Würth Benedikt · Ständerat · 2021-03-08
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-08
Wortprotokoll
Es wird Sie nicht überraschen, dass ich Sie bitte, die Motion anzunehmen. Wenn Bundesrat Berset jeweils im Herbst - im September oder Oktober - bekannt gibt, wie es im nächsten Jahr bezüglich Prämien aussieht, dann gibt es immer zwei Effekte: Es gibt eine nationale Berichterstattung, die Bundesrat Berset bestreitet. Und dann gibt es auch eine kantonale Berichterstattung. Sie können sich erinnern: In den Medien werden dann die [PAGE 125] Rankings erstellt, in welchen Kantonen das Prämienvolumen wie stark wächst. Es werden Mutmassungen angestellt. Die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren müssen hinstehen und erklären, wieso es eine Zunahme oder wieso es eine Abnahme gibt. Zum Teil sind diese Erklärungen relativ schwierig zu vermitteln.
Aber wieso ist das eigentlich so? Wenn ich auf Ihre Ausführungen abstelle, müsste ich sagen: Diese Übung muss nur der Bund bestreiten, die Kantone nehmen es einfach zur Kenntnis. Aber wieso haben wir unterschiedliche Prämien in den Kantonen? Diese Frage müssen wir uns stellen. Es ist eigentlich ganz einfach. Denn das Prinzip ist ja, dass das Prämienkollektiv in einem Kanton auch für die Leistungen, die die Kantonsbevölkerung in Anspruch nimmt, aufkommt - nicht mehr und nicht weniger. Es geht um diese verschiedenen Leistungen im Gesundheitssektor.
Es geht um die ambulanten Leistungen, da bezahlen die Versicherer voll, 100 Prozent, jedenfalls solange wir noch nicht die Efas haben. Und es geht auch um die stationären Leistungen. Dort stehen die Kantone massgeblich in der Finanzierungspflicht. Es ist nicht ein Detail, was wir hier diskutieren. Wir reden bei den Gesundheitskosten von einem Anteil von 14 Prozent an einem kantonalen Haushalt; wir reden darüber, wie stark wir den Steuerzahler belasten; und wir reden darüber, wie stark der Prämienzahler in einem Kanton belastet ist. Vor diesem Hintergrund ist es schon wichtig, dass die Kantone nicht nur Kenntnis über die Kostenstrukturen haben, sondern eben auch über den Prämientarif.
Wir wollen alle, insbesondere auch die Versicherer, dass die Kantone Anstrengungen unternehmen, dass diese Leistungen, die ich vorhin erwähnt habe, effizient, kostengünstig und auch wirtschaftlich erbracht werden können. Es soll nicht zu viele Angebote in einem Kanton geben, die Angebotsplanung soll massvoll gemacht werden. Die Kantone haben die Instrumente im stationären Bereich usw. Gerade vor diesem Hintergrund ist es doch legitim, dass am Schluss der Kanton auch das Ergebnis seiner Anstrengungen überprüfen und gegenüber der Aufsichtsbehörde, dem BAG, Stellung nehmen kann - nicht mehr und nicht weniger.
Es ist nicht so, wie das jetzt zum Teil gesagt wird, dass es eine Vermischung der Aufsicht gibt - überhaupt nicht. Die Aufsichtsstruktur bleibt, wie sie ist. Es geht lediglich um eine Stellungnahme der Kantone in der Frage der Angemessenheit der Prämientarife. Mit Blick auf das ganze Gesundheitssystem ist das mehr als gerechtfertigt. Darum bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.
Es ist am Schluss des Tages keine weltbewegende Sache, das muss man auch einräumen. Es ist auch nicht wirklich ein Konflikt zwischen Versicherern und Kantonen, das möchte ich auch betonen. Stein des Anstosses war eigentlich die Interpretation seitens des Bundesamtes, dass es nicht mehr in der Form, wie es früher war, möglich sein soll. Die Motion führt hier zu einer Klärung, zu einer Korrektur. Sie führt am Schluss auch nicht zu einem übertriebenen Aufwand, sondern sie hilft, die Angemessenheit der Prämienlast - und das ist ein grosses Thema in der Bevölkerung - möglichst gut zu überprüfen. Vor diesem Hintergrund dient diese Motion nicht nur den Kantonen, sondern insbesondere auch den Prämienzahlerinnen und den Prämienzahlern.