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Zäch Guido · Nationalrat · 2002-11-25

Zäch Guido · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-25

Wortprotokoll

Hier stehe ich und kann nicht anders. Ich habe für ein Behindertengleichstellungsgesetz gekämpft, das diesen Namen verdient, und dabei viel riskiert. Nun haben professionelle Bedenkenträger ein Gesetz formuliert, das in die richtige Richtung zeigt, den Weg aber nicht konsequent genug verfolgt. Tatsächliche Gleichstellung in Ausbildung, Beruf und Gesellschaft ist mit diesem Gesetz leider nicht in Sicht; vor allem beseitigt es keine bestehenden baulichen Barrieren. Notwendig ist deshalb ein Verfassungsauftrag, der zu einem neuen, echten und zumutbaren Gleichstellungsgesetz für Behinderte führt. Ein Fortschritt für Menschen mit Behinderungen ist jetzt nur noch mit der Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte" zu erreichen.

Die ersten beiden Sätze der Neufassung von Artikel 8 Absatz 4 der Bundesverfassung sind gleichwertig mit dem geltenden Text. Der dritte Satz will bloss die baulichen Barrieren beseitigen und lautet wörtlich: "Der Zugang zu Bauten und Anlagen oder die Inanspruchnahme von Einrichtungen [PAGE 1734] und Leistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, ist soweit wirtschaftlich zumutbar gewährleistet." Darauf haben die Menschen mit Behinderungen in diesem Land ein begründetes Anrecht.

Schon 1981 - das ist mehr als zwanzig Jahre her - hat die Weltorganisation anlässlich des Uno-Jahres der Behinderten festgehalten, was mit Gleichstellung gemeint ist: Es geht um die volle Teilhabe und Gleichheit in unserer Zeit und Gesellschaft.

Dieses Grundrecht wollen wir unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit einrichten. Das Behindertengleichstellungsgesetz tut dies nur ungenügend; die baulichen Hindernisse bleiben bestehen. Deshalb braucht es eine neue Verfassungsbestimmung.

Stimmen Sie der Mehrheit der Kommission zu, und empfehlen Sie die Initiative zur Annahme.