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Ryser Franziska · Nationalrat · 2021-03-08

Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2021-03-08

Wortprotokoll

Die Kultur- und Eventbranche wurde von der Pandemie besonders hart getroffen: Veranstaltungen wurden bereits ganz zu Beginn der Pandemie verboten, Aufführungen vor 50 Leuten wie im Herbst waren kaum rentabel, und aktuell sind gar keine Veranstaltungen möglich. Trotzdem sind diese Unternehmen heute von der Härtefallunterstützung ausgeschlossen. Das macht schlicht keinen Sinn. Mit den Härtefallmassnahmen haben wir ein Instrument geschaffen, um denjenigen Unternehmen zu helfen, die am stärksten von der Pandemie betroffen sind. Dort, wo fixe Betriebskosten nicht mehr bezahlt werden können, greifen sie als Ergänzung zu den anderen Unterstützungsmassnahmen wie Kurzarbeit, Erwerbsersatz oder den verbürgten Covid-Krediten.

Im Kultur- und Sportbereich aber gilt dies nicht mehr. Wenn diese Unternehmen einmal eine Ausfallentschädigung erhalten haben, verfällt ihr Anspruch auf eine Härtefallentschädigung. Dabei wären gerade sie auf solche Härtefallunterstützungen angewiesen. Es kann doch nicht sein, dass wir mit der Härtefallregelung ein Auffangnetz für Einzelfälle schaffen und gleichzeitig einzelne Branchen von dieser Einzelfallprüfung ausschliessen.

Für kleine Kulturunternehmen mögen die Ausfallentschädigungen der Kantone ausreichen, für grosse hingegen nicht, denn Ausfallentschädigungen werden von den Kantonen gedeckelt. Ein grösseres Kino beispielsweise bekommt deshalb nicht 80 Prozent des Ausfalls rückerstattet, sondern nur den maximal gedeckelten Betrag und kann damit nur einen Bruchteil der Fixkosten bezahlen.

Mit dem Antrag meiner Minderheit soll auch diesen Unternehmen der Zugang zur Härtefallunterstützung ermöglicht werden. Zu prüfen, ob eine solche dann im Einzelfall angemessen ist, untersteht weiterhin den Kantonen. Es gibt keinen Automatismus: Jedes Unternehmen muss einen Antrag stellen, jedes Unternehmen wird einzeln geprüft. Diese Unternehmen würden auch nicht doppelt entschädigt, im Gegenteil: Wenn bereits einmal eine Ausfallentschädigung bewilligt wurde, ist diese bei einer allfälligen Härtefallunterstützung in Abzug zu bringen.

Erinnern wir uns doch an die ursprüngliche Idee der Härtefallmassnahme, nämlich diejenigen Unternehmen aufzufangen, bei denen die bestehenden Massnahmen zu wenig greifen. Schränken wir diese Regelung nicht unnötigerweise ein, sondern überlassen wir den Kantonen die Prüfung der Härtefallgesuche, unabhängig von den Branchen. [PAGE 233]