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AB 277365

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-03-08

Wortprotokoll

Aufgrund des Lockdowns vom Januar hat der Bundesrat festgestellt, dass die bestehenden Entschädigungsgrundlagen im Covid-19-Gesetz nicht ausreichen, um die Härtefälle zu lösen. Das war der Grund für diese dringliche Gesetzesrevision.

Wir haben den bisherigen Pfad weiter beschritten und haben Folgendes festgelegt: erstens die Weiterführung der Massnahmen im Bereich der Arbeitseinkommenssicherung - Arbeitslosenversicherung, Kurzarbeit -, zweitens die Härtefallentschädigung für die Betriebe und drittens die Massnahmen im Bereich "Zusammenleben und Kultur", wie ich ihn einmal nennen würde. Das sind die drei Pfeiler, auf denen wir diese Gesetzesrevision aufgebaut haben. [PAGE 229]

In der soeben geführten Diskussion haben Sie festgestellt, dass das in den Hintergrund tritt. Kaum jemand hat angesprochen, dass wir dafür 10 Milliarden Franken einsetzen. Dafür kam es zu einem grossen Wehklagen und zu Äusserungen darüber, welches die richtigen und wichtigen gesundheitspolitischen Massnahmen seien. Diesen Bereich werden wir im Block 1 sicher noch besprechen.

Mir geht es darum - und das ist eigentlich der Grund dieser Gesetzesrevision -, die Entschädigung so vorzunehmen, dass all jene, die betroffen sind, mindestens einen Teil dieser Entschädigung oder Schadensminderung erhalten. Es ist auch wichtig, dass wir über die Frage diskutieren, was richtig und was falsch ist und in welcher Situation wir uns befinden. Im Rahmen dieser Gesetzgebung haben Sie diese Möglichkeit. Sie sind Gesetzgeber, und Sie können entscheiden, was Sie dort einfügen wollen. Ich bitte Sie aber doch, sich auf den Kern zu konzentrieren, nämlich Voraussetzungen zu schaffen, damit betroffene Personen und betroffene Unternehmen zu einer Entschädigung kommen.

Ich gehe dieses Gesetz kurz durch - das wurde ja eigentlich noch nicht gemacht. Wir haben den Bereich der Härtefälle. Hier haben wir ein Konstrukt vorgesehen, das im Ständerat bereits genehmigt wurde. Wir sprechen von Unternehmungen mit bis zu 5 Millionen Franken Umsatz. Diese haben eine Entschädigung von maximal 20 Prozent des Umsatzes zugute, also maximal 1 Million Franken A-Fonds-perdu-Beiträge. Das sind die Unternehmen mit bis zu 5 Millionen Franken Umsatz. Wir gehen davon aus, dass hier etwa 65[NB]000 Betriebe grundsätzlich berechtigt sind. Das ist der erste Teil; da gehen wir davon aus, dass es rund 6 Milliarden Franken kosten wird, und wir schlagen Ihnen vor, dass die Kantone an diese 6 Milliarden Franken 30 Prozent zu bezahlen haben.

Dann kommen wir zu einem zweiten Teil: Betriebe, die über 5 Millionen Franken Umsatz haben. Hier stellen wir ein Paket von 3 Milliarden Franken zur Verfügung, und wir schlagen vor, dass das ausschliesslich durch den Bund finanziert wird - auch in dem Sinne, dass in der ganzen Schweiz die gleichen Regeln gelten sollen. Hier nehmen wir Ihre Forderungen eigentlich etwas vorweg, indem wir versuchen, zu standardisieren. Wir haben das ja bereits im Januar gemacht, als wir gesagt haben, dass Betriebe, die mehr als 40 Tage geschlossen sind, automatisch Härtefälle sind und das nicht nachzuweisen haben. Damit sind rund 60[NB]000 Betriebe von dieser Administration entlastet. Sie sind Härtefälle, und man behandelt sie als Härtefälle, und die grossen Betriebe, die grösstenteils auch in mehreren Kantonen tätig sind, werden nach eidgenössischen Regeln abgehandelt. Ich meine, dass wir damit Ihr Anliegen eigentlich erfüllt haben.

Dann haben wir eine weitere Milliarde Franken zur Verfügung, das ist die sogenannte Bundesratsreserve; die haben wir von 750 Millionen Franken auf 1 Milliarde Franken aufgestockt. Hier möchten wir in Härtefällen kantonale Unterschiede ausgleichen. Im Moment steht vor allem die Frage des Tourismus, nicht nur des Wintertourismus, sondern insbesondere auch des städtischen Tourismus, im Vordergrund. Da können aus dieser Bundesratsreserve zusätzliche Entschädigungen zuhanden der betroffenen Kantone geleistet werden.

Das ist dieses Konzept. Es ist relativ einfach: Betriebe mit einem Umsatz von bis zu 5 Millionen Franken erhalten 20 Prozent, maximal 1 Million Franken. Und bei Betrieben, deren Umsatz darüber hinausgeht, haben wir wieder standardisiert.

Sie haben mehrmals beklagt, es laufe nicht, und es den Kantonen angekreidet. Hier würde ich schon bitten: Erkundigen Sie sich einmal bei Ihren Kantonen! Es mag sein, dass es etwas harzig angelaufen ist, bis die Kantone hier Fuss gefasst haben. Wir stellen fest, dass bis heute etwa 35[NB]000 Gesuche eingereicht worden sind. Davon ist mehr als die Hälfte bereits behandelt, bewilligt, und die Bezahlungen laufen. Ich habe beispielsweise heute Morgen mit dem Zürcher Finanzdirektor gesprochen. Er hat mir gesagt, dass bis Ende des Monats 1,2 Milliarden Franken ausbezahlt sind. Das ist ein gutes Bild. Ich glaube, das ist etwa der Durchschnitt.

All diejenigen, die gesagt haben, die Kantone würden das verzögern, man müsse den Kantonen jetzt Beine machen und weiter standardisieren, die schiessen dann definitiv ein Eigengoal! Wenn Sie diesen Prozess, der in den Kantonen angelaufen ist, jetzt stoppen, gibt es eine Verzögerung um Wochen. Wenn Sie irgendwelche Standards festlegen, beginnen die Kantone nämlich noch einmal von vorne.

Wir leben damit, dass es unterschiedliche Entschädigungsvergütungen gibt. Sie müssen aber auch sehen, dass Kantone und kantonale Parlamente entsprechende Kredite bewilligt haben, entsprechende Verordnungen und Gesetze verabschiedet haben. Wenn die Kantone selbst Geld bezahlen, können sie auch mitsprechen, wie sie die Probleme lösen wollen.

Wir haben also im Gegensatz zu dem, was ich jetzt gehört habe, ein gutes Gefühl. Die Sache ist bei den Kantonen angelaufen. Die Entschädigungen laufen: Bis Ende des Monats dürfte ein wesentlicher Teil ausbezahlt werden. Wenn Sie das Gesetz noch ändern, beginnen wir wieder von vorne. Ich möchte Sie bitten, vorsichtig zu sein. Es geht auch um die Rechtssicherheit. Wir haben natürlich auch Entschädigungen, die jetzt gesprochen wurden, die angefochten werden. Wenn Sie mitten im Prozess noch die Gesetze ändern, haben wir den Krieg nicht mit den Unternehmen, sondern mit Dutzenden von Juristen, die irgendwelche Entschädigungen oder Entscheide anfechten. Das müssen wir verhindern!

Wir haben ein einfaches und relativ klares Konzept mit den Kantonen ausgearbeitet. Es läuft bei den Kantonen, und das sollten wir so belassen. Das ist dieses Härtefallregime; zu den Details kommen wir dann noch im Rahmen der entsprechenden Beratungen.

Weiter geht es um die Arbeitslosenversicherung. Hier führen wir den bisherigen Pfad eigentlich weiter. Wir beantragen Ihnen eine Verlängerung der Taggelder für versicherte Personen um drei Monate - also die Sicherung der Arbeitseinkommen. Gleichzeitig beantragen wir Ihnen - das ist dann auch im Nachtragskredit -, dass wir zulasten der Bundeskasse die Kurzarbeitsentschädigung in dieser Phase übernehmen. Wir beantragen Ihnen dazu im Nachtragskredit 6 Milliarden Franken, damit die Arbeitslosenversicherung entsprechend entlastet wird.

Nicht zu vergessen ist aber in diesem Zusammenhang, dass natürlich auch die steigende Arbeitslosigkeit die Arbeitslosenkasse belastet. Wir gehen davon aus, dass die zusätzliche Belastung für die Arbeitslosenkasse etwa 2 Milliarden Franken betragen wird. Sie haben das nicht zu bewilligen, aber die Grenze, ab welcher die Lohnabzüge erhöht werden müssten, kommt damit etwas näher. Das ist einer dieser Bereiche.

Im Bereich der Arbeitslosenversicherung geht es weiter noch um die Aufhebung der Voranmeldefrist für Kurzarbeit und die Verlängerung der Gültigkeitsdauer um sechs Monate, dies mit der Kompetenzerteilung an den Bundesrat, damit er die 18 Monate auf 24 Monate verlängern kann, sollte sich diese Situation nicht entschärfen.

Das ist der Bereich Arbeitslosigkeit. Sie kennen diese Instrumente im Grunde genommen. Wir führen sie einfach fort. Ich glaube, das ist eine sehr wichtige Säule. Damit können wir gegenüber der Bevölkerung sagen: Im Bereich der Arbeitslosigkeit steht der Staat dafür ein, dass die Arbeitslosenentschädigung ausgerichtet wird. Das ist eine Ergänzung zum Konzept der Unterstützung der Betriebe im Sinne der Härtefälle.

Ein weiteres Element ist die Kinderbetreuung. Hier setzen wir Ihre Motion 20.3917 um; es geht um einen Betrag von 20 Millionen Franken als Beitrag an die öffentlichen Kinderkrippen.

Dann geht es um die Kulturschaffenden. Hier beantragen wir Ihnen keinen neuen Kredit, aber die bereits gesprochenen Kredite sollen nicht nur für Kulturunternehmen sein, sondern ihre Verwendung soll auf die Kulturschaffenden erweitert werden.

Weiter haben wir zurzeit eine Arbeitsgruppe, die sich um den Bereich Seilbahnen, Touristentransport kümmert. Hier haben wir noch keine definitive Lösung. Wir möchten die Auswirkungen in dieser Saison auf die grösseren touristischen Infrastrukturen im Bereich Verkehr etwas abschätzen. Wir werden dann vermutlich noch einmal eine Rechtsgrundlage schaffen müssen bzw. diese aus dem Bundesgesetz über die Personenbeförderung ableiten, wenn dort noch eine [PAGE 230] Entschädigung notwendig wäre. Diese Frage ist im Moment also offen; wir beurteilen sie laufend und werden sie nach der Wintersaison abschliessend klären.

Weiter haben wir die Möglichkeit einer Neuauflage der Bürgschaftskredite geprüft. Eine Frage war ja insbesondere, ob wir damit schneller wären als mit diesem Härtefallprogramm. Wir stellen fest: Nein, wir wären nicht schneller. Wir müssten dafür auch wieder die Grundlage haben, um Kredite zu sprechen. Das würde heissen, es würde bis Mitte April gehen, und wir gehen davon aus, dass Mitte April ein Grossteil der Härtefallhilfen ausbezahlt sein wird. Wir sind also auf diesem Weg schneller. Über die Härtefallhilfen erhalten die meisten Betriebe Geld, das sie nicht zurückbezahlen müssen; das ist im Moment der entscheidende Punkt. Also meinen wir, dass wir hier gut unterwegs sind.

Wir schliessen aber nicht aus, dass ein neues Bürgschaftsprogramm aufgelegt werden muss. Es gibt ja auch noch eine Zeit nach dieser Krise: Dann werden wir Betriebe haben, die nicht mehr investieren können, keine Gewinne erzielen und investieren sollten. Dann könnte man ein solches Programm mit einer neuen Zielsetzung vielleicht noch einmal prüfen. Im Moment bereiten wir es zwar vor, meinen aber nicht, dass es unmittelbar notwendig ist, dies parallel zu den laufenden Eingaben der Gesuche noch zu machen.

Das ist der Sinn, Zweck und Inhalt dieser Gesetzesänderung aus unserer Sicht: Sicherheit zu schaffen in Bezug auf Arbeitseinkommen, Sicherheit zu schaffen in Bezug auf Härtefälle für die Unternehmen und einen Beitrag für das gesellschaftliche Leben zu leisten. Uns scheint ganz zentral, dass wir mit diesen Massnahmen jetzt Sicherheit schaffen. Man wird immer wieder einen Fall finden, bei dem man sagen kann: Das hier ist nicht richtig gelaufen. Aber es gibt inzwischen Tausende von Fällen, die korrekt gelaufen sind. Wir erhalten Dankesschreiben, die Leute sind zufrieden, und andere warten noch ab.

Wir müssen aber auch sehen, dass wir doppelt so viele Gesuche zu behandeln haben wie im letzten Frühjahr mit dem Bürgschaftsprogramm - doppelt so viele Gesuche! Und wir erteilen nicht nur einfach Darlehen, sondern wir geben Geld, das nicht zurückbezahlt werden muss. Dieses Geld gehört unseren Steuerzahlern, und es ist richtig und wichtig, dass wir die Abläufe korrekt prüfen; das kann zwei, drei Tage länger dauern, als man es sich vielleicht erhoffen würde.

Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten. Führen Sie auch die Diskussion über Massnahmen und darüber, wie sie zu korrigieren wären! Wir haben auch dort, um das abschliessend zu sagen, keine grundsätzlichen Differenzen, auch nicht mit den Kritikern in Ihrem Rat.

Der Bundesrat will, wie die Mehrheit oder alle unter Ihnen, möglichst schnell zu einem Normalbetrieb zurückkehren. Er will, dass die Leute wieder an die Arbeit gehen können und dass Betriebe geöffnet werden. Wir diskutieren über das Tempo; die Auffassungen dazu sind unterschiedlich: Der Bundesrat ist in diesem Punkt vorsichtiger unterwegs als ein Teil von Ihnen, der mit dieser Gesetzgebung ein schnelleres Tempo fordern wird. Das ist keine exakte Wissenschaft, definitiv nicht, sondern das ist sehr viel persönliche Entscheidung, auch in Bezug auf die Frage des Risikos, das man eingehen will. Es ist auch immer wieder diese Abwägung zwischen gesundheitlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Massnahmen.

Die Vorlage selbst, die wir Ihnen unterbreiten, scheint uns solide zu sein; sie ist, so gut wie möglich, mit den Kantonen und der Unternehmerschaft abgesprochen.

Was ich mir abschliessend noch erlaube, Sie zu bitten, ist Folgendes: Übertreiben Sie bitte nicht mit neuen und wesentlich erhöhten Beiträgen! Was jetzt auf dem Tisch liegt, wird genügen, um das, was jetzt abgegolten werden muss, auch korrekt abzugelten. Es macht wohl keinen Sinn, diese Beträge jetzt massgeblich zu erweitern, denn wir sind immer noch in dieser Krise. Weder Sie noch ich wissen, wann die Krise beendet sein wird. Allenfalls müssen wir in drei oder sechs Monaten halt noch einmal Korrekturen vornehmen. Aber ich habe etwas Respekt, fast ein bisschen Angst davor, dass jetzt alle Fenster geöffnet werden und man einfach einmal Geld à gogo verteilt.

Es sind Steuergelder, und da müssen wir vorsichtig sein. Ich bitte Sie, bei diesen Entscheiden doch abzuwägen, denn was Sie jetzt nicht ausgeben, können Sie später noch ausgeben. Was Sie jetzt ausgeben, haben Sie aber später nicht mehr.

In dem Sinne bitte ich Sie um Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates.