichten Angaben und Dokumente auch inhaltlich korrekt sind. Hierzu kann ich Ihnen sagen, dass eine solche inhaltliche Kontrolle für die zuständige Stelle, mutmasslich die Bundeskanzlei, mit unverhältnismässig grossem Aufwand verbunden wäre. Es würde auch weitere personelle Ressourcen bedingen. Zudem sollten die Erwartungen an eine solche stichprobenweise Kontrolle nicht allzu hoch gesteckt werden. Die zuständige Behörde könnte selber keine Administrativuntersuchung anordnen. Ich bitte Sie, bei Artikel 76e Absatz 1 bei der vom Ständerat beschlossenen Version einer formellen Kontrolle zu bleiben bzw. der Minderheit II (Binder) Ihrer Kommission zu folgen.
Damit habe ich zu den wesentlichen Anträgen auf der Fahne Stellung genommen. Ich werde mich nur noch zum Einzelantrag Aeschi Thomas äussern, der neu eingegangen ist.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.