Markwalder Christa · Nationalrat · 2021-03-03
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-03
Wortprotokoll
Die Justiz-Initiative ist ein gutes Beispiel für unsere lebendige direkte Demokratie. Wird von Bürgerinnen und Bürgern ein Missstand verortet, haben sie dank dem Initiativrecht die Möglichkeit, eine Verfassungsänderung zu verlangen. Auch wenn dieses Instrument der Volksrechte in den letzten Jahren zunehmend für Propagandafeldzüge politischer Parteien verwendet worden ist und noch immer wird, zeitlich geschickt geplant, sodass die Initiativen dann kurz vor eidgenössischen Wahlen zur Abstimmung gelangen, hat das Komitee sein Initiativrecht doch im klassischen Sinne wahrgenommen und ausserhalb von Partei- und Verbandsstrukturen über 130[NB]000 Unterschriften gesammelt. Dafür gebührt dem Initiativkomitee Respekt.
Auch die Anliegen sind hehr: Die Gewaltenteilung zu stärken, die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter sicherzustellen sowie das Vertrauen ins Bundesgericht zu fördern - das sind Ziele, die ich absolut teile. Hingegen erschliesst sich mir nicht, warum gerade durch ein Losverfahren für die Auswahl von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern die direkte Demokratie gestärkt werden sollte. Vielmehr ginge es dabei um Lotterie anstatt um Demokratie.
Der Verweis auf die altgriechische Polis und auf Montesquieu hinsichtlich ihrer Unterstützung eines Losverfahrens für die richterliche Unabhängigkeit ist zwar historisch interessant und kann philosophisch durchaus vertieft werden, doch derselbe Charles-Louis de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu, sagte einst auch: "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen." Damit stellt sich die grundsätzliche Frage der Notwendigkeit, das Auswahlverfahren für das Bundesgericht nach antiken oder aufklärerischen Vorbildern neu zu gestalten, die Amtsdauer zu beschränken und eine Abberufungsmöglichkeit einzuführen.
Eine der Hauptmotivationen der Initianten für diese Initiative ist, die Bundesrichterinnen und Bundesrichter von einer parteipolitischen Zugehörigkeit zu befreien. Aus meiner Sicht gehen sie dabei fälschlicherweise davon aus, dass eine politische Partei mit der Portierung von Richterkandidatinnen und -kandidaten potenziellen Einfluss auf deren Urteile nehmen könnte. Dem ist definitiv nicht so.
Als gute Demokratinnen und Demokraten respektieren wir selbstverständlich die Gewaltentrennung und die Unabhängigkeit der Justiz. Vielmehr sollen das geltende Auswahlverfahren und das Wahlsystem dazu dienen, dass das politische Meinungsspektrum der Bevölkerung auch an den Gerichten einigermassen repräsentativ abgebildet ist. Es ist deshalb legitim, im Vorfeld von Richterwahlen zu erfahren, wo die Kandidierenden sich selbst weltanschaulich verorten; dies wäre mit einem Losverfahren nicht mehr gewährleistet. Ebenso wenig wäre eine einigermassen adäquate Geschlechterverteilung gewährleistet, da im Initiativtext nur die angemessene Vertretung der Landessprachen vorgesehen ist.
Wichtig ist festzuhalten, dass es keine Voraussetzung ist, einer politischen Partei anzugehören, um Bundesrichterin oder Bundesrichter zu werden. Es ist zwar die Norm und nicht die Ausnahme, aber das ist auch nicht verwerflich.
Was das von den Initianten monierte Übel der "Mandatssteuer" betrifft, das seit vielen Jahren auch von der Greco, der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption, kritisiert und von den politischen Parteien sehr unterschiedlich gehandhabt wird: Wir sind durchaus bereit, es aufzugeben. Wir danken den anderen Parteien für ihre diesbezügliche Unterstützung. Eine entsprechende parlamentarische Initiative unseres Fraktionschefs Beat Walti ist in der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen hängig.
Bei uns in der FDP, wo diese Mandatsbeiträge freiwillig entrichtet werden, betrug die Summe im letzten Jahr 31[NB]000 Franken, dies bei 21 Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern an den eidgenössischen Gerichten. Sie können selber rechnen: Pro Kopf sind es knapp 1500 Franken.
Gemäss unserer Auffassung funktioniert das heutige System gut, lässt sich aber dahingehend verbessern, dass das System der "Mandatssteuern" eliminiert und damit die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter deutlich unterstrichen wird.
Ich bitte Sie deshalb, die Justiz-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und die beiden Minderheitsanträge abzulehnen, die indirekte Gegenvorschläge verlangen.