preparatory:AB 277261
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-03-04
Wortprotokoll
Ich stütze mich hier auf die Angaben des SECO. Die Frage der Rückwirkung hat Ihnen Herr Noser erklärt. Wir sind der Meinung, dass wir in diesem Fall die Rückwirkung bzw. ein Gesuch noch akzeptieren können, und zwar aufgrund der jeweils sehr kurzfristig erfolgten Beschlüsse des Bundesrates. Wir verabschieden eine Verordnung ja in der Regel am Freitag, und sie tritt am Montag um 0.00 Uhr in Kraft. In diesem zweiten Lockdown sind wir insbesondere mit den Detailhandelsgeschäften auf eine Branche getroffen, die dieses Vorgehen nicht kannte. Hier wäre unsere Aussage sozusagen: Gnade vor Recht, damit wir ihnen die Möglichkeit bieten, das noch nachzuholen.
Es ist eine Ausnahme, aber aus unserer Sicht ist sie gerechtfertigt. Es betrifft auch nicht Hunderttausende, denn viele haben es gecheckt. Wie Herr Levrat gesagt hat, haben gerade die Kleineren, die zum ersten Mal mit dieser Situation konfrontiert wurden, das schlicht und einfach verpasst. Hier würden wir meinen, es wäre ein angebrachter Akt der Fairness, ihnen zu sagen, dass man ihnen diese Möglichkeit noch einmal bietet. Das gibt logischerweise mehr Arbeit. Ich denke aber, es ist vertretbar und verkraftbar, denn die gesetzliche Tätigkeit muss ja eigentlich immer nachvollziehbar und glaubwürdig bleiben.
Wir haben wirklich Leute getroffen, die nicht gewusst haben, wie das geht. Sie waren plötzlich ausserhalb dieser Anmeldefrist. Ich würde Sie also bitten, für einmal hier bei der Mehrheit zu bleiben, bei allem Verständnis für die Argumentation der Minderheit. Betroffen sind insbesondere KMU und Kleinere, und es ist gerechtfertigt, wenn wir diese Möglichkeit schaffen, wie wir sie hier vorschlagen.[GZ]
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.