Graf Maya · Ständerat · 2021-03-08
Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2021-03-08
Wortprotokoll
Als Erstes bedanke ich mich für die Stellungnahme des Bundesrates zu meinem Postulat. Mit diesem Postulat wollte ich in der Wintersession erreichen, dass die Kriterien, die die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften am 4. November 2020 veröffentlicht hat, noch einmal angeschaut und in Bezug auf Menschen mit Behinderungen korrigiert werden. Warum? Sie kennen den Kontext: Die Covid-19-Pandemie hat uns letztes Jahr nicht nur in eine grosse gesundheitliche Krise gebracht, sondern uns auch vor die Frage gestellt, wie es um die Ressourcen in der Intensivmedizin steht und was wäre, wenn diese plötzlich nicht mehr für alle Menschen reichen würden, die auf eine entsprechende Behandlung angewiesen sind. Vor diesem Hintergrund hat dann die Akademie der Medizinischen Wissenschaften am 4. November 2020 die Kriterien verschärft, nach denen in einem solchen Fall entschieden würde, wer auf die Intensivstation eingewiesen wird.
Bei diesen sogenannten Triage-Kriterien für den Fall einer Ressourcenknappheit in der Intensivmedizin stützt sich die Akademie der Medizinischen Wissenschaften bei Menschen ab 65 Jahren auf eine sogenannte Fragilitätsskala. Diese wurde aber im Ausland bereits stark kritisiert. Die Anwendung würde nämlich dazu führen, dass Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich häufig von einer intensivmedizinischen Behandlung ausgeschlossen würden. Weil die klinische Fragilitätsskala auf die Abhängigkeit einer Person von der Hilfe Dritter abstellt, würde sie dazu führen, dass Menschen mit Behinderungen weit überproportional von einer intensivmedizinischen Behandlung ausgeschlossen werden könnten; und dies, obschon diese Abhängigkeit weder auf eine schlechte Prognose noch auf einen erhöhten Pflegebedarf während der Intensivpflegebehandlung schliessen lässt.
Dies war die Grundlage dieses Postulates, mit dem ich den Bundesrat bitte, diese Kriterien, die privatrechtlich entstanden sind, anzupassen, damit auch dem Diskriminierungsverbot in der Bundesverfassung Rechnung getragen wird.
Erfreulicherweise hat die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften, auch in Zusammenarbeit mit Organisationen von Menschen mit Behinderung, diese Version dann aktualisiert und am 17. Dezember 2020 die Gebrechlichkeitsskala so ausgelegt, dass sie entsprechend nicht mehr auf Menschen mit Behinderung, die auf Hilfe Dritter angewiesen sind, Anwendung findet. Daher hat der Bundesrat dann auch in seiner Antwort darauf Bezug genommen. Ich kann sagen, der Inhalt der aktuellen Grundlage, die hier nun vorliegt, ist in Ordnung. Ich bin von der Antwort befriedigt. [PAGE 139]
Es gibt aber noch ein zweites Thema, und hier ist der Herr Bundesrat vielleicht auch bereit, auf meine Frage eine kurze Antwort zu geben. Sie betrifft das zentrale rechtsstaatliche Problem, welches darin besteht, dass Private wie eben die Akademie der Medizinischen Wissenschaften Grundlagen schaffen und nachher auf der Intensivmedizin quasi über Leben und Tod entscheiden; das ist problematisch. Und es stellt sich nach wie vor die Frage, ob eine genügende gesetzliche Grundlage dafür überhaupt vorhanden wäre.
Wir sind alle sehr froh, dass diese Triage-Kriterien bei Ressourcenknappheit auf Intensivmedizinabteilungen bis heute nicht angewendet werden mussten, weil unser Gesundheitsmanagement - und dafür danke ich auch dem Bundesrat wirklich sehr - dies zum Glück verhindern konnte. Obwohl die Antwort noch aussteht und diese Frage auch im Rahmen der Interpellation Feri Yvonne 20.4082 nicht geklärt wurde - Frau Feri hat diese Interpellation nämlich schon im September 2020 eingereicht -, bin ich bereit, dieses Postulat zurückzuziehen.