Bischof Pirmin · Ständerat · 2021-03-04
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-04
Wortprotokoll
Ich erlaube mir nur zwei Bemerkungen oder, wenn Sie so wollen, zwei Wünsche: einen staatspolitischen und einen wirtschaftspolitischen Wunsch.
Zum staatspolitischen Wunsch: Die Schweiz ist eine bewährte Demokratie mit einer demokratischen Ordnung, die in der Verfassung steht und sich als stabil erwiesen hat. Ob eine demokratische Ordnung funktioniert oder nicht, zeigt sich in der Krise. Wir stecken in einer Krise! Deshalb ist es auch in einer Krise wichtig, dass man die verfassungsmässige Ordnung einhält.
Aus diesem Grund werden Sie heute in diesem Rat keinen einzigen Antrag sehen, der verlangt, dass irgendein Öffnungsdatum in das Gesetz hineingeschrieben wird: ein Öffnungsdatum für eine Branche, für eine Gruppe von Branchen oder wofür auch immer. Das hat seinen Grund. Gemäss unserer Verfassungsordnung sind die Entscheidstrukturen klar, und zwar auch in der Krisensituation und der dringlichen Lage, die wir haben. Diese, sagen wir jetzt einmal, operativen Entscheide wie das Datum der Öffnung eines Bereichs sind Sache des Bundesrates und nicht des Parlamentes, auch wenn das Parlament nicht mit allen Entscheiden einverstanden ist.
Es ist auch richtig, dass diese Ordnung so in der Verfassung ist. Stellen Sie sich vor, das Parlament würde in der Gesetzgebung - Gesetzgebung ist unsere Aufgabe! - damit beginnen, Daten festzulegen. In diesem Bereich würde das heissen: Der Bundesrat wäre verpflichtet, auf den 20. März irgendeine Gruppe von Betrieben zu öffnen, beispielsweise die Restaurants. Nehmen Sie zudem an, dass Tage später eine starke Fallzahlensteigerung eintreten würde, die den Bundesrat zum Handeln zwänge. Das hätte dann die merkwürdige Folge, dass der Bundesrat irgendwelche Betriebe schliessen könnte, ja schliessen müsste, aber nicht die Betriebe aus den Branchen, die durch das Parlament ins Gesetz geschrieben worden sind. Das wäre nicht die Meinung des Parlamentes und, glaube ich, auch nicht derjenigen Vertreter, die diese Datumspolitik verfolgen.
Das heisst umgekehrt aber nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass das Parlament die Politik des Bundesrates einfach kritiklos mittragen muss. Das Parlament hat das Recht und die Pflicht, die Politik des Bundesrates als Gesetzgeber zu begleiten.
Die Schweiz ist nicht nur eine Demokratie, sondern auch ein Rechtsstaat, und ein Rechtsstaat basiert auf den Grundrechten der einzelnen Menschen in diesem Staat. Die Grundrechte sind in den letzten Wochen und Monaten - verständlicherweise - durch Pandemie-Entscheide des Bundesrates eingeschränkt worden, zum Teil massiv. Ich bestreite die Notwendigkeit dieser Einschränkungen nicht, aber es bleibt auch bei diesen Einschränkungen beim Grundsatz, dass Offenheit und Freiheit die Regel sind und Einschränkungen die Ausnahme. Für die Ausnahme ist die Regierung beweispflichtig, und zwar für jede einzelne Ausnahme bzw. Einschränkung der Grundfreiheiten der Menschen in diesem Land!
Der Bundesrat darf und in Krisensituationen muss er Freiheiten einschränken, aber er muss in jeder Situation und zu jedem Zeitpunkt begründen können, warum er eine bestimmte Massnahme trifft, und sagen können, ob diese eine Woche oder einen Monat später immer noch stimmt. Da bin ich mir, [PAGE 74] liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht ganz sicher, ob das immer mit der nötigen Ernsthaftigkeit geschieht.
Ich will den Terrassenstreit der letzten Woche nicht noch einmal hochstilisieren, aber er zeigte doch ein bisschen, wie die Zweifel gewisser Parlamentarier an der Evidenz von Schliessungen seitens des Bundesrates nicht durch sachliche Argumente beseitigt werden konnten. Es ist für mich als Laien - ich komme nicht aus einem Bergkanton - nach wie vor nicht ersichtlich, wieso Aussenterrassen in der jetzigen epidemiologischen Situation geschlossen sein müssen. Eine schlüssige Begründung hierfür habe ich nicht gehört. Etwas Ähnliches gilt für die sogenannte 5-Personen-Regel.
Ich will dem Bundesrat nicht in die Gesetzgebung hineinreden; das sind Entscheide des Bundesrates in der dringlichen Lage. Ich erwarte aber vom Bundesrat eine sachorientierte und subsidiäre Entscheidung in diesen Bereichen. Nur die mindestmögliche Einschränkung, die mindestnötige Einschränkung ist eine zulässige Einschränkung - auch in einer Krisensituation. Deshalb ist diese mindestmögliche Einschränkung zu prüfen und dann umzusetzen.
Meine zweite kurze Bemerkung: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben Ihres Rates hat sich ja insbesondere eingehend mit den Härtefallmassnahmen beschäftigt. Diese Härtefallmassnahmen sind meines Erachtens eine gute Konstruktion. Sie sind eigentlich aus dem Parlament gekommen, nicht aus dem Bundesrat. Die Härtefallregel - das sagt das Wort eigentlich - möchte Unternehmungen schützen, die in der Krise stark betroffen waren, insbesondere von staatlichen Einschränkungen. Wir sind im Moment in einer etwas gefährlichen "Geleiselage". Wir sind daran, die Härtefallidee zu verlassen und schrittweise zu einer Art Umsatzgarantie für die schweizerischen Unternehmungen überzugehen. Das wäre falsch. Härtefall bedeutet Härtefall; in diesen Fällen soll der Staat helfen. Doch es gibt in einer freien Marktwirtschaft keine Garantie genereller Art für irgendeinen Umsatz. Wenn der Staat einen Betrieb nicht geschlossen hat und wenn der Staat seine Tätigkeit nicht eingeschränkt hat, dann gibt es grundsätzlich einmal keinen Anspruch auf Subventionen von staatlicher Seite, auch wenn Umsatzeinbrüche eingetreten sind.
Ich wünsche mir, dass wir diesen Grundsatz in den folgenden Minuten und Stunden beherzigen, auch beim Sprechen dieser grossen Hilfskredite.