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Rytz Regula · Nationalrat · 2021-03-08

Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2021-03-08

Wortprotokoll

Beim Antrag meiner Minderheit I, den ich hier begründe, geht es um die Medienförderung. Die Pandemie stellt unser Leben auf den Kopf, und es passieren Dinge, die wir nie für möglich gehalten hätten. Kein Wunder, dass das Informationsbedürfnis der Bevölkerung sehr gross ist. Die Artikel der Printmedien und die Sendungen der elektronischen Medien werden im Moment nachgefragt wie noch nie. Das Paradoxe ist, dass trotz dieser steigenden Mediennachfrage die Medieneinnahmen sinken, weil der Detailhandel, die Gastronomie, der Tourismus, die Kultur- und die Eventbranche seit Monaten stillgelegt sind. Es fehlen sowohl das Bedürfnis als auch die Mittel, um noch Werbung zu schalten.

Das Parlament hat deshalb mit Artikel 14 des Covid-19-Gesetzes beschlossen, die Medienverlage zu stabilisieren und zu unterstützen. Sie erinnern sich: Es geht um die Zustellungskosten für die abonnierten Tages- und Wochenzeitungen, und es geht um die Abonnementskosten für die Leistungen von Nachrichtenagenturen für die elektronischen Medien. Diese Überbrückungshilfen sind ausserordentlich wichtig für die Medienvielfalt und die Medienleistungen für die Menschen in unserem vielsprachigen Land.

Die zweite Corona-Welle wirkt sich nun auch sehr stark auf die regionalen Radio- und Fernsehstationen aus, und zwar schlimmer als die erste Welle. Viele KMU sind am Limit und stornieren Werbeaufträge, gerade auch im Messe- und Veranstaltungsbereich. Bereits im Januar hatte die Branche Umsatzrückgänge von 40 Prozent und mehr zu verdauen. Die Buchungen im März lassen vermuten, dass im ersten Quartal 2021 bis zu 30 Prozent Einnahmenverluste resultieren werden. Da sind die Unterschiede bei den Sendern offenbar sehr gross. Vor allem die kleinen Sender in der Romandie und in den Randgebieten verlieren zum Teil bis zu 60 Prozent ihrer Werbeeinnahmen.

Um das Funktionieren des Service public auch bei den elektronischen Regionalmedien sicherzustellen, hat der Ständerat gehandelt. Er hat beschlossen, dass die ausfallenden Werbeeinnahmen mit Finanzhilfen aus den Reserven der Radio- und Fernsehabgabe kompensiert werden sollen. Damit das möglich wird, braucht es die Anpassung im Covid-19-Gesetz. Ich denke, es ist grundsätzlich auch hier im Nationalrat nicht bestritten, dass wir diese Werbeausfälle kompensieren sollten. Ebenfalls wichtig ist, dass der Ständerat beschlossen hat, dass ein Dividendenauszahlungsverbot damit verbunden ist; Sie haben ja die Bestimmung vor sich. So ist dieser Mechanismus - die Kompensation der Werbeausfälle in Verbindung mit dem Dividendenverbot - sehr wirkungsvoll und erlaubt den Sendern, rasch Hilfe zu bekommen. Falls in diesem Jahr dann doch noch ganz viele Veranstaltungen stattfinden und die Werbeeinnahmen wieder fliessen, kann der Sender das Geld, das die Gewinnschwelle überschreitet, auch wieder in die Reserve der Radio- und Fernsehabgabe zurückführen.

Jetzt gibt es drei Punkte, die wir noch klären müssen: Das Erste ist, für welche elektronischen Medien, für welche Radio- und Fernsehstationen das gilt. Ich denke, da müsste auch der Ständerat noch einmal schauen. Es ist wichtig, dass auch die DAB-Radiostationen und nicht nur die UKW-Radiostationen dabei sind. Das können wir hier nicht im Detail ins Gesetz [PAGE 248] schreiben. Es ist aber sicher auch der Wille des Parlamentes, dass in dieser schwierigen Situation alle Angebote unterstützt werden.

Die zweite Frage ist - dazu wird dann meine Kollegin, Frau Birrer-Heimo, noch einen Minderheitsantrag begründen -, ob diese Unterstützung aus den Bundesfinanzen oder aus den Reserven der Radio- und Fernsehgebühren finanziert werden soll. Für uns als grüne Fraktion spielt das keine so grosse Rolle. Wir haben aber das Gefühl, dass der Ständerat nicht mehr dazu zu bewegen ist, das über die Bundesfinanzen zu finanzieren. Deshalb sind wir froh, dass wir auf diese Reserven der Radio- und Fernsehgebühren zurückgreifen können.

Die dritte Frage ist, wie verbindlich dieser Beschluss des Ständerates ist. Er ist eine Kann-Formulierung: Das Bundesamt für Kommunikation kann auf Gesuch hin solche Unterstützungshilfen für die regionalen Radio- und TV-Stationen leisten. Wenn Herr Bundesrat Ueli Maurer nachher sagt, dass es gemacht wird, dann kann ich meinen Minderheitsantrag zurückziehen. Mir ist es wichtig, dass es wirklich eine Verbindlichkeit hat. Weil mir diese aufgrund des jetzigen Gesetzesartikels nicht klar ist, wäre ich froh, wenn Herr Bundesrat Maurer das nachher klären könnte.

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