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AB 277724

Carobbio Guscetti Marina · Ständerat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-08

Wortprotokoll

Ich wollte jetzt intervenieren, bevor wir die verschiedenen Artikel beraten, bei welchen noch Differenzen bestehen, damit ich meine Meinung zu diesem Kompromiss insgesamt abgeben kann, auf den uns Kollege Ettlin als Berichterstatter hingewiesen hat. Vorher gebe ich meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Mitglied des Initiativkomitees der Volksinitiative "für eine starke Pflege". Wie der Berichterstatter, Herr Ettlin, gesagt hat, habe ich bei diesem Kompromiss mitdiskutiert. Deshalb nehme ich jetzt allgemein Stellung zu allen offenen Punkten und zum vorliegenden Kompromiss.

Der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für eine starke Pflege" hat zum Ziel, wesentliche und zentrale Elemente der Volksinitiative rasch gesetzlich umzusetzen. Mit der parlamentarischen Initiative 19.401 haben wir [PAGE 112] seinerzeit anerkannt, dass neben weiteren Punkten auch eigenverantwortliche Handlungsbereiche für Pflegefachpersonen im KVG abgebildet werden sollen. Dies entspricht einem langjährigen Anliegen der Pflegefachpersonen, zumal dies in der Realität bereits gelebt wird. Die gesetzliche Anerkennung dieser Fachpersonen ist überfällig.

Die Diskussionen im Parlament in den letzten Jahren haben gezeigt, dass grosse Befürchtungen bezüglich eines ungerechtfertigten Mengenwachstums bestehen für den Fall, dass nicht mehr für alle pflegerischen Leistungen eine ärztliche Anordnung nötig ist. Deshalb hat bereits die SGK-N in ihrem ersten Entwurf in Artikel 55b die Möglichkeit geschaffen, dass die Zulassung von neuen Leistungserbringern in der Pflege eingeschränkt werden kann, wenn in einem Kanton die Pflegekosten pro versicherte Person den Schweizer Durchschnitt übersteigen. Die Mehrheit des Ständerates sah die Lösung in einer für mich inhaltlich unklaren Vereinbarung mit den Versicherern, die den Krankenkassen die Macht gegeben hätte, die Zulassung der Leistungserbringerinnen im eigenverantwortlichen Bereich selber zu steuern. Das war nicht akzeptabel. Wir hätten damit einmal mehr die Diskussion über den Kontrahierungszwang auf dem Buckel der Pflegenden ausgetragen.

Nun liegt ein Kompromiss vor, der sich wesentlich von dieser Version mit den Vereinbarungen unterscheidet und den ich aus folgenden Gründen unterstützen kann:

1.[NB]Die gesamtschweizerischen Verträge werden explizit zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Versicherer abgeschlossen, nicht zwischen einzelnen Leistungserbringern und den Versicherern; dies war in der früheren Lösung unklar.

2.[NB]Es ist im Gesetz geregelt, dass sich diese Verträge inhaltlich auf die Überwachung und die Korrektur von ungerechtfertigtem Mengenwachstum beziehen. Auch wenn ich persönlich die Befürchtungen bezüglich einer solchen Entwicklung nicht teile, sehe ich die politische Notwendigkeit, diese Formulierung so ins Gesetz aufzunehmen. Korrekturmassnahmen bei einem ungerechtfertigten Mengenwachstum sehe ich z. B. in einer Stundenbeschränkung der entsprechenden Leistungen. Das hängt aber auch von den Entscheiden in den nächsten Schritten ab, wenn der Bundesrat dem Kompromiss und dem Gegenvorschlag zustimmt.

Ein zentraler Punkt für mich und die anderen Mitglieder, die in der ersten Lesung gegenüber der Mehrheit der Kommission skeptisch waren und jetzt zu diesem Kompromiss stehen, ist, dass der Bundesrat die Einzelheiten regelt, wenn die Verbände der Versicherungen und die Verbände der Leistungserbringer sich nicht einigen können. Damit bleiben wir in der aktuellen Logik, dass nicht die Krankenversicherungen abschliessend entscheiden, welche Kriterien die Leistungserbringer zu erfüllen haben, sondern der Bundesrat. Somit gibt es keine Lockerung des Kontrahierungszwangs.

Der andere wichtige Schritt ist - und das hat der Berichterstatter vorhin erwähnt -, dass die Kantone Ausbildungsunterstützung gewähren. Die Zahlen sprechen für sich: Wir bilden gemäss nationalem Versorgungsbericht seit Jahren nicht einmal die Hälfte der 6075 pro Jahr benötigten Pflegefachpersonen aus. Es ist deshalb dringend, dass interessierten Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen von einer Pflegeausbildung absehen müssen, der Weg durch diese Unterstützungsleistungen geebnet wird.

Nur mit einem gesamtschweizerischen Effort kann es uns gelingen, diesen Missstand zu beheben und zu verhindern, dass die Schweiz in einen Pflegenotstand gerät. Die Lösung soll verpflichtend für alle Kantone gelten. So wird sichergestellt, dass die Kantone flächendeckend in die Ausbildung von mehr Pflegefachpersonen investieren.

Wie wichtig genügend Pflegefachpersonen sind, haben wir im vergangenen Jahr erlebt. Denn die Anzahl der zur Verfügung stehenden Betten war nicht das Problem. Wir haben zu wenig gut ausgebildetes Pflegefachpersonal, das sich um die Patienten und Patientinnen kümmern könnte. Die Pflegenden in unserem Land leisten eine hervorragende Arbeit - nicht nur während der Pandemie. Es ist wichtig, mit einem inhaltlich guten Gegenvorschlag ein Zeichen zu setzen.

Ich bin deshalb der Meinung, dass diesem Kompromiss und den Anträgen der SGK-S zu den Artikeln 6 und 25a zuzustimmen ist. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen, die sich dafür eingesetzt haben, diesen Kompromiss zu erreichen, und ich hoffe, dass jetzt auch der Rat diesem Kompromiss zustimmen wird.

Ich habe jetzt das Wort ergriffen, weil ich wirklich zeigen wollte, dass wir an diesem Kompromiss mitgearbeitet haben.